Gesetzliche Grundlage - Rechnung anfordern?

3 Antworten

Wenn die Forderung strittig ist, ist m.M.n. auch Dein Eigentum an der Ware, um die es wohl geht, strittig.

Liegt Dir aus der Bestellung von 2021 keinerlei Beleg des Verkäufers vor?

Ggf. kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Wenn dir die Rechnung noch nie vorlag, würde ich mal über die DSGVO argumentieren und mich u. a. auf OLG Köln, Urteil vom 23.10.2020 - 20 U 57/19 stützten.

Siehe dazu auch:

Hinsichtlich der Inkasso-Sache sei auf die anhängige Muster­fest­stellungs­klage gegen das Inkassobüro der Otto-Gruppe verwiesen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Einen Anspruch auf die Rechnung (gegen Aufwandsentschädigung)hast du.

Aber Otto darf alles verweigern, solange du im Zahlungsverzug bist.

Kwalliteht  05.11.2022, 09:43

Die Rechnung können sie nicht verweigern. Eine Zahlungsbestätigung schon.

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Agamemnon712  05.11.2022, 09:45

Das ist Quatsch.

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AnglerAut  05.11.2022, 10:08
@Agamemnon712

Ich halte es für eine absolute Unart von dir auf eine solche alte Antwort einen solchen Kommentar zu geben.

Entweder du sagst, was du warum für falsch hältst oder du lässt es bleiben. Alles andere ist einfach nur unhöflich und respektlos.

Ich halte deine Antwort auch für völligen Unsinn, aber das schreibe ich nicht drunter, weil ich nicht in der Laune bin dir zu erklären warum.

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