Zugangsrecht zum Garten

3 Antworten

Das ist eine gute Chance! Wie wäre es denn mit ein bisschen Großzügigkeit deinerseits? Willst du wirklich weitere Jahre streiten? Wenn du jetzt nachgibst, kann dein Schwiegervater in Zukunft auch nicht mehr so stur sein. Ich würde ihm eine Chance geben und der Vernünftige in dieser Situation sein und nachgeben. Lass ihn deinen Eingang benutzen. Das kann fast nur positive Folgen haben, findest du nicht auch?


Wer Streit will, soll streiten - wer Frieden will, sollte den ersten Schritt machen.

Zunächst ist ein Caprot immer ein offenes Konstrukt. Wenn man von Zugang dur denselben in Verbindung mit Türen spricht oder schreibt, dann handelt es sich vermutlich um eine Garage. Dafür genügt alleine der Hinweis, dass eine große Türe gebaut wurde, hinter der man ein Auto abstellen kann.

Was bringt eine solche Kinderei mit der Verweigerung eines Zuganges. Das ist doch Schwachsinn, nachdem ihr sowieso 5 Jahre nix mehr miteinander redet. Da solltest du doch so erwachsen sein und vermeiden, weiter Oel ins Feuer zu gießen. Dein Schwiegervater ist der Haus-und Grundstückbesitzer und du nur der Nutznieser des Gartens. Also kann er nach meinem Rechtsverständnis schon durch deinen Anteil in seinen Garten. Die Pflege dient ja nur der Vershcnewrung desselben. Außerdem wissen wir nicht, ob du den Carport gebaut hast, oder dein Schwiegevater. Jedenfalls steht das Dingens auf seinem Gelände.