Fehlende Steckdosen?
Hallo, hab mir eine Maß Küche bei poco bestellt, ausmessen lassen etc. (Mietwohnung). Hab das Problem das ich keine Steckdosen habe in der Nähe der Elektrogeräte habe. Nun sagt der küchenplaner das ich gesagt hätte ich lasse welchen anbringen, was nicht stimmt und vertraglich nicht aufgenommen wurde. Die Elektriker Firma des VM weigert sich neue Steckdosen anzubringen da die auf der anderen Seite vorhanden sind. Nun müsste ich auf eigene Kosten eine Elektriker Firma bestellen. Hab ich rechtlich irgendwelche Chancen dies zu reklamieren? Schließlich hab ich auch für die Ausmessung gezahlt. Mit freundlich grüßen
4 Antworten
Schlechter Service, dass er das nicht anmerkt und die Reißleine zieht bei der Ausmessung. Aber hilft so oder so nichts - Du bist für die Anbringung der Steckdosen verantwortlich.
Wenn Du nicht nachweisen kannst, daß Montage und Anschluß von Steckdosen vereinbart waren, hast Du ggf. schlechte Karten.
Auf eigene Kosten nachbessern lassen oder Verbraucherzentrale bzw. Anwalt konsultieren,. wären meine Vorschläge.
Vielleicht gibt ein Richter Dir Recht.
Vielleicht können sie mir das verständlicher ran bringen .
Elektro und Wasseranschlüsse müssen bei Kauf der Küche separat vereinbart werden.
Das scheint nicht bzw. nicht ausreichend geschehen zu sein.
Vielleicht können sie mir das verständlicher ran bringen .
Was soll ich an wen "ran bringen"?
Auf eigene Kosten nachbessern lassen oder Verbraucherzentrale bzw. Anwalt konsultieren,. wären meine Vorschläge.
Verständlich genug?
:)
Nun sagt der küchenplaner das ich gesagt hätte ich lasse welchen anbringen, was nicht stimmt und vertraglich nicht aufgenommen wurde.
Der Fehler war nicht darauf zu bestehen, es schriftlich fixieren zu lassen. Danach erinnert sich keiner und der Nachweis der Vereinbarung wird schwierig bis unmöglich.
Schließlich hab ich auch für die Ausmessung gezahlt.
Im Regelfall wird dieses mit der Küche verrechnet.
Ja aber der Verkäufer hätte es schriftlich im Vertrag fixieren lassen müssen. Das ist ja nicht der Fall, seine Aussage war ja das es mündlich vereinbart wurde. Oder liege ich da falsch?
Elektro und Wasseranschlüsse müssen bei Kauf der Küche separat vereinbart werden.
Folglich sind alle Elektroarbeiten, solange es nicht schriftlich zusätzlich vereinbart wurde eben nicht Bestandteil des Küchenauftrages. Selbst bei pauschaler Vereinbarung von Elektroanschlüssen wären Wandsteckdosen, solange nicht explizit genannt nicht enthalten.-Das ist bauseits.
Nein, ich denke nicht. Da dir ja dies Problem vor der Messung bekannt gewesen sein muss
tatsächlich ist es erst aufgefallen als wir am aufbauen waren. Und dann wird noch gelogen seitens des Küchenplaners. Fühle mich verarscht ehrlich gesagt. Bezahle diesem Herren ja nicht umsonst Haufen Kohle damit er nicht drauf achtet wo Anschlüsse sind. Wenn es mir nicht auffällt hätte es ihm auffallen müssen ist ja sein job.. ziemliche Zwickmühle.
Naja, ich finde du machst es dir da ziemlich einfach. Ich denke eine Küche zu planen ist ein anderer Job, als für die Voraussetzungen für deren Nutzen zu sorgen. Das ist so als ob ich nun zum Poolbauer gehe und sage "Planen sie mir einen eingelassenen Pool" und der machst sich an die Arbeit und plant, und das kostet ja Arbeitszeit. Und wenn der fertig ist komme ich an und sage, "grade habe ich festgestellt ich darf hier gar keinen Pool einlassen...." Tja, was soll der Planer dann den machen? Wo auch schon das Material besorgt wurde UND es eine Massküche ist die nirgends sonst eingebaut werden kann
Eben eine Maßküche. Deshalb hätte er meines Erachtens nach drauf achten müssen wo die Anschlüsse sind. Sonst kann ich das auch selbst machen. Dafür brauch ich nichts zu lernen. Wofür bezahl ich denn die 3D Ausmessung? Da sind alle Steckdosen und Anschlüsse zu sehen also hat er das schlichtweg übersehen und ich eben auch.
Im vertrag steht ja nichts über Steckdosen anbringen, er sagt das wurde so aufgenommen aber kann dazu nichts finden im Vertrag. Aber es steht drin: Lieferung und Montag, sowie sowie Elektro und Wasseranschlüsse müssen bei Kauf der Küche separat vereinbart werden. Neben den im Kaufvertrag und in den Skizzen enthaltenen Absprachen sind keinerlei mündliche Zusatzvereinbarung getroffen worden. Alle sonstigen Absprachen bedürft, bedürfen Schriftform.