Euro 4 Norm für Motorräder?

4 Antworten

Hallo,

das gilt nur für Erstzulassungen.

Seit dem 01.01.2017 können nur noch Motorräder zum ersten Mal zugelassen werden, wenn sie die Euro-4-Norm erfüllen.

Ein gebrauchtes Motorrad, das schon einmal zugelassen war, kannst du auch weiterhin problemlos zulassen - auch wenn es nicht die Euro-4-Norm erfüllt.

Viele Grüße

Michael

Da gilt die Besitzstandswahrung, sonst würden mit dem Gesetz ja alle Besitzer älterer Maschinen "enteignet".

20.01.1040 - IN 28863 – STAND 12-2016 ADAC Fahrzeugtechnik

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Zulassungsvorschriften_Motorr%C3%A4der_282188.pdf

Neue Vorschriften für die Zulassung motorisierter Zweiräder
Euro 3-Motorräder, die bislang noch nie zugelassen wurden, unbedingt
bis zum 31.12.2016 noch zulassen!

Für neue Typgenehmigungen von motorisierten  Zweirädern gelten die EU-Verordnungen 168/20131) und 134/20142) seit Anfang 2016. 

Ab dem 1.1.2017 müssen diese Fahrzeuge die Anforderungen der neuen
EU-Verordnungen erfüllen, um erstmalig zugelassen werden zu können. 

Wer also noch ein Euro 3-Motorrad besitzt, das noch nie zugelassen
wurde, sollte dies bis zum Jahresende 2016 unbedingt nachholen. wer das nicht geschafft hat bekommt eine neue Euro 3 Kiste nicht mehr zugelassen . 

Und für Alte schon zugelassene ändert sich nichts  .