Darf ich arbeiten ohne das meine Sozialhilfe wegfällt?

2 Antworten

Beim Wohngeld hast du als unter 25 jähriges Kind einen monatlichen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 €, die werden also beim Wohngeld nicht berücksichtigt.

Melden müsste deine Beschäftigungsaufnahme dein Vater dann, wenn sich das gesamte Einkommen, der zum Haushalt gehörenden Personen, um mehr als 15 % erhöhen würde, sonst erst bei einem Weiterzahlungsantrag.

Kinderzuschlag ist dann wieder eine andere Sache !

Da gelten teilweise die Verordnungen des SGB - ll , also die des ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter.

Es gelten dann auf Erwerbseinkommen z.B. die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , da könntest du vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag geltend machen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen und dann auch aufs Konto bekommen, dann stünden dir 170 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, es blieben dann vorerst 280 € Einkommen übrig.

Von diesen vorerst anrechenbaren 280 € würden beim Kinderzuschlag nur 45 % auf deine Leistung angerechnet, dass wären dann 126 € anrechenbares Einkommen ergeben.

Müsstest dann deinen Vater fragen was er an Kinderzuschlag für dich bekommt und davon würden dann diese angenommenen 126 € abgezogen und nur ein evtl. Restbetrag ausgezahlt.

Würde er also angenommen den derzeit vollen Satz von 205 € bekommen, dann bekäme er z.B. nur noch 79 € Kinderzuschlag gezahlt.

§ 27 Abs. 2 WoGG lese ich so, das du bis zu 2 monaten jobben kannst und das gesamteinkommen der Familie sich nicht um mehr als 15% erhöhen darf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen