Heizkosten zahlen, obwohl wir nur 3 sommermonate da gewohnt habeb?
Wir haben letztes Jahr vom 1.06 bis 31.08 in einer 72 m² Wohnung gewohnt. Jetzt haben wir die Nebenkosten Abrechnung bekommen und müssen 273,34 Euro für Heizkosten zahlen. Es war mitten im Hochsommer, dementsprechend war die Heizung nie an. Warmwasser lief über einen Durchlauferhitzer und wurde somit mit dem Strom berechnet, den wir selber gezahlt haben. Jetzt frage ich mich wie da trotzdem so ein hoher Betrag entstehen konnte. Wir vermuten mal, dass die einfach die Kosten für das ganze Jahr gerechnet haben und dann einfach den Anteil für 3 Monate genommen haben. Ist das so rechtens? Denn wir müssten ja jetzt so viel zahlen, für etwas das wir gar nicht genutzt haben. Das kann doch nicht fair sein, dass wir jetzt da einen Anteil zahlen müssen von dem was unsere Vor- und Nachmieter verbraucht haben. Damit haben wir doch nichts zutun gehabt.
5 Antworten
Üblicherweise werden die Heizkosten entweder über einen Wärmemengendurchflusszähler direkt erfasst oder eben über Verdunstungsröhrchen (bzw. deren Nachfolger) gemessen - und in beiden Fällen sollte eine Zwischenablesung erfolgt sein, damit wäre Euer individueller Verbrauch, der übrigens bei den Verdunstern auch aus großer Hitze resultieren kann, messbar.
Und dann waren da noch die "Gradtagszahlen", denn der gemessene Verbrauch ist nur der individuelle Anteil (50 bis 70 %), der Rest wird auf alle, also auch auf Euch umgelegt; hier hat aber jeder Monat einen "Wert" (ausgedrückt in der Gradtagszahlen), das muss Eure Abrechnung ausweisen.
Es ist also richtig, dass Ihr einen gewissen Anteil Heizung bezahlen müsst, auch wenn die nie eingeschaltet war, gleichwohl erscheint mir der zu hoch, da müsste man die Abrechnung genau prüfen.
Heizung muss nach Verbrauch abgerechnet werden, also bitte den Vermieter darum, den Verbrauch zu belegen.
Heizkosten werden zu einem Teil, 30 - 50 %, verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umgehelgt.
Wie die Kosten errechnet wurden muß doch aus der Abrechnung ersichtlich sein.
Das musst du mit dem Vermieter klären.
Gewöhnlich werden in einer Mietwohnung vor Einzug und nach Auszug die Heizkörper abgelesen
Lasst euch euren Verbrauch in der Zeit anzeigen. Eine Abrechnung erfolgt für den Verbrauch. Möglich das ihr eine Grundgebühr zahlen müsst, aber die sollte eigentlich nicht so hoch ausfallen.