Darf ich arbeiten (Schülerin) trotz Sozialhilfe?

2 Antworten

Du darfst arbeiten mußt es gleich der ARGE melden. Die Arge behält einen Teil davon ein, bzw. bringt das an ihren Zahlungen in Abzug. Der AG meldet die gesamten Beträge weiter, das muß er sowieso bei jedem AN auch Aushilfen machen, nur das bei anderen die keine Sozialhilfe bekommen, eben auch nichts abgezogen werden kann.

Meines Wissens gibt es keine weitere Sozialleistung wenn Kinderzuschlag und Kindergeld + evtl.Wohngeld gezahlt wird, diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus, es kann also kein ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter und z.B. Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen werden.

Beim Wohngeld blieben nur ( unter 25 Jahren ) 100 € als Freibetrag von deinem Erwerbseinkommen, dass müsste meines Wissens dann gemeldet werden, wenn sich das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen, welches zur Berechnung des Wohngelds herangezogen wurde um mehr als 15 % erhöht.

Kannst du im Internet genau nachlesen, gibst du mal ein ,, § 27 WoGG "

Für den Kinderzuschlag gibst du mal ein ,, Merkblatt Kinderzuschlag " von der Familienkasse, da kannst du unter anderen nachlesen wie Einkommen angerechnet wird und was an Vermögen man haben darf.

Als Kind wird dir z.B. vom eigenen Einkommen 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Angenommen außer Kindergeld ( zählt hier nicht als anrechenbares Einkommen des Kindes, weil die Eltern bzw.ein Elternteil es bekommt ) würdest du noch kein weiteres Einkommen haben und es würde der derzeit max.Kinderzuschlag pro Kind von 185 € gezahlt.

Nun würdest du im Monat 450 € Brutto verdienen und Netto ohne Abzüge vom Arbeitgeber auf dein Konto bekommen, dann läge das anrechenbare Einkommen bei 45 % bei 202,50 € und somit würde der Anspruch entfallen, weil dieses anrechenbare Einkommen höher als max.185 € betragen würde.

Wenn da doch etwas verwechselt worden wäre und doch ALG - 2 bezogen würde, dann gilt auf Erwerbseinkommen ab dem 15 Lebensjahr der § 11 b SGB - ll, dieser regelt die Freibeträge, dass wären dann vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also 450 € Brutto verdienen und auch aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 170 € und die würden dir dann theoretisch vom Netto ( was du aufs Konto bekommst ) abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Erwerbseinkommen.

Diese 280 € müsstest du dann von deinen 450 € in der Regel dann selber an deine Eltern bzw.Elternteil zahlen.