Ein Hauptjob und ein Geringverdiener?
Schönen Guten Tag,
ich habe eine frage und zwar, mache ich derzeit eine Ausbildung mit einem Gehalt von 1093 brutto und mache nun auch einen nebenjob als geringverdiener auf 400,- basis werde ich dann in Steuerklasse 6 kommen oder wie wird das ganze verrechnet?
Mfg und danke
3 Antworten
Bei einem Minijob übernimmt in der Regel der Arbeitgeber alle Abgaben pauschal. Abweichend davon können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Versteuerung nach Steuerabzugsmerkmalen vereinbaren, in diesem Fall hättest du dann Steuerklasse 6.
Aber schlauer wäre es doch dann diesen Betrag nicht versteuern zu lassen oder?
Wie ich schon sagte, ist das auch meistens der Fall. Eine Versteuerung nach Steuerklasse ist eine Ausnahme.
Okay perfekt vielen Dank !
Also kann ich dann später wenn ich verheiratet bin immer nach 3 oder 5 schauen? muss ich 6 dann gar nicht beachten?
Wenn du verheiratet bist, hast du die Wahl zwischen 4/4 und 3/5. Bei 6 hast du gar keine Wahl, 6 wird immer angewendet, wenn es sich um ein zweites bzw. jedes weitere Arbeitsverhältnis handelt (außer eben, wenn bei einem Minijob der Arbeitger alle Abgaben übernimmt).
Ach perfekt jetzt verstehe ich das ganze danke dir !
Also wenn ich verheiratet bin , einen Hauptjob (Ausbildung) und den Minijob habe kommt 6 nicht in frage oder? Ich kann dann je nachdem wie viel ich verdiene in 4/4 oder 3/5 kommen richtig?
In welche Steuerklass du kommst, wenn du verheiratet bist, hast nichts damit zu tun, wie viel du verdienst. Ehegatten haben die freie Auswahl, nur ist es sinnvoll, 4/4 zu wählen, wenn beide etwa gleich viel verdienen, und 3/5, wenn einer wesentlich weniger als der andere verdient.
Dies bestimmt dei Minijob-Arbeitgeber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Kommt auf den Minijob-Arbeitgeber an: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Kommt drauf an...
Gruß siola55
Neben deiner Ausbildung kannst du einen für dich steuerfreien Minijob bis 450 € pro Monat haben.
Vielen Dank für deine Antwort!
Also hat das dann nicht mit Steuerklasse 6 zu tun, da ich nicht mehr als 450 verdiene?
Es gibt aber in D keinen steuerfreien Minijob - entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer (dann muß der Minijoblohn nicht in der Ek-Steuererklärung angegeben werden) oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnst.klasse des Minijobbers (hier die Lohnst.klsse 6 für eine weitere Tätigkeit): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Auch wenn ich nicht mehr als 450 verdiene?