Haus mieten?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Im EFH kann der Garten nur dann separat einer anderweitigen Nutzung zugewiesen werden, wenn das im MV explizit so geregelt wurde. Wird also im Umkehrschluss im MV zur Gartennutzung keine Regelung getroffen, gehört der Garten zur Mietsache, und die Nutzung kann dem Mieter auch nicht verwehrt werden.

Wenn es ein Einfamilienhaus ist, wird der Garten immer mitvermietet, es sei denn im Mietvertrag ist ausdrücklich erwähnt, dass der Garten nicht Teil der Mietsache ist.

Siehe Urteil vom OLG Köln, Az. 19 U 132/93

Bei einem Mehrfamilienhaus ist der Garten nur dann Teil der Mietsache, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist und darf ansonsten nur mit Zustimmung des Vermieters genutzt werden.

Wizard1980 
Fragesteller
 09.04.2024, 09:38

Jetzt waren wir beim Mieterschutzbund, und Anwalt meint, dass es nicht so wäre und so weiter. Ich glaube, das ist reine Schikane, weil die Leute bekannte haben im gericht wir haben auch Pilzbefall im Bad und er meint, wir sollen die Miete nicht kürzen, bevor es behoben wird. Wir haben schon zweimal die Hausbesitzerin angeschrien und es kommt Nix dabei raus das wird ignoriert.

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Gerhart  10.04.2024, 07:13
@Wizard1980

Man schreit ja auch nicht den Eigentümer an! Wenn du nicht 100% verantwortlich für den Schimmelbefall bist, darfst du sofort die Gesamtmiete mindern, sobald der Vermieter deine Mängelnachricht erhalten hat. § 536 BGB

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