Geld Anzahlung Polizei?
Hallo Leute, ich hab vor paar Tage ein Auto auf eBay gesehen hat mich interessiert dann hab ein Termin mit der Verkäufer gemacht hab das Auto angeschaut alles okay dann hab ich den Verkäufer 300 Euro gegeben als Einzahlung dann war ich nach zwei Tage wider bei der Verkäufer aber war ich dieses Mal mit mein Kumpel der ist Mechaniker er hat das Auto angeschaut und meinte zu mir das Auto ist nicht in Ordnung dann hab das Auto nicht gekauft, dann sagte der Verkäufer ich gebe dir das Geld wenn ich das Auto verkaufe, aber als ich die 300 Euro ihn gegeben habe hatte er ein Zettel für mich geschrieben dass das ich ihn 300 Euro gegeben hatte. Und jetzt kann ich ihn nicht erreichen. Ich hab den Zettel und ein Foto von sein Kennzeichen. Kann der Polizei bei sowas mir Hilfen ???
6 Antworten
Das ist so gesehen noch nicht kriminell, denn er ist ja lediglich nicht erreichbar und du hast die Quittung von ihm. So oder so müsstest du das Geld zivilrechtlich einklagen.
dann hab ich den Verkäufer 300 Euro gegeben als Einzahlung / eher Anzahlung
und daraus lässt sich ein Kaufvertrag ableiten, ihr wart euch preislich einig. du hast eine Quittung darüber, es muss kein schriftlicher Vertrag bestehen, in dem Falle viell. nur mündlich, das zählt auch.
dann sagte der Verkäufer ich gebe dir das Geld wenn ich das Auto verkaufe,
dann must dich halt gedulden, bis er einen Käufer findet, kann dauern.
wobei soll die Polizei helfen? sehe keinen Grund, dass die eingreifen muss - nix strafrechtliches passiert
im schlimmsten Falle sind die 300€ weg.
und was ist falsch daran?
du hast einen Vertrag, wie oft noch!!
ohne schriftlichen Vertrag hast du verloren, gekauft wie gesehen.
DU bist in der Beweislast, ihm bei Mängel eine arglistige Täuschung nachzuweisen
im schriftlichen Vertrag gehören sämtliche ihm bekannten Mängel aufzuführen.
war ich dieses Mal mit mein Kumpel der ist Mechaniker er hat das Auto angeschaut und meinte zu mir das Auto ist nicht in Ordnung
und welche Mängel hat er ohne Werkzeug festgestellt??
ER ist Fachmann - der Verkäufer nicht.
DU bist in der Beweislast, ihm bei Mängel eine arglistige Täuschung nachzuweisen
Ohne schriftlichen Kaufvertrag duerfte es aber auch kaum einen nachweisbaren Gewaehrleistungsausschluss geben. Dann muss nur der Sachmangel selbst nachgewiesen werden. Ob der Verkaeufer davon wusste oder nicht, spielt dafuer keine Rolle.
Bist du sicher, dass der, der als "Verkäufer" aufgetreten ist, tatsächlich ein Verkäufer war? Scamming ist das Stichwort, in dem Zusammenhang "Nigeria-Connection". Das ist eine bekannte Betrugsmasche. Das Geld und den "Verkäufer" siehst du nie wieder.
Sicher kann die Polizei da versuchen, zu ermitteln.
Wenn du eine Anzahlung geleistet hast, kann dies ja nur bedeuten, dass ihr euch bereits einig wart und auch schon einen (hier wohl muendlichen) Kaufvertrag geschlossen hattet. Warum und wofuer haettest du dem Verkaeufer denn sonst die 300 Euro gegeben haben koennen?
Wenn aber bereits ein (auch muendlicher) Kaufvertrag geschlossen wurde, kann der Verkaeufer auch darauf bestehen, dass du diesen erfuellst. Hier ist er aber anscheinend so nett und will dich aus dem Kaufvertrag entlassen, wenn er einen anderen Kaeufer findet. Dann wirst du wohl auch so lange warten muessen.
nein wir haben kein mündliche Vertrag, und ich habe auch 4 Personen als Zeuge dir mit mir waren, und hatte er auch gesagt das dass Auto in Ordnung ist war aber nicht. Und auf eBay steht das Auto als verkauft
Wofuer hast du ihm die 300 Euro gegeben, wenn deiner Meinung noch gar kein Kaufvertrag geschlossen wurde?
Ja wenn das Auto in Ordnung wäre. Aber das Motor hatte Probleme und der Mechaniker meinte das Reparatur wird 500 Euro kosten
Noch einmal: Wofuer hast du dem Verkaeufer 300 Euro gegeben?
Wenn das Auto einen Sachmangel hat, der dir verschwiegen wurde, liegt moeglicherweise ein Gewaehrleistungsfall oder gar eine arglistige Taeuschung vor (bei der du aber erst einmal beweisen muesstest, dass der Verkaeufer von dem Mangel wusste). Das hat aber nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.
nein wir haben kein mündliche Vertrag
Gut, wie du meinst, dann hast du ihm das Geld geschenkt und der Fall ist erledigt.
Wenn du das Auto doch nicht kaufen möchtest, und er dir das Geld nicht zurückgibt, dann kannst du ihn anzeigen.
Ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen, dann musst du das Auto kaufen bzw. hast es schon gekauft.
Ok. Dann kannst du das Geld wieder zurückverlangen.
Du kannst z. B. zum Amtsgericht gehen und einen Rechtsberatungsschein beantragen. Damit kannst dir Beratung beim Anwalt nehmen, und musst dafür nur 15 € zahlen.
Ansonsten könntest du Anzeige erstatten.
Hier duerfte bereits ein muendlicher Kaufvertrag geschlossen worden sein. Aus welchem Grund haette der FS denn sonst eine Anzahlung leisten sollen?
Aber auf eBay steht das Auto als verkauft