Hat man als Student Anspruch auf eine bestimmte Höhe an Unterhalt?

3 Antworten

Auch wenn du kein BAföG bekommst, so bedeutet dies nicht zwingend, dass deine Eltern leistungsfähig sind. Denn BAföG und Unterhalt nach BGB sind zwei völlig verschiedene Geschichten die auch unterschiedlich berechnet werden.

Aber um das heraus zu bekommen was dir tatsächlich an Unterhalt zu zahlen wäre, müsste eine Berechnung vorgenommen werden.

Entweder setzt du dich mit deinen Eltern zusammen oder du gehst zu einem Anwalt.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

In der Theorie stehen dir 930 Euro inkl. 250 Euro Kindergeld zu. Also wird mit 300 Euro ja bereits 50 Euro über dem Kindergeld gezahlt.

Deine Eltern haben dir gegenüber jeweils einen Selbstbehalt von 1650 Euro bereinigtem Netto im Monat. Nur es kommt eben auch darauf an, ob es z.B. berücksichtigungswürdige Kredite z.B. für ein Eigenheim gibt.

Und deine Mutter, sollte sie weniger verdienen als dein Vater, geht dir im Unterhalt auch noch vor.

Hast du überhaupt schon mit den Eltern gesprochen?

Sollte sich herausstellen, dass deine Eltern nicht leistungsfähig sind, dann wirst du dein Studium mit eine Studienkredit finanzieren müssen oder eben wieder arbeiten gehen müssen.


sassenach4u  10.02.2023, 08:19

Zum letzten Absatz- DANN müsste der FS Bafög bekommen können, wären die Eltern nicht leistungsfähig.

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Kessie1  10.02.2023, 14:43
@sassenach4u

Nein, das stimmt so nicht. Denn BAföG wird auf Grundlage des vorletzten Jahres berechnet und hier werden Besonderheiten wie Kredite (Hauskauf z.B.) oder vorrangig Berechtigte gar nicht berücksichtigt. Genauso wenig wie z.B. Fahrkosten die notwendigerweise gemacht werden etc.

Wir haben gerade so einen Fall in der Familie. Laut BAföG wären noch 227 Euro zu zahlen, aber nach BGB ist der Kindsvater, der zudem vorrangig seiner Ehefrau unterhaltsverpflichtet ist, gar nicht leistungsfähig.

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sassenach4u  10.02.2023, 14:48
@Kessie1

Er hat nicht angegeben, daß die wirtschaftliche Lage seiner Eltern sich in den letzten 2 Jahren negativ verändert hat. Und zu deinem Fall- ja, wenn das Kind kein privilegiertes mehr ist, dann trifft das zu.

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Kessie1  10.02.2023, 14:53
@sassenach4u

Er studiert und ist kein privilegiertes Kind mehr. Und die Leistungsfähigkeit der Eltern kann man nicht ausmachen an einem "Bafög bekomme ich nämlich nicht, da meine Eltern anscheinend zu viel verdienen".

Beim BAföG Bescheid handelt es sich um einen reinen Leistungsbescheid, der aber nichts über den Unterhalt aussagt der nach BGB zu zahlen wäre.

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sassenach4u  10.02.2023, 14:56
@Kessie1

Naja, das ist immer eine Aussage wie " man müsste". Erst einmal Bafög beantragen, dann sieht er doch, ob leistungsberechtigt oder nicht. Und wenn nicht, dann muss er sich eben mit den Eltern an einen Tisch setzen. Du predigst doch auch immer- wie ich auch "vorrangig ist Bafög zu beantragen"- weil es so ist.

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Kessie1  10.02.2023, 14:57
@sassenach4u

Hat er doch offenbar, da er schrieb:

Bafög bekomme ich nämlich nicht, da meine Eltern anscheinend zu viel verdienen

Da gehe ich davon aus, das tatsächlich ein Antrag gestellt wurde oder zumindest mit Hilfe des Rechners eindeutig klar ist, dass es kein BAföG gibt.

Sonst hätte ich das auch "gepredigt" ;-).

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sassenach4u  10.02.2023, 15:18
@Kessie1

Der Rechner ist nicht immer aussagekräftig, weil die Studis oft nicht wissen, was sie eingeben sollen. Antrag stellen und abwarten ist der sicherste Weg. Du weißt, wie ich es meine, schätze deine Antworten.

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Kessie1  10.02.2023, 15:20
@sassenach4u

Ich weiß wie du es meinst :-). Und ja: der Rechner muss natürlich mit korrekten Daten gefüttert werden.

Vielleicht äußert sich FS ja noch, ob ein Antrag gestellt wurde.

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Du kannst insgesamt (einschließlich Naturalien) 930 € monatlich von deinen Eltern verlangen. Sofern sie dabei nicht unters Existenzminimum fallen. Quelle

Denn:

  • Direkte Verwandte müssen füreinander sorgen, wenn jemand nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.
  • Dafür gibt es keine Altersgrenze.
  • Als Student ist man regelmäßig nicht in der Lage, sich seinen Unterhalt selbst zu verdienen.
  • Wie viel Unterhalt nötig ist, dafür haben sich schlaue Leute mit der sog. Düsseldorfer Liste eine Richtlinie ausgedacht.

elternunabhängiges Bafög. Zahlen müssen sie nicht, meine ich, wenn sie dir ein Dach über dem Kopf stellen und Futter etc. red mal mit ihnen . Sonst ziehst halt mit deiner Freundin zuhause ein. Nimm ein schönes fakebild, wo dein Alter durchdreht . 300./ können sie schon machen . Dann kannst selber noch 450.- verdienen . War selber Werksstudent. 15-20 Wochenstunden .


Stellwerk  09.02.2023, 16:45

"elternunabhängiges Bafög."

Gibt's nicht für Studenten.

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