Warum hilft Glaube so sehr?

Gestern habe ich in der Verzweiflung zu Gott gebetet. Ich habe ihn darum gebeten, mir noch eine Chance zu geben, eine Chance, dass ich endlich meine Süchte überwinden kann, zu ihn zu finden, Disziplin zu erlangen.

Ich weiss was auf dem Spiel steht, wenn ich ich im nicht Gottes Worten folge. Dann werde ich für immer in der Hölle brennen.

Ich war draussen und betete im Sturm zu ihm, während es heftig geblitzt und gedonnert hat.

Das fand ich sehr passend, weil ich mich innerlich auch so fühlte.

Aber direkt nach dem Gebet, fühlte ich mich deutlich besser, und nicht mehr völlig verzweifelt

Der Hauptgrund warum ich nämlich, dass Gefühl hatte ich kann nicht das machen was Gott von mir will, war meine Pornosucht, und Homosexuellen Gefühle.

Früher lebte ich die auch sehr viel mehr aus. Aber ich weiss wie Sündhaft es ist.

Aber es ist echt schwierig die Pornosucht zu überwinden, und andere Süchte.

Aber ich weiss, dass wenn ich diese Süchte nicht überwinde, kann ich nicht erlöst werden, wenn ich mein Leben nicht in Ordnung bringen kann, dann werde ich in der Hölle brennen, wenn ich nicht von Homosexualität wegkomme ebenso.

Ich bat ihm um eine letzte Chance, und um sein Gerechtes Urteil über mich. Ich sagte ihm, was auch immer seine Entscheidung für mich ist, es ist eine Gerechte.

Wenn ich in die Hölle kommen soll, war das Gerechtigkeit, denn es wäre meine Schuld.

Meine grösste Angst ist es in Sünde zu sterben, bzw. dass sie Sünde mich so zerstört die Süchte und alles, dass ich daran enden werde, ohne etwas erreicht zu haben, ohne Erlösung.

Aber warum hat dieses Gebet im Sturm, plötzlich so viel bewirkt in mir? Dass, sich die ständige Müdigkeit verflüchtigt hat, und, dass ich endlich wieder zuversicht habe mein Leben in Ordnung zu bringen, von den Süchten wegzukommen, und endlich mit Gott im reinen sein, und Disziplin lerne?

Und wie schaffe ich es, dass ich nie mehr abfalle? Nicht so wie früher. Wie schaffe ich, dass Homosexualität nicht mehr ein Keil zwischen mir und Gott treibt, und die Süchte?

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Geschichte, Amerika, USA, Recht, Gericht, Gefängnis, Gerichtsurteil, Gesellschaft, Präsident, Richter, Urteil, US-Präsident, Wahlen, Kandidaten, Verurteilung, Aufstand, Demokraten, Jury, Präsidentschaftswahlen, Republikaner, Trump, US-Wahl, Donald Trump, Joe Biden, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
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Wie stellt man die Aussage "Einige Säugetiere sind Menschen" anschaulich Venn-Diagramm dar? Handelt es sich um eine Schnittmenge?

Hallo, zusammen. Mir ist heute da ein kleines Problem unterlaufen, dass meinem Kopf etwas zu schaffen macht. Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch. Es geht um folgendes:

Angenommen wir haben die Aussage: "Einige Säugetiere sind Menschen" vor uns. Es ist naheliegend, dass hiermit bezeichnet wird das nur ein Teil der Menge der Säugetiere eben Menschen sind, während ein anderer Teil der Säugetiere keine Menschen sind. Wie stelle ich diese Situation im Venn-Diagramm dar? Meine Intuition hatte folgenden Gedankengang:

Da ich weiß, dass "Alle Menschen sind Säugetiere" gilt, muss die Menge der Menschen vollständig innerhalb der Menge der Säugetiere enthalten sein. Trotzdem zeigt mir die Musterlösung, dass für "Einige Säugetiere sind Menschen" eine Schnittmenge gezeichnet wird.

Wie aber soll das funktionieren? Wenn es tatsächlich eine Schnittmenge wäre, dann würde ich ja behaupten, dass nur die Menschen innerhalb der Schnittmenge mit der Menge der Säugetiere eben Säugetiere sind, während die anderen Menschen keine Säugetiere sind. Demnach wäre also das Venn-Diagramm dafür falsch.

Verstehe ich hier etwas falsch? Oder ist die Musterlösung falsch?

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Gerichtsurteil: "Die Schweiz betreibt zu wenig Klimaschutz?

Der Menschengerichtshof der Europäischen Union verurteilt die Schweiz zu mehr Aktivitäten im Klimaschutz.

Mich interessiert eure Meinung dazu.

Schweiz wegen zu wenig Klimaschutz verurteilt | MDR.DE

mdr.de/nachrichten/welt/politik/schweiz-klima-urteil...

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen mangelhaften Klimaschutzes verurteilt. Das Land muss strengere Maßnahmen ergreifen. Klimaaktivisten hoffen auf eine ...

Klimaschutz in der Schweiz: Der Kampf geht weiter - Politik - SZ.de

sueddeutsche.de/politik/klimaschutz-schweiz-klima...

