PENNY... einzeln eingepackt

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Da bei uns Niemand in die Kirche ging, stellte sich die Frage nicht.

Man hat gefrühstückt, entweder zusammen oder wenn die Kinder länger schliefen, dann fiel für die das Frühstück halt aus. Und Mittags haben denn entweder meine Mutter oder mein Vater gekocht.

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War bei uns auch immer so...

Aber wenn das Kind älter wird, dann kommt auch der Wunsch nach länger schlafen durch am Wochenende. Und da sollte man das Kind dann auch schlafen lassen...

Aber während der Zeit wo es in die Kita ging oder in die Schule, war ein gemeinsames Essen immer drin.

Aber mitunter scheitert es eben auch an unterschiedlichen Zeiten die man aufstehen muss. Das Kind zu wecken, weil man selbst um 5.00h aufstehen muss, das Kind aber erst um 9.00h in der Schule sein muss und länger schlafen kann, macht ja auch keinen Sinn.

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Dann schreibe denen, sie sollen dir doch mal bitte einen Nachweis senden, wann die Ware angekommen sein soll bzw. sich darum kümmern wo die Ware abgeblieben ist.

Natürlich wollen sie derzeit nichts zurück zahlen, weil es ja immer noch sein kann, dass die Ware doch bei dir ankommt.

Also muss jetzt erstmal der Verbleib der Ware geklärt werden. Und das muss Saturn natürlich machen. Stellt sich raus, dass das Paket verloren gegangen ist, dann werden sie zurück zahlen. Bekommst du de Ware in den nächsten tagen doch noch zugestellt, dann darfst du es zurück senden und sie erstatten es dir.

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Warum sind Eltern und Erzieher verweichlichter geworden?

Hey, ich bin spätes 90er Kind und hatte eine - wie ich finde - sehr offene Kindheit mit sehr vielen Freiheiten, die, so scheint es mir, heutzutage nicht mehr gehen würden.

Um Beispiele zu nennen:

  1. Als Kindergartenkind hat meine Mutter dafür unterschrieben, dass ich alleine 3 Straßen weiter in den Kindergarten gehen darf. Natürlich hatten wir das geübt, indem sie anfangs an verschiedenen Stellen auf mich gewartet hatte, immer ein bisschen weiter weg, bis ich dann zuhause angekommen war. Dies habe ich einer Erzieherin vor kurzem mal im Smalltalk erzählt. Diese hatte ihre Hände über den Kopf zusammengeschlagen und war darüber total entsetzt. In ihren Augen hätte man sofort das Jugendamt benachrichtigen müssen, weil man bloß das Kind nicht alleine in den Kindergarten schicken darf.
  2. Im Grundschulalter war ich ein so genanntes "Schlüsselkind". Das bedeutet, dass ich nach der Grundschule mit einem Schlüssel nach Hause kommen musste, da meine Eltern noch nicht zuhause waren. Das Mittagessen stand entweder noch von gestern auf dem Herd, oder ich machte selbst etwas kleines oder musste etwas Vorbereitetes nur noch in den Ofen schieben. Heute vermutlich undenkbar, früher sehr normal - ich war absolut nicht die einzige. Würde man das jetzt dem Jugendamt so mitteilen, wäre unter Umständen problematisch.
  3. Das werden sehr viele verstehen: Als Kind ist man draußen - selbstverständlich ohne ein Handy - alleine rumgelaufen, ggf. mit einem Nachbarskind. Die einzige Divise war, dass man bitte zuhause zu sein hat, bevor die Straßenlaternen an sind. Da war man auch ein paar Straßen weiter auf einem Spielplatz, ohne dass die Eltern ganz genau wissen wo man ist, oder man war in der "Einkaufsstraße" seines Wohnortes. Ob das heute auch noch so möglich ist? Ich habe wage Zweifel, dass Eltern ihre Kinder heutzutage noch sowas machen lassen würden.

Ich meine, P@dos=xuelle gab es früher nun auch schon. Das wird jetzt nicht der ausschlaggebene Grund dafür sein, nehmen ich mal an. Mir wurde auch als Kind gesagt, dass wenn mich jemand auf der Straße ansprechen würde, dass dieser ein süßes Haustier hätte, welches er mir gerne zeigen würde, ich diesem immer in die Weichteile treten solle und darauf nicht eingehen dürfe. Das ist nie passiert, aber Aufklärung war da.

Was denkt ihr darüber? Sind Eltern und Erzieher verweichlichter geworden, was das alles anbelangt? Und wenn ja, warum ist das so?

