Kawasaki Z800 A2 tauglich?

3 Antworten

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.

Nur die  Kawasaki Z 800 e ist A2 tauglich die z800 nicht da sie  (kW / PS)83 / 113 bei 10200/min hat die Z800E hat  (kW / PS)70 / 95 bei 9500/min

https://de.wikipedia.org/wiki/Kawasaki_Z_800

Also folgendes:

A2 berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35Kw und einem Maximalen Leistungsverhältnis von 0,2Kw/kg Fahrzeuggewicht

Ums einfach zu sagen die Maschine muss mindestens 175Kg wiegen um volle 48Ps haben zu dürfen!

Jetzt das Problem:

Um mit dem A2 Fahren zu dürfen muss zur drosselung eine Maschine heran gezogen werden welche offen nicht mehr als die Doppelte Leistung hat also 70kw die Z800 liegt drüber mit 87kw

Also ist das Fahren mit der gredrosselten Z800 FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS und stellt eine STRAFTAT dar!

Auch in Deutschland, wer vor dem Stichtag 27. Oktober 2016 den Führerschein der Klasse A2 gemacht hat fällt unter den BEstandschutz kann also auch stärkere Maschinen gedrosselte fahren jedoch nur in Deutschland.

Da du deinen Führerschein aber jetzt erst machst wird das mit der Z800 nichts... zumindest legal auf ner Straße ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Wenn dann nur die z800e die nicht mehr gebaut wird. Gebraucht 6.500€ - offen