Schweizer Klimaklage Der Kampf geht weiter. 9. April 2024, 16:20 Uhr. "Beim Maximum angekommen": Die Co-Präsidentin der Klima-Seniorinnen, Rosmarie Wydler-Wälti (rechts), nach der ...

Gerichtsurteil: Klimaschutz ist ein Menschenrecht - ZDFheute - ZDFmediathek

zdf.de/nachrichten/politik/ausland/urteil...

Schweiz wegen zu wenig Klimaschutz verurteilt. 09.04.2024 | 10:37. |. Wegen unzureichendem Klimaschutz hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Schweiz verurteilt. Es geht um Klimaschutz ...

KlimaSeniorinnen-Urteil gegen die Schweiz: »Ich bin vorsichtig mit der ...

spiegel.de/ausland/klimaseniorinnen-urteil-gegen-die...

Die Schweiz tut zu wenig gegen die Klimakrise, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Doch führt das Urteil überhaupt zu politischen Veränderungen? Antworten von ...

Gut, weil . . . 41%
Schlecht, weil . . . 32%
Andere.Meinung . . . . 27%
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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Bin ich eine Schlxmpe?

Bitte seid ehrlich zu mir. Ich fühle mich furchtbar.

Ich (w, 18) hatte letztes Jahr meinen ersten Freund. Mittlerweile ist Schluss, aber außer Küssen und einander erkunden (nicht im Intimbereich) war da nichts dabei. Ich bin also noch Jungfrau.

Unsere Beziehung hatte zwei "Etappen". Wir waren einmal von Anfang des Jahres bis zum Sommer und dann von Anfang Winter bis vor drei Wochen (Anfang März) zusammen.

Im Sommer hab ich dann auf Partys immer mal wieder Leute (4) geküsst.
Schon da haben einige meiner Freunde mich für eine Hxre gehalten.

Gestern hab ich aber meinen Tiefpunkt erreicht, glaub ich. Ich fühl mich echt widerlich. Ich hab meinen 18. Geburtstag gefeiert und da war dieser Junge, den mein bester Freund (18) eingeladen hat.
Vor zwei Wochen hab ich erfahren, dass er irgendwas mit einer Bekannten von mir hatte.
Allerdings sind die beiden nicht zusammen zu Feier gekommen.
Hab die beiden immer nur alleine gesehen und sie ist auch viel früher gegangen als er.
Da dachte ich, sie seien auseinander.
Der Junge ist dann auch "ohne Hemmung" (aber wir waren auch sehr betrunken) auf mich zugegangen und bevor ich darauf eingegangen bin, hab ich ihn gefragt, ob meine Bekannte nicht seine Freundin sei. Hab mich daraufhin noch zwei weitere Male vergewissert, ob er sich sicher sei.
Als er es insgesamt drei Mal verneint hatte, haben wir uns auf der Toilette geküsst (mehr nicht). Wir wurden dann von einigen Freunden von uns erwischt. Dann hab ich erfahren, dass bei meiner Bekannten und ihm sehr wohl noch was lief. Allerdings sei es nur eine "Kennlernphase". Für meine Freunde bin ich jetzt die Hure. Ich schäme mich unfassbar.

Bin ich eine Schlxampe? Bitte seid ehrlich.

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Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 56%
Meinungsfreiheit 44%
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Meinung des Tages: Weniger Geld statt Verbot - sollten staatliche Finanzmittel an die AfD gestoppt werden?

Während zahlreiche Menschen in vielen deutschen Städten in den vergangenen Tagen gegen die Fremdenfeindlichkeit sowie die AfD demonstriert haben, ringen Regierungs- und Oppositionsparteien weiterhin um den richtigen Umgang mit der AfD. Nun erwägen SPD und Grüne offenbar eine Streichung der Staatsfinanzierung...

Bundesweite Demos gegen Fremdenfeindlichkeit

Mindestens 80.000 in München und Hamburg, 100.000 in Berlin, 20.000 in Stuttgart oder Karlsruhe sowie 40.000 in Dresden - nach Polizeiangaben haben sich am vergangenen Wochenende hunderttausende Menschen auf den Straßen versammelt, um gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus sowie die AfD zu demonstrieren.

Ausschlaggebend für die Proteste war eine jüngste Enthüllung seitens des Recherchenetzwerks "Correctiv", welches von einem Geheimtreffen zwischen AfD-Mitgliedern, Vertretern der Werteunion sowie dem ehemaligen Sprecher der Identitäten Bewegung, Martin Sellner, berichtet hatten. Im besagten Treffen sollen laut dem Netzwerk auch "Remigrationspläne", in denen es darum ging, Migranten und Deutsche mit Migrationshintergrund, auszuweisen, gegangen sein. In Anbetracht der genannten Enthüllungen war es für viele Deutsche wichtig, ein öffentliches und lautstarkes Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

Nach hohen Umfragewerten: AfD wittert Kampagne

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, ist die aktuelle Diskussion um die politische Verortung der AfD vor allem eines: Eine politische sowie mediale Kampagne gegen seine Partei, die sich deutschlandweit, aber insbesondere im Osten der Republik, im deutlichen Aufwind befindet. Baumann verwies zudem auf die eher geringe Bedeutung des Treffens, welches es seiner Ansicht nach in ähnlicher Form in tausendfacher Ausführung gebe. Weiterhin betonte er, dass Wörter wie "Deportation" und "Vertreibung" nie geäußert worden wären und es schlichtweg um den möglichen Umgang mit knapp 1.000.000 ausreisepflichtigen Asylbewerbern und Menschen mit Schutzstatus ging.

Mögliche Konsequenz: Ein Ende der Parteifinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am morgigen Dienstag mit der Frage, ob die rechtsextreme Partei NPD (heute "Die Heimat") weiterhin von der staatlichen Parteifinanzierung profitieren kann. Parteien, die einen Mindestanteil an Stimmen erhalten, bekommen vom Staat einen Teil ihrer Wahlkampfkosten zurückerstattet. Im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung sind zudem Spenden an Parteien steuerlich absetzbar. Der Bundestag hatte die staatliche Parteienfinanzierung im Jahr 2017 dahingehend geändert, dass klar verfassungsfeindliche Parteien von dieser ausgeschlossen werden können. Ob eine Partei in ihrer politischen Ausrichtung in Gänze als verfassungsfeindlich einzustufen ist, entscheidet in letzter Instanz allerdings das Bundesverfassungsgericht.

In der Debatte über den adäquaten Umgang mit der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD sehen einige Politiker von SPD und Grünen ein mögliches Ende der Parteienfinanzierung als "wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel zu kürzen".

In der Union sieht man das etwaige Vorhaben tendenziell skeptisch: Analog zur Frage nach einem etwaigen Verbot der AfD wäre auch der mögliche Entzug staatlicher Mittel mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Weiterhin bestünde die Gefahr, dass ein Scheitern des Verfahrens der AfD dem Parlamentarischen Geschäftsführer Thorsten Frei zufolge nur noch mehr in die Hände spielen könnte.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält die Streichung von Finanzmitteln für die AfD für grundsätzlich möglich. Essenziell hierfür sei jedoch zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur NPD.

Unsere Fragen an Euch: Haltet ihr ein mögliches Ende der Finanzierung für angebracht? Wie bewertet Ihr den aktuellen politischen / gesellschaftlichen / medialen Umgang mit der AfD? Wie erachtet Ihr die Reaktionen der AfD auf die jüngsten Konfrontationen? Wäre ein Ende der Finanzierung oder gar ein Verbot der gesamten AfD in verfassungsrechtlicher Hinsicht legitim?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/spd-gruene-afd-streichung-finanzmittel

https://www.tagesschau.de/inland/afd-baumann-bab-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-finanzmittel-streichung-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/demonstrationen-gegen-rechts-hunderttausende-gehen-in-ganz-deutschland-auf-die-strasse-a-2065d397-ce8a-4c12-b38b-2e16e5effe60

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Ist meine Schritt-für-Schritt Beschreibung eines Erkenntnisvorgangs im Sinne Kants korrekt?

Hallo, allerseits. Aktuell befasse ich mich wieder intensiv mit der KrV und versuche dabei ein, möglichst detailliertes, Diagramm zu entwerfen welche einzelnen Schritte, nach der Transzendentalphilosophie Kants, in unserem Verstand vor sich gehen damit wir uns von einer Erscheinung einen Begriff bilden und dann in Prognosis, zukünftig, auch wiedererkennen. Ich habe hier einmal eine Schritt-für-Schritt Beschreibung angefertigt wie das bspw. bei einem Bleistift ablaufen würde. Bitte korrigiert mich, wenn es Lücken gibt oder etwas fehlerhaft ist.

  1. Zunächst einmal gehen wir (transzendental, nicht aber empirisch) davon aus, dass irgendein "Ding an sich" meine Sinne affiziert. Es kommt zur Empfindung.
  2. Wir nehmen nun diese Empfindungen innerhalb der reinen Anschauungsformen von Raum und Zeit wahr. Sie sind die Voraussetzung für die Anwendung der Kategorien auf die Anschauung, ansonsten bleiben die Kategorien rein subjektiv, leer. Raum und Zeit sind daher schon allgemeine Schemata.
  3. Nun müssen eben diese Kategorien des Verstandes nun auf diese neue Empfindung angewendet werden. Damit diese objektive Gültigkeit erhalten, müssen sie durch die Grundsätze (den Verstandesgrundsätzen) auf die Anschauung angewendet werden.
  4. Hier wenden wir sodann die einzelnen Schemata gemäß der Kategorie an:

Quantität (Schemata der Größe und Zahl):

  • Anzahl: Der Bleistift wird als ein einzelnes Objekt wahrgenommen. Das bedeutet, dass er in der Kategorie der Einheit (eine der Grundformen der Quantität) betrachtet wird.
  • Ausdehnung: Wir nehmen die Länge und Dicke des Bleistifts wahr. Diese Dimensionen sind Anwendungen des Schemas der Quantität, indem wir den Bleistift als ausgedehnt im Raum erfassen.

Qualität (Schemata