Grundsteuererklärung als Mieter zahlen?

3 Antworten

Mieter müssen nur, wenn vertraglich vereinbart, regelmäßig anfallende Betriebskosten zahlen. Unter anderem die Grundsteuer.

Einmalige Kosten, wie die für die Grundsteuerklärung, nicht.

Nein, die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung sind nicht umlagefähig.

Wenn er die Erklärung über Elster selbst gemacht hat sind auch keine Kosten angefallen.

Die Kosten für die Steuererklärung ( hier wohl im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Grundsteuern im Jahr 2022 ) des Vermieters sind sicherlich nicht umlagefähig.