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Als "verweichlicht" würde ich das nicht bezeichnen. Aber es stimmt schon, dass manche Eltern extrem gluckenhaft sind. Da dürfen die Kinder gefühlt keine 5 Meter alleine zurück legen.

Die Eltern selbst bezeichnen sich dann wohl als vorsichtig. Aber das kann auch schnell dazu führen, dass die Kinder unselbstständig werden oder sich eingeengt fühlen.

Man muss mit seinem Kind natürlich bestimmte Dinge üben wie den Schulweg. Sie natürlich auch auf Gefahren aufmerksam machen. Aber diese Dauerkontrolle führt nicht dazu, dass sich ein Kind entwickeln kann.

Manche Eltern denken, se müssten ihre Kids wirklich überall mit hin schleppern, weil das Kind nicht mal eine halbe Stunde alleine zu Hause bleiben kann. Und damit meine ich jetzt nicht kleine Kinder. Entweder schieben die Eltern Panik, dass ihr Kind was anstellt oder das Sonstiges passiert. Aber diese Unselbstständigkeit ist meines Erachtens ja etwas, was die Kinder nicht ablegen können, eben weil die Eltern übertrieben in diesen Dingen sind.

Natürlich wird man heute mehr beeinflusst durch die Medien. Aber es wäre ja nun wirklich nicht so, dass alle paar Minuten ein Kind entführt wird oder sonst was Schlimmes passiert.

Nur manche Eltern kutschieren die Kids ja auch den Kilometer zur Schule. Dann wird es dort raus gesetzt und die Eltern rasen davon (manchmal im wahrsten Sinne des Wortes).

Aber die Mehrheit der Kinder leben (hoffentlich) in einem Elternhaus, wo man sie Schritt für Schritt von der langen Leine lässt. Wo man ihnen auch das Gefühl gibt, dass man ihnen was zutraut. Sie machen lässt, ohne ständig zu ermahnen oder ängstlich daneben zu stehen. Man muss es ihnen eben beibringen. Aber vielleicht überfordert auch das manche Eltern.

Mal alleine bleiben dürfen, etwas alleine schaffen (wie den Schulweg) oder alleine zum Freund / zur Freundin gehen können schafft Selbstbewusstsein. Immer nur zu hören "das kannst du noch nicht" oder das Gefühl zu haben 24/7 an die Hand genommen zu werden, schafft Frustration.

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The Witcher III - Spiegelbild

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Ich weiss es und zwar ?

Weil es eine Verallgemeinerung ist, die nicht zutrifft!

Und das hat dann auch nichts mit Geld zu tun, der Körperlänge, oder sonst was...

Wenn du also trotz der genannten Eigenschaften weder Freunde noch eine Freundin hast, dann fange bei dir an darüber nachzudenken, was DU ändern könntest. Vielleicht liegt es an der fehlenden Ausstrahlung, am Outfit, am mangelndem Selbstbewusstsein usw.

Suche dir z.B. Hobbys wo man auf Menschen trifft...

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Nun wird es etwas klarer...

Wenn der Erstklässler nicht übernachten will, dann zwingt man ihn auch nicht. Also geht er bei der Klassenfahrt ohne Übernachtung mit.

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Was soll das darstellen? Eine Regenjacke?

OK, wenn sie noch ein Kind ist, dann ist das kann das ja noch als "niedlich" durchgehen.

Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich auch nicht streiten. Und als Partner hat man eh nicht zu bestimmen was der Andere trägt. Da kann man max. seine Meinung sagen.

Und meine dazu wäre: nicht wirklich, oder?

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Wieso kannst du nichts dafür, dass du mit 24 Zuhause rum hängst und noch nie gearbeitet hast?

Wer wenn nicht du kann was dafür?

Also sieh doch endlich mal zu dein Leben in den Griff zu kriegen und höre auf den Eltern auf der Tasche zu liegen. DAS wäre das größte Geschenk für sie.

Erstaunlich, dass sie dich noch nicht vor die Tür gesetzt haben...

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Die meisten Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums sind unbezahlt. Das klingt zwar erstmal nicht so toll, dafür musst du dir aber absolut keine Sorgen um deine BAföG-Zahlungen machen: Wenn du für dein Praktikum keinerlei Vergütung bekommst, bleibt dein BAföG-Anspruch genauso hoch wie sonst auch.
Anders sieht es aus, wenn du für deine Arbeit ein Gehalt bekommst. In diesem Fall hören die BAföG-Zahlungen zwar nicht ganz auf, du musst dich aber auf Kürzungen einstellen.
Freiwillige Praktika werden dabei genauso behandelt wie Nebenjobs: Bis zu einem Verdienst von 6.270 Euro jährlich (= 12 x 522,50 Euro), dem sogenannten Einkommens-Freibetrag, erhältst du dein volles BAföG (Stand: Januar 2024). Dem Amt ist dabei egal, ob du die 6.270 Euro an einem Tag oder über das ganze Jahr hinweg verdienst. Solltest du innerhalb des Zeitraums jedoch mehr verdienen, wird der Teil, der darüber hinausgeht, mit deinem BAföG verrechnet – du bekommst also weniger überwiesen.
Bei Pflichtpraktika aus, in denen du ein Gehalt bekommst, gibt es hingegen keinen Freibetrag – deine Einnahmen werden komplett mit deinem BAföG-Satz verrechnet.

https://www.meinpraktikum.de/ratgeber/bafoeg

Das hättest du umgehend dem Amt für BAföG melden müssen!

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Wenn er das sagt, dann soll er das Zölibat aufheben und seine Priester können sofort loslegen...

Ein Kind kann man sich leisten. Auch wenn man dann vielleicht keine großen Sprünge mehr machen kann, aber in Zeiten von kleinanzeigen.de und sozialen Hilfsleistungen ist das kein Grund kein Kind zu bekommen.

Wichtig wäre halt aber auch ein soziales Netzwerk und daran scheitert es oftmals!

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Zudem haben sie doch die Öffentlichkeit... Viele Leute zeigen sich solidarisch mit den Palästinensern und so geht das Treiben der Hamas dabei komplett unter. Wer sagt denn da großartig, dass das Terroristen sind und die Zivilbevölkerung für ihre Zwecke missbrauchen? Der Focus der Öffentlichkeit liegt auf der Zivilbevölkerung. Dass die Terroristen, die nun auch noch von vielen Zivilisten im Gaza unterstützt werden, fröhlich weitermachen wie bisher und damit ebenfalls den Tod von Tausenden billigend in Kauf nehmen, interessiert doch kaum noch Jemanden...

Je mehr tote Zivilisten, desto besser für die Hamas. Der Druck auf Israel wächst... also alles prima für die Hamas. Noch ein paar tote Kinder in die Kamera halten, die Todeszahlen nach oben korrigieren und über die leidende Bevölkerung berichten lassen... Warum sollte man da auch auf die Idee kommen, dass die Zivilbevölkerung vielleicht auch mal Druck auf die Hamas ausübt?

In kriegerischen Auseinandersetzungen mit Israel benutzt die Hamas Zivilisten als Schutzschil­de. Nicht die toten Israelis, sondern die toten Palästinenser sind die Trumpfkarte der Hamas. Denn je mehr tote palästinensische Zivilisten zu beklagen sind, umso lauter werden weltweit die Proteste gegen Israel, umso wackliger auch die Unterstützung Israels im Westen. Nach der Logik der Hamas muss es möglichst viele tote Palästinenser geben.
Ein Sachverhalt wird deshalb auch in der westlichen Öffentlichkeit nicht hinreichend bedacht. Die Hamas hat einen von ihrer Warte betrachtet außerordentlich erfolgreichen Terrorangriff auf Israel verübt, 1.400 Israelis ermordet und insbesondere als Handelsobjekt viele Geiseln verschleppt. Niemand ist so naiv, schon gar nicht die Hamas, um nicht zu wissen, dass auf diesen präzedenzlosen terroristischen Angriff eine furchtbare Gegenreaktion Israels folgen wird. Man muss also davon ausgehen, dass die Hamas die Gegenreaktion Israels, so wie sie derzeit erfolgt, nicht nur erwartet, sondern einkalkuliert hat. Denn für die Hamas zählen die Menschen nichts.

https://taz.de/Motive-der-Hamas/!5969587/

Die Hamas bezeichnet ihren brutalen Angriff auf Israel am 7. Oktober als »normale Antwort«. Die Gruppe beharrt darauf, im Nahostkonflikt im Recht zu sein und verwahrt sich gegen internationale Vermittlungsversuche.

https://www.spiegel.de/ausland/israel-hamas-nennt-oktober-massaker-notwendigen-schritt-a-bcfa2eb4-bf7d-4537-98e1-49f7ce43f7df

Und die Bevölkerung im Gaza jubelte der Hamas in großen Teilen zu...

Mir fehlt da wirklich jedes Verständnis für! Auch für die, die hier noch dreist Propagandalügen der Hamas verbreiten.

Im Grunde ist es doch ganz einfach: Man befreit die Bewohner im Gaza von der Hamas - so oder so... Und wenn die Bewohner sich mal klar dazu äußern würden und sich bekennen würden, die Hamas los werden zu wollen, die ihnen Jahre nichts Gutes gebracht hat, dann wäre das doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung!

Und vielleicht würde es auch dann auffallen, dass irgendwie kein muslimischer Staat die Leute von dort aufnehmen will. Liegt jetzt woran?

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Oft habe ich den Wunsch meinen Sohn zu nehmen, mir eine Wohnung zu suchen und abzuhauen....

Wenn das Kind nicht von ihm ist und ihr nicht die gemeinsame Sorge habt, dann hindert dich Niemand daran zu gehen...

Max. der Mietvertrag, wenn ihr den Beide unterschrieben habt. Denn dann müsst ihr Beide kündigen oder der Vermieter müsste zustimmen dich aus dem Vertrag zu entlassen.

Du tust dir doch selbst keinen Gefallen, wenn du von deinem Leben so genervt bist wie du es hier schilderst und deine Situation nicht änderst. Ich nehme mal an, du hast ihn schon mehrfach darauf angesprochen? Auch auf seine Tochter? Denn was da scheinbar fehlt ist Erziehung und eine klare Richtung für das junge Fräulein. Er tut ihr definitiv keinen Gefallen damit sie einfach machen zu lassen...

Also: ein letztes Mal das Gespräch suchen, Konsequenzen ankündigen und die dann aber auch zu 100% durchziehen!

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Warum sollte sie? Und wenn sie auf staatliche Hilfen angewiesen ist, dann ist das eh kein Wunschkonzert.

Man kann es natürlich unter sich regeln, solange keine staatlichen Hilfen fließen. Denn warum sollte der Staat (also die Steuerzahler) dafür aufkommen wenn es einen Unterhaltsverpflichteten gibt?

Und selbst wenn sie sich anfangs drauf einlässt, weil sie keine staatlichen Hilfen bekommt, so bedeutet dies nicht, dass sie sich das nicht anders überlegen kann.

Denn auf Unterhalt für die Zukunft kann laut Gesetz nicht verzichtet werden. Bedeutet: selbst wenn sie es ihm schriftlich geben würde, wäre sie per Gesetz daran nicht gebunden!

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Solange sie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, kann man natürlich vereinbaren was man lustig ist.

Aber das ist in eurem Fall ja nun anders. Und neben dem regulären Kindesunterhalt, der sich aus deinem bereinigtem Netto ergibt, wird bei Leistungsfähigkeit auch Betreuungsunterhalt für sie fällig.

Denn bevor der Steuerzahler für Kind und Mutter zahlt, wird natürlich geschaut, ob es einen direkten Unterhaltsverpflichteten gibt. Und das bist in dem Fall du!

Ich selbst verdiene 2200€ Netto, mit allen Abzügen (Miete, Versicherungen, Unterhalt, Internet, Strom etc). Mit allen Summen habe ich Fixkosten von 1015,78€ und komme auf eine monatliche Summe (abzüglich aller Abgaben) auf Netto 1200€ im Monat.

Um dein bereinigtes Netto zu errechnen, wird z.B. allerdings nicht die Miete die du tatsächlich zahlst in Abzug gebracht, sondern es wird mit einer Pauschale gerechnet. Und die liegt derzeit bei 520 EUR.

Hierin sind bis 520 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Was Einkommen ist und was davon runter gehen kann um das bereinigte Netto zu errechnen, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Somit hast du auch gleich mal eine Kontrollmöglichkeit, ob das Amt tatsächlich richtig rechnet.

Wenn man nun dein bereinigtes Netto errechnet hat, dann wird der Kindesunterhalt in Höhe von 355 EUR abgezogen. Und dann wird geschaut, ob auch für sie noch etwas "übrig" bleibt. Denn sie kann ja derzeit wegen des Kindes nicht arbeiten und muss es auch die ersten 3 Lebensjahre nicht.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Du siehst also, das Jobcenter hat da nichts falsch gemacht, sondern hält sich an geltendes Recht.

Und das Kind ist ja auch schon 2 1/2, so dass du mit etwas Glück für sie ja nur noch ein paar Monate zahlen musst.

Ihr gegenüber hast du im übrigen einen Selbstbehalt in Höhe von 1600 EUR.

So gesehen kann es durchaus sein, dass du bei tatsächlich 2200 EUR netto (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, inkl. letztem Steuerbescheid etc.) ihr gegenüber in der Höhe gar nicht leistungsfähig bist!

Hatte das JC denn überhaupt deine Einkommensunterlagen vorliegen? Hast du tatsächlich alle abzugsfähigen Posten angegeben?

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