KFZ Auto Kauf, vollen Betrag als Anzahlung bezahlen?

5 Antworten

Da würde ich mir dann schon einen anderen Verkäufer suchen.

Die Fahrzeugpapiere sagen gar nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Das steht sogar in der Zulassungsbescheinigung.

Schriftlichen Kaufvertrag machen mit den verhandelten Zahlungsmodalitäten. 50% max. Anzahlung gegen die Papiere. ZB 1+2 sowie gültigen HU-Bericht.

Ihr habt Beide ein Risiko zu tragen. Du das Risiko, Auto ist anschliessend gar nicht mehr da, und er das Risiko das du nicht wieder kommst und die Papiere verkaufst.

Also 50/50. Wenn er das nicht möchte, dann tschüss.

Das ist dann keine Anzahlung sondern eine Bezahlung. Da will entweder jemand auf Nummer Sicher gehen oder abzocken. Kann hier niemand einschätzen ob das ein potenzieller Straftäter ist.

Ist das ein Autohaus oder ein Kiesplatzhändler? Bei ersterem wär's okay. Bei letzterem wäre ich raus


Die "Unterlagen" zur Anmeldung sind Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung. Wer das in der Hand hat ist der Besitzer des Autos und somit ist es logisch, dass der Verkäufer auch den vollen Kaufpreis haben will. Ihr habt offensichtlich noch nie in eurem Leben ein Auto gehabt?


MarcoSonne0607 
Fragesteller
 03.06.2022, 12:44

Wir haben ein Fuhrpark von 16 Autos. Doch wir haben nie Anzahlungen gemacht, erst bei Abholung den vollen kuaufpreis (Rrivatkauf) oder autohaus direkt vor der Abholung.

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Vor10Minuten  03.06.2022, 12:46
@MarcoSonne0607

Und dann weißt du nicht, welche Unterlagen man zur Anmeldung braucht? Lüg ruhig weiter, dich kann man nicht für voll nehmen.

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Valnar52  03.06.2022, 12:45
Wer das in der Hand hat ist der Besitzer des Autos 

Wer die Papiere hat ist weder (zwangsläufig) Besitzer noch Eigentümer des Fahrzeugs.

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 03.06.2022, 12:46

Besitzer ist ja nicht eigentümer, viel mehr sind eigentumsverhältnisse interessant.

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VirageXO  03.06.2022, 12:49
Wer das in der Hand hat ist der Besitzer des Autos und somit ist es logisch, dass der Verkäufer auch den vollen Kaufpreis haben will. Ihr habt offensichtlich noch nie in eurem Leben ein Auto gehabt?

Puh…

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 03.06.2022, 12:50
@VirageXO

Die Aussage ist falsch. Besitzer ist nicht Eigentümer. Und Fahrzeugbrief ist nur ein Halternachweiß

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VirageXO  03.06.2022, 12:55
@MarcoSonne0607
Die Aussage ist falsch.

Ist mir völlig klar; deswegen war das „Puh“ ja auch auf das weit-aus-den-Fenster-lehnen bezogen.

Besitzer ist nicht Eigentümer.

Auch das ist mir bewusst.

Und Fahrzeugbrief ist nur ein Halternachweiß

Und das ist falsch.

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MarcoSonne0607 
Fragesteller
 03.06.2022, 12:58
@VirageXO

Das ist richtig, denn Eigentümer ist, wer rechtliche Verfügungsgewalt hat, das ist mit einem Fahrzeugbrief nicht gegeben!

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Vor10Minuten  03.06.2022, 13:00
@VirageXO

Was gibt es denn an der Thematik nicht zu verstehen? Hier ist alles absolut logisch! Die Mutter hat das Auto gekauft. Also gibt es den Kaufvertrag ja schon. Dann will sie den Brief zur Anmeldung haben. Somit ist der Verkäufer doch völlig berechtigt, den vollen Kaufpreis zu fordern. Irgendwie hast du hier die Fragestellung aus den Augen verloren. Im Übrigen: Jeder Depp nimmt bei Bezahlung Papiere UND auch das Auto mit, nämlich mit dem roten Kurzzeitkennzeichen.

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Valnar52  03.06.2022, 13:10
@Vor10Minuten
Jeder Depp nimmt bei Bezahlung Papiere UND auch das Auto mit, nämlich mit dem roten Kurzzeitkennzeichen.

Seit wie vielen Jahren hast du kein Auto mehr gekauft? Um überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen braucht man sämtliche Papiere! (und rot sind die auch nicht)

Üblich ist: Papiere gegen Anzahlung. Bei Abholung des Autos restliche Zahlung, sonst gibts kein Auto.

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VirageXO  03.06.2022, 13:15
@MarcoSonne0607
Das ist richtig, denn Eigentümer ist, wer rechtliche Verfügungsgewalt hat, das ist mit einem Fahrzeugbrief nicht gegeben!

Auf was war das bezogen?

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VirageXO  03.06.2022, 13:16
@Vor10Minuten
Was gibt es denn an der Thematik nicht zu verstehen?

Das fragst du dich am besten selbst. Du hast keinerlei Ahnung von der Thematik. Lass es sein.

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