Zugangsrecht zum Garten
Ich habe eine Eigentumswohnung im Haus meines Schwiegervaters. Ich bewohne die obere Hälfte und mein Schwiegervater bewohnt und besitzt das Erdgeschoss. Im Teilungsvertrag, den wir vor 20 Jahren abgeschlossen haben, steht festgeschrieben, das meine Einfahrt mit Carport zu meiner Wohnung gehört. Mein Schwiegervater hat ebenfalls eine eigene Einfahrt mit Garage, die zu seiner Wohnung gehört. Ich habe in meinem Carport eine große Tür eingebaut, damit ich dahinter einen PKW abstellen kann, oder in den Gemeinschaft garten kann. Mein Schwiegervater hat ebenfalls durch die Garage und WIntergarten einen Zugang zum Garten. Allerdings nur durch schmälere Türen. Da wir aber nun seit 5 Jahren nicht mehr miteinander reden, hat mein Schwiegervater eigenmächtig Hecken im Garten entfernt und lauthals im Beisein von Firmen den Zugang durch meinen Carport erwirkt. Nun folgen weitere Arbeiten, die einen Zugang in den Garten benötigen. Nun meine Frage. Kann ich ihm den Zugang zum Garten durch meinen Carport verweigern und darauf hinweisen, das er durch seine Garage einen Zugang in den Garten besitzt, allerdings nicht mit so großen Öffnungen. Es sollen Zäune und es soll Rindenmulch in den Garten geschafft werden. Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Das ist eine gute Chance! Wie wäre es denn mit ein bisschen Großzügigkeit deinerseits? Willst du wirklich weitere Jahre streiten? Wenn du jetzt nachgibst, kann dein Schwiegervater in Zukunft auch nicht mehr so stur sein. Ich würde ihm eine Chance geben und der Vernünftige in dieser Situation sein und nachgeben. Lass ihn deinen Eingang benutzen. Das kann fast nur positive Folgen haben, findest du nicht auch?
Wer Streit will, soll streiten - wer Frieden will, sollte den ersten Schritt machen.
Zunächst ist ein Caprot immer ein offenes Konstrukt. Wenn man von Zugang dur denselben in Verbindung mit Türen spricht oder schreibt, dann handelt es sich vermutlich um eine Garage. Dafür genügt alleine der Hinweis, dass eine große Türe gebaut wurde, hinter der man ein Auto abstellen kann.
Was bringt eine solche Kinderei mit der Verweigerung eines Zuganges. Das ist doch Schwachsinn, nachdem ihr sowieso 5 Jahre nix mehr miteinander redet. Da solltest du doch so erwachsen sein und vermeiden, weiter Oel ins Feuer zu gießen. Dein Schwiegervater ist der Haus-und Grundstückbesitzer und du nur der Nutznieser des Gartens. Also kann er nach meinem Rechtsverständnis schon durch deinen Anteil in seinen Garten. Die Pflege dient ja nur der Vershcnewrung desselben. Außerdem wissen wir nicht, ob du den Carport gebaut hast, oder dein Schwiegevater. Jedenfalls steht das Dingens auf seinem Gelände.