Was soll ich machen Hilfe. Kindergeld / bafög / 1 Jahr Pause?

Hallo. Vorweg möchte ich erwähnen, dass hier keiner auf Moralapostel spielen soll, ich suche wirklich nach ernsthaften ratschlägen.

Ich bin jetzt mit meinem Abitur fertig (18 Jahre Alt) und habe nicht so wirklich einen Plan was ich machen soll. Ich habe mir jetzt vorgestellt, dass ich erstmal ein Jahr Pause machen möchte, da ich keinen Sinn darin sehe, jetzt auf schnell mir eine/n Studiengang / Ausbildung rauszusuchen, welche/n ich dann sehr wahrscheinlich wieder abbrechen werde.

Was auf jeden Fall feststeht ist es, dass ich nächstes Jahr gerne ausziehen würde.

Meine Idee wäre es jetzt mich in einen Studiengang einzuschreiben, diesen erstmal für ein Jahr durchzuziehen, während dieser Zeit arbeiten zu gehen auf 520€ und dann im Wintersemester nächstes Jahr mich an einer neuen Uni weiter weg einzuschreiben. Wie findet ihr erstmal diese Idee? Ich selber hätte sonnst keine weiteren Ideen. Meinen Eltern ist es wichtig, dass ich weiterhin Kindergeld während dieser Zeit bekomme.
Während dieser Zeit möchte ich mein Geld sparen, damit ich dann im Studium nächstes Jahr weniger Geld probleme habe, da ich von meinen Eltern "keine Unterstützung erwarten kann".

Nächste Frage: Für diesen ersten Studiengang würde ich kein Bafög beantragen, allerdings dann im zweiten auf der neuen Uni, weil ich Geld brauche für die WG/Wohnung. Ich habe im Internet gelesen, dass das abbrechen nach 2. Semestern kein Einfluss auf das Bafög hat. Stimmt das? Allerdings möchte das Amt einen wichtigen Grund: Wäre dann Neigungswandel.

Wie schon erwähnt, würde ich für das erste Studium kein Bafög beantragen, sondern erst für das zweite.

Außerdem habe ich auch gelesen, dass ich mich bis 21. Jahren als arbeitssuchend melden kann. Kann ich während dieser Zeit auch geringfügige Beschäftigungen ausüben? Es ist halt sehr wichtig, dass ich sobald ich ausziehe auch Bafög beziehen kann.

Ansonnsten wäre ich noch für weitere Vorschlage offen! Wichtig ist es, dass ich weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld habe.

Bei Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung. Danke für eure Antworten.

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Außerdem habe ich auch gelesen, dass ich mich bis 21. Jahren als arbeitssuchend melden kann. Kann ich während dieser Zeit auch geringfügige Beschäftigungen ausüben? Es ist halt sehr wichtig, dass ich sobald ich ausziehe auch Bafög beziehen kann...

Ja klar kannst du dies tun und nachlesen kannst du dies im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

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Gruß siola55

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Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre. Stimmt das?

Stimmt natürlich nicht, da bereits seit 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch der Eltern ganz abgeschafft wurden!

Du mußt für den Kindergeldanspruch der Eltern nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen:

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Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12ff:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Also am wenigsten aufwändig ist der Punkt 2 für dich mit der Meldung bei deiner Berufsberatung ;-))

Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre...

Ausnahme: Einschränkungen beim Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lj. sowie einer geringfügigen Beschäftigung mit max. 538€ mtl. Bruttolohn gibt es nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet wie folgt:

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Gruß siola55

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Schlecht

Aktuell sind max. weniger als 2 EPs (Entgeltpunkte) im Jahr möglich bei der Deutschen Rentenversicherung:

So wird die Rente berechnet
Deine zukünftige Rente – die Rede ist hierbei von der allgemeinen Rentenversicherung – ist abhängig davon, wie viele Rentenpunkte du im Laufe deines Berufslebens sammelst. Hierbei gilt generell: Je mehr du verdienst, desto mehr Rentenpunkte sind drin. Rentenpunkte sind einerseits also von deinem Bruttogehalt und andererseits von dem Durchschnittsgehalt aller Sozialversicherten eines Jahres abhängig.
Verdienst du das jeweilige im Jahr geltende Durchschnittsgehalt, erhältst du exakt einen Rentenpunkt. 2024 ist das Durchschnittsgehalt in den alten Bundesländern vorläufig bei 45.358 € angesetzt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Verdienst du also 45.358 €, dann bekommst du einen Rentenpunkt im Jahr 2024. Verdienst du die Hälfte, erhältst du einen halben Rentenpunkt. Nach oben sind die Rentenpunkte durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Das heißt: Überschreitet dein Gehalt in den alten Bundesländern 7450 € im Monat bzw. 89.400 € im Jahr, steigen die Beiträge in die Rentenkassen nicht weiter an. In den alten Bundesländern sind 2024 somit maximal 1,97 Rentenpunkte drin (89.400 €/ 45.358 €). In den neuen Bundesländern unterscheiden sich diese Zahlen leicht.
Kommst du ins Rentenalter, werden zur Berechnung deiner monatlichen Rente alle deine gesammelten Punkte mit dem aktuell festgelegten Rentenwert multipliziert. Ab 1. Juli 2024 erhältst du für jeden Rentenpunkt 39,32 € (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Wenn du also für jeden Rentenpunkt 39,32 € erhältst, wie viele Rentenpunkte und wie viel Gehalt würdest du also schon heute für eine solide Nettorente von 2.000 € benötigen?

Weitere Infos siehe hier in dem Link: https://www.visualvest.de/blog/rente-einkommen.html

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Dann schau mal bitte hier in dem Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba034485.pdf

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Da hilft dir doch klicktipps.de gerne weiter: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B. hier der Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#einkommensteuer

"Was muss ich vom Gewinn für die Einkommensteuer zurücklegen?"
Standardantwort: "Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Je mehr man verdient, desto mehr Steuer ist zu zahlen. "
Je nach Höhe der Einkünfte liegt man also mit jedem neu hinzu kommenden Einkommen bei einem bestimmten Grenzsteuersatz.
Die Frage, was man "für die nächsten hundert oder tausend Euro" an Steuern zahlen muss, lässt sich mit entsprechenden online Steuerrechner bzw. Einkommensteuer klären.
Über den "gaaaanz dicken Daumen" kann man folgendes sagen: Wer von seinem Gewinn etwa 35% für die Einkommensteuer zurücklegt, wird beim nächsten Steuerbescheid keinen Riesenschock erleben, da der Grenzsteuersatz in der Regel zwischen 24% und maximal 42% liegt.
Wenn die gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ liegen (2023: 10.908 Euro), z. B. bei Studenten, wird auch nach einer Streuererklärung keine Steuer fällig.
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Wieso denn nicht zurück in die kostenlose Familienversicherung? Bist du etwa schon über 25 Jahre alt???

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Voraussetzungen für die Familienversicherung
  • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland.
  • Das Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
  • Für Kinder mit Behinderung kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
  • Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Es gelten jedoch andere Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich für die Klärung direkt mit Ihrer AOK vor Ort in Verbindung.

Gruß siola55

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Meine Frage ist, könnte ich lügen und nichts davon erzählen, oder ist es wahrscheinlich dass mich das in den Hintern beißen würde?

Dann kannst du dir die Beiträge gleich sparen, wenn du mit einer Lüge in den Vertrag starten willst... :-((

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...und dass ich dann von nochmal anderen Kollegen hören werde um „die weiteren schritte zu klären“

Ich denke mal du solltest den Rückruf des anderen Kollegen abwarten!?

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Kommt drauf an...

falls du Single bist beträgt dein Grundfreibetrag aktuell im Kalenderjahr 11.604€

Als abhängig Beschäftigter kommt noch der Arbeitnehmerpauschbetrag hinzu mit 1.230€ und somit ist in Lohnst.klasse 1 bis 1.358€ mtl. Bruttolohn keine Lohnsteuer fällig ;-)

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Du darfst in der Summe max. 20 Wochenstunden damit ausüben, sonst verlierst du deinen Studentenstatus mit allen Folgen, wie z.B. verlieren deine Eltern den Kindergeldanspruch für dich :-((

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Steht doch in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbed.)

Die Frage habe ich mir gestellt, wenn so etwas nicht vorhanden ist - und dann ein Unfall passiert - dass die Versicherung dann einfach sagen kann: Zuviele KM, wir zahlen nicht...

Die Frage ist natürlich Unsinn, da der Versich.schutz nicht von der km-Zahl abhängt!

In der Höhe der Versich.prämie jedoch wirkt sich die km-Zahl sehr wohl aus...

wie z.B. unter Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung:

Auswirkung der Änderung der Jahresfahrleistung

Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
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Beim Midijob zwischen > 538€ und 2.000€ ist dies die Regel:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText1

wie z.B.: Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine  spezielle Berechnungsformel ermittelt.
Das zahlen Arbeitgeber im Midijob
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Midijobbern zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginnt für den Midijob ab 538,01 Euro bei 28 Prozent. Dies entspricht den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent. Der Beitrag wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen.

Gruß siola55

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Bei der monatlichen Lohnabrechung macht dies tatsächlich keinen Unterschied bei dir, da du eh' keinen Kirch.steuer- bzw. Soliabzug hast!

Jedoch bei der jährl. Ek-Steuererklärung kann dies evtl. schon zu einem Unterschied führen: https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag/

wie z.B. hier:

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Gruß siola55

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Mit der Lohnsteuerklasse 4 habt ihr beide gut gewählt...

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Kommt drauf an wie groß deine Portokasse (dein Erspartes) ist und wie dringend du dein Auto benötigst...

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Da hilft dir doch gerne der Versich.ombudsmann weiter bei Problemen mit deinem Versicherer: https://www.versicherungsombudsmann.de/

Gruß einer Versich.maklerin

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