Nebenjob und Steuern, wie wird es berechnet?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an...

falls du mit einem Minijob als geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis zufrieden bist und dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Näheres findest du in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Wenn ich im Nebenjob ca. 1000€ im Monat verdiene...

...dann hast du einen Midijob und reduzierte Sozialabgaben:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Näheres in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Da du aber bereits eine Vollzeitbeschäftigung ausübst als Single in Lohnst.klasse 1, wird dir dein Nebenjob als weitere Tätigkeit in Lohnst.klasse 6 abgerechnet vom Lohnbüro.

Was dir netto vom Nebenjob übrigbleibt, kannst du selbst mit dem professionellen AOK-Gehaltsrechner ausrechnen: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner

Also ca. 690€ Nettolohn im Übergangsbereich!

Woher ich das weiß:Recherche

Tammy2018 
Fragesteller
 18.08.2021, 14:46

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

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siola55  19.08.2021, 12:26
@Tammy2018

...und danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

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Sämtliche Einkünfte werden zusammengerechnet, die abzugsfähigen Ausgaben wie z.B. Werbungskosten abgezogen und was dann übrigbleibt, ist Dein zu versteuerndes Einkommen. Einen Teil der hierfür fälligen Einkommensteuer hat bereits Dein Vollzeit-Arbeitgeber als Lohnsteuer für Dich abgeführt. Über den Rest erhältst Du vom Finanzamt eine Veranlagung.

Du musst den Nebenjob mit Steuerklasse 6 versteuern. Das was du zu viel zahlst an Steuern kannst du mit dem lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen


siola55  18.08.2021, 15:18

Also den "Lohnsteuerjahresausgleich" können nur noch die Lohnbüros der Arbeitgeber ausführen; bei Privatpersonen nennt sich dies Einkommensteuererklärung: Abgabefrist

- zur Einkommensteuererklärung 2020

• wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: bis 31. Juli 2021

• wenn Sie die Veranlagung beantragen: bis 31. Dezember 2024

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Wenn Nebenjob mehr als 450€, dann Steuerklasse 6. Sehr hohe Steuern. Lohnt nicht.

Ich hab auch Vollzeit und Minijob. Minijob wird dann noch berücksichtigt.

Das wird am Ende des Jahres alles zusammengerechnet. Du machst eine Steuererklärung und gibst dort an, wie viel du zusammen verdient hast. Und je nach dem, wie deine Arbeitgeber die Steuern berechnen, bekommst du entweder etwas zurück oder musst nachzahlen.