Muss ich eine Anzahlung beim Autokauf zurückgeben?

4 Antworten

Also das ist jetzt echt blöd. Würde es keinen Kaufvertrag geben, dann würde ich mir einfach Ersatzpapiere ausstellen lassen - das kannst Du aber nach dem Verkauf nicht mehr machen.

Ich gehe davon aus, dass ein rechtskräftiger Kaufvertrag unter Privatleuten ohne Rücknahme oder Gewährleistung abgeschlossen wurde.

Dann wäre der Käufer verpflichtet die restliche Summe zu bezahlen und das Auto abzuholen.

Ich würde ihm eine Mahnung schicken und ihn mit der Mahnung in Verzug setzen. Im nächsten Schritt würde ich ihm einen Mahnbescheid schicken.

Mach dir doch das Leben nicht unnütz schwer. Gebe ihm die 500 zurück und schon hast du die Papiere um ihn an die 30 Wartenden neu zu verkaufen.

Beim nächsten Käufer machst du es dann richtig mit voller Bezahlung und nicht so ein Mist mit Anzahlung und in 2 Wochen holen.

Du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag! Laß Dich da mal nicht ins Bockshorn jagen. Der Käufer hat dem vertrag zugestimmt und sogar eine Anzahlung geleistet. Er ist verpflichtet, den Wagen zu nehmen und den vollen Kaufpreis zu bezahlen.

Und genau das würde ich ihm mit Fristsetzung auch mitteilen. Und in die Mitteilung gleich mit rein packen, daß nach Ablauf der Frist der Anwalt sich darum kümmern wird.

Das ist so eine typische Masche, mit der Käufer versuchen den Kaufpreis nochmals zu drücken. Wenn Du darauf eingehst, bist selber schuld.

Du könntest einen Anwalt nehmen und ihn zur Vertragserfüllung verpflichten.