Kann ich eine Anzahlung die ich für den Kauf eines Autos geleistet habe zurückfordern?

8 Antworten

Natürlich gibt es einen Kaufvertrag. Dieser ist mit der geleisteten Anzahlung wirksam geworden. Natürlich kann er die 500,- Euro erst mal einbehalten. Du müsstest dann auf Rückzahlung klagen wenn er es nicht freiwillig macht. Viel Spass dabei. Die Kosten dafür gehen auch erst mal auf deine Kappe.

Was soll die Anzahlungssache immer ? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Es wird ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht in dem alles geregelt wird. An den halten sich dann beide Parteien. Schon kommt ein sauberes Geschäft zu stande.

Ob das Auto zu teuer ist, hättest du vorher auch überprüfen können. Hast du aber nicht, sondern deine Gier war größer als der Verstand.

ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 22:37

nicht nur das. ich hab auch zweifel am KM-Stand. Ich hab nicht ganz nachgedacht . Das stimmt

0
tisto78  30.08.2023, 16:54

Klar ist eine Anzahlung wichtig. Ich hatte mal den Fall das ich keine Anzahlung wollte und der Käufer nach 2 Wochen gesagt hat er will das Auto nicht mehr und ich habe in den 2 Wochen 5 Leuten abgesagt.

0

Ihr habt einen Kaufvertrag. Sei froh, wenn er dich da rauslässt und nicht auf Erfüllung besteht, was ja sein gutes Recht wäre.

RoninS  11.07.2020, 14:42

Wer sagt denn das? Eine Anzahlung ist kein Kaufvertrag. Man sichert sich mit einer Anzahlung nur das Kaufrecht.

0
mondfaenger  11.07.2020, 14:44
@RoninS

Du wolltest das Auto kaufen, ansonsten hättest du keine Anzahlung geleistet. Damit bist du einen Vertrag eingegangen.

3
bnutzinger  11.07.2020, 14:45
@RoninS

Würde dann aber auch bedeuten, dass die 500€ weg sind.
Denn dieser Teil des Vertrags wurde ja dann vollständig erfüllt.

500€ gegen Vorkaufsrecht.
Dass er das erworbene Vorkaufsrecht nicht nutzt ist ja dann nicht mehr das Problem des Verkäufers.

Oder sehe ich das falsch?

3
hotrod66  11.07.2020, 14:46
@RoninS

Der Käufer sagt, dass er das Fahrzeug für 7000€ kauft und zahlt 500 an.

Der Verkäufer sagt, dass er das Fahrzeug für 7000€ an den Käufer verkauft und nimmt die 500€ an.

Das ist eine übereinstimmende Willenserklärung, vulgo auch "Kaufvertrag" genannt.

7
RoninS  11.07.2020, 14:46
@bnutzinger

Das siehst du falsch, ja. Man erkauft sich nämlich nicht das Kaufrecht. Man hinterlegt eine Summe X (rechtlich betrachtet ist das wie ein Kredit den du dem Verkäufer gewährst) um deinen Ernst an der Kaufüberlegung zu bekunden.

0
RoninS  11.07.2020, 14:47
@hotrod66

Tatsächlich? Du warst also dabei?

Ich sehe nur was der Fragesteller schreibt und davon kann man nicht von einem Kaufvertrag ausgehen.

1
bnutzinger  11.07.2020, 14:48
@RoninS

Aber wenn die Anzahlung in keiner Form bindend ist, welchen Sinn soll das dann erfüllen?

Dann kann man sich die Anzahlung ja komplett sparen.

0
hotrod66  11.07.2020, 14:49
@RoninS

So, wie er es geschrieben hat ("Ich wollte ein Auto kaufen...") ist davon auszugehen. Und eine Anzahlung unterstreicht das zusätzlich.

3
RoninS  11.07.2020, 15:07
@hotrod66

Ich wollte mal eine Yacht kaufen. Deswegen hab ich trotzdem keinen Kaufvertrag.

0
hotrod66  11.07.2020, 15:11
@RoninS

Hast du dich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt und eine Anzahlung geleistet?

0
furbo  11.07.2020, 16:24
@RoninS
Das siehst du falsch, ja. Man erkauft sich nämlich nicht das Kaufrecht. Man hinterlegt eine Summe X (rechtlich betrachtet ist das wie ein Kredit den du dem Verkäufer gewährst) um deinen Ernst an der Kaufüberlegung zu bekunden.

Wo hast du denn diesen Quatsch her?

0
furbo  11.07.2020, 16:25

Richtig!

0

Offensichtlich wart ihr euch beide einig über den Verkauf. Du hast deshalb eine Anzahlung geleistet.

Man kann es drehen und wenden wie man will, ihr habt nicht nur einen Vertrag abgeschlossen, du hast auch bereits einen Teil deiner Übergabe erledigt. Verträge sind einzuhalten!!! Ob der Vertrag nun in Schriftform besteht oder nur mündlich, das ist egal.

Ihr seid beide in der Pflicht. Du, dem Verkäufer den Restbetrag zu zahlen; der Verkäufer, dir das Auto auszuhändigen.

Ein Rücktritt vom Vertrag gibt es nur mit beiderseitigem Einverständnis.

Nun willst du einseitig den Vertrag kündigen, das geht so ohne Weiteres nicht. Wenn der Verkäufer deshalb Schadenersatz geltend macht, wirst du ihn zahlen müssen. Wenn die Schadenersatzforderung nur 500 € beträgt, wäre ich froh und würde zahlen.

Sollte er vor Gericht ziehen, würde es mit Sicherheit teurer. Auch wenn die Schadenersatzsumme niedriger wäre. Du solltest bedenken, dass selbst der entgangene Gewinn, den er bei dem Verkauf des Fahrzeugs an dich erzielt hätte, zum Schaden gehört.

ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 16:10

der verkäufer hat dem rücktritt am telefon mir und einem freund gegenüber zugestimmt . wollte aber die anzahlung einbehalten

0
furbo  11.07.2020, 16:19
@ginko82

Die Zustimmung schützt dich nicht vor einer Schadenersatzforderung. An Stelle des Verkäufers würde ich auch so handeln. Wenn Reden keinen Erfolg bringt, dann musst du den Rechtsweg beschreiten.

0

In dem genannten § steht auch...ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich.....

Da kein Vertrag besteht, bekommst du alles ohne Abzüge zurück.

Fordere den Verkäufer schriftlich mit terminsetzung auf und kündige ihm gleichzeitig an, dass du dir vorbehältst, einen Anwalt einzuschalten und die Handwerkskammer (falls es sich um eine KFZ-Werkstatt handelt) zu benachrichtigen.

ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 14:48

ist ist keine Werkstatt meine ich aber ein KFZ Händler

0
Nadelwald75  11.07.2020, 14:52
@ginko82

Da könnte also die Industrie- und Handelskammer zuständig sein. (Googeln!)

0
ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 14:55

aber bist du dir sicher, dass man sein geld zurückfordern kann wenn kein Kaufvertrag besteht?

0
Nadelwald75  11.07.2020, 14:57
@ginko82

Zurückfordern kannst du auf jeden Fall.

Erkundige dich doch mal direkt bei der IHK.

0
ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 14:59

es habe lediglich eine Quittung aus der hervorgeht, dass ich eine Anzahlung in der höhe geleistet habe. Ist dies rechtlich einem Kaufvertrag gleich,, da ja eine Kaufabsicht hervorgeht?

0
furbo  11.07.2020, 16:29
@ginko82

Die Quittung ist der Beweis für die Existenz eines mündlichen Kaufvertrags.

0
holgerholger  11.07.2020, 15:07

Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Die Ansage : ich kaufe das Ding und das Leisten einer Anzahlung ist ein vertrag. Und da der Händler das Geld schon hat, müsste man ihn auf rechtlichem Wege davon erlösen. Das wird aber nicht einfach werden.

4

Ist das denn überhaupt ein Verkauf eines Unternehmers an einen Verbraucher? Ansonsten gibt es kein Widerrufsrecht. Rücktritt gibts bei Sachmängeln, und ein subjektiv empfundener zu hoher Preis ist eben keiner.

ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 14:46

ja ich wollte den Wagen für mich kaufen und daraus einen Camper machen. Somit bin ich doch ein Verbraucher

0
ginko82 
Fragesteller
 11.07.2020, 14:47
@ginko82

der Verkäufer ist Händler ja

0
hotrod66  11.07.2020, 14:51

Es gibt bei Kauf vor Ort kein Widerrufsrecht.

2