Was passiert mit Nebenjob, wenn Hauptjob gekündigt wird?

1 Antwort

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Frage 1 : Wenn Du unverschuldet arbeitslos werden solltest, dann steht dir erst einmal ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit zu, wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Dann würde dein Einkommen der letzten 12 Monate addiert und daraus ein Durchschnitt ermittelt, davon würdest Du dann als Single z.B. um die 60 % bekommen, wenn Du min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben würdest, dann wären es ca. 67 % ALG - 1.

Im Internet findest Du einen kostenlosen ALG - 1 Rechner !

Deinen Minijob musst Du weder im ALG - 1 Bezug, noch im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter nicht kündigen, wenn dieser der Vermittlung nicht im Wege steht.

Würdest Du nur ALG - 1 beziehen, dann dürftest Du nebenbei in der Woche nur unter 15 Stunden arbeiten und musst der Vermittlung an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.

Normalerweise darf man im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche nur 165 € Netto ohne Anrechnung auf das ALG - 1 verdienen, hat man sein Nebeneinkommen aber innerhalb von 18 Monaten min. schon 12 Monate, dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und diesen kann man dann auch im ALG - 1 Bezug weiterhin ohne Anrechnung verdienen, min. aber diese 165 € Netto pro Monat.

Wenn Du zusätzlich dann auch noch ALG - 2 als Aufstockung beziehen würdest, dann gelten zwar deine Freibeträge nach dem SGB - lll von der Agentur für Arbeit weiter, aber dann würde dein ALG - 1 voll als sonstiges Einkommen auf deinen ALG - 2 Bedarf angerechnet und ein Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll auch, bei einem Bruttoeinkommen von 450 € wäre das ein Freibetrag von 170 €.

Bekommst Du diese 450 € dann auch Netto auf dein Konto, dann würden diese 170 € davon theoretisch abgezogen und das ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Erwerbseinkommen, welches dann zu deinem ALG - 1 addiert würde.

Vorrangig wäre dann aber ein evtl. Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, auch dazu findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet und für das ALG - 2 auch.

Frage 2 : Wenn Du selber am Unfall Schuld hast, muss dein Arbeitgeber auch dann Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen zahlen, bevor es dann Krankengeld von der Krankenkasse geben würde.

Frage 3 : Dein Hauptarbeitgeber könnte sich seine Lohnfortzahlung nur dann erstatten lassen, wenn der Unfall durch eine andere Person verursacht wurde, deshalb hast Du in einem solchen Fall auch eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber deinem Hauptarbeitgeber, dass dieser sich dann wie gesagt seine Lohnfortzahlung an dich zurück holen kann.

Er muss dir aber diese Lohnfortzahlung erst einmal zahlen, selbst wenn es da Probleme gibt, wegen der Geltendmachung deines Arbeitgebers auf Erstattung.


Petina783 
Fragesteller
 30.09.2021, 12:15

Wow, vielen herzlichen Dank. Das war viel Input. Ich werde es mir ausdrucken und nochmals in Ruhe durchlesen!

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