Fernablesbare Heizkostenverteiler?

3 Antworten

 Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte.

Da hast Du richtig erfahren. Aber durch Zufall? So etwas sollte mittlerweile eigentlich jeder Mieter wissen. Geht eben nur, wenn man sich laufend informiert und sich nicht nur darauf verlässt, dass jemand etwas mal zufällig weiter sagt. Nachdem Du jetzt nur "zufällig" davon erfahren hast, willst Du nun Deinen Vermieter piesacken ohne zu wissen, ob das, was Du verlangst, überhaupt möglich ist.

Das Gesetz trat vor rund einem Jahr in Kraft. Damals haben die ganzen Abrechnungsfirmen auch begonnen, die Häuser nach und nach mit solchen Geräten auszustatten. Bei Euch im März 2022.

Seit damals also werden die Daten gesammelt und somit ist es doch logisch, dass zum ersten Mal für März 2023, also frühestens irgendwann im April ein Vergleich bereit stehen kann. Ohne Vergleich sind alle Informationen in dem Dokument wertlos. Für unsere betroffenen Mieter habe ich während des letzten Jahres verschiedene Male nachgesehen, was eigentlich in dem Dokument, das nur die Abrechnungsfirma heraus geben kann, drin steht und ich kann Dir versichern: Nichts! Also, 0 steht drin.

Ich weiß nicht, welche Abrechnungsfirma bei Euch zuständig ist, aber vielleicht hast Du noch die letzte Heizkostenabrechnung irgendwo rumliegen. Da sollte auch ein Kontakt draufstehen, an den Du Dich wenden kannst und dort wird man Dir dann ggf. auch den Account einrichten oder Du hinterlässt Deine Email-Adresse und dann bekommst Du die gewünschten Auswertungen monatlich automatisch zugestellt.

Von Techem weiß ich, dass man als Vermieter die Emailadresse der Mieter weiter geben kann, aber auch nur, wenn die Mieter dem ausdrücklich zustimmen (Datenschutz!). Oder die Mieter wenden sich direkt an Techem. In den Fällen, in denen die Mieter keine mail addy haben, sind wir als Vermieter gehalten, die Informationen monatlich zu besorgen und den Mietern zu weiter zu leiten. Wir machen das (Mit Aushang kund getan!), wenn uns die Mieter danach fragen. Bisher hat noch keiner danach gefragt.

Sind die HKV bzw. der zentrale Datensammler wirklich fernauslesbar oder muß jemand ins Haus kommen und den Datensammler auslesen?

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?

Sobald das Objekt mit fernauslesbaren Zählern ausgestattet ist.

Aber allein die Tatsache das die HKV funkgesteuert sind macht sie bzw. den Datensammler noch lange nicht fernauslesbar.

Davon abgesehen ich habe schon etliche dieser monatlichen Verbrauchsinformationen gesehen.

Glaub mir, die sind völlig wertlos, unverständlich, kurz Mist!


albatros  04.03.2023, 17:35
Glaub mir, die sind völlig wertlos, unverständlich, kurz Mist!Glaub mir, die sind völlig wertlos, unverständlich, kurz Mist!

Ich bekomme diese monatliche Info per Post vom Vermieter und der von Techem. Ein totaler unsinniger Aufwand: Erfassung>Berechnung>Ausdruck>Weiterleitung an Vermieter>Kuvertierung>Einlieferung Post>Zustellung durch Post!

Und dann wird das auch noch dem Mieter in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt!

anita, ich bin 100%ig deiner Meinung, dieser Aufwand bringt NICHTS, weder für Mieter noch Vermieter. Kein Mensch ändert deshalb sein Verbrauchsverhalten. Wer das sich ausgedacht hat?

1
anitari  04.03.2023, 21:44
@albatros

Wenn das wenigstens verständlich wäre könnte man sagen noch OK.

Was aber nutzt es einem Mieter zu wissen wieviel kWh er in im Monat für Heizung und Warmwasser verbraucht haben soll?

HKV und/oder Warmwasserzähler zählen nicht in kWh.

Da kann man sich nur an den Kopf fassen.

0
albatros  06.03.2023, 18:08
@anitari

So ist es. Wobei bei mir für Heizung sowohl KWh als auch Einheiten (der HKV) angegeben werden. Sowohl für den letzten als auch vorletzten Monat mit der Angabe eines prozentualen Mehr- oder Minderverbrauches im Vergleich.

Für mich völlig irrtional und reine Geld- und Recourcenverschwendung.

1

Soweit mir bekannt ist, ist es nicht verpflichtend, solche Informationen zur Verfügung zu stellen. So ein Gesetz ist mir (als privater Vermieter) nicht bekannt, oder es ist noch nicht in Kraft getreten.

Wenn du diese Infos bekommen würdest, was nützt es dir dann ? An deinem Verbrauch, der ja individuell ist und evtl. auch personenabhängig...ändert sich ja nichts.

Was möchtest du denn kürzen ? Die Kaltmiete oder den Nebenkostenabschlag?

Frag doch mal beim Mieterschutzbund, welche Optionen du zur Verfügung hast.


anitari  05.03.2023, 10:29

Das Gesetz dazu heißt Heizkostenverordnung. Die sollte jeder Vermieter deren Objekt(e) über zentrale Heiz- und Warmwasseranlagen verfügen kennen.

§ 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung

... 2. ab dem 1. Januar 2022 monatlich.

§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung

Ob und wie nützlich diese Infos sind ist natürlich eine andere Frage.

Aus meiner und Sicht vieler anderer (Vermieter und Mieter) sind sie es nicht.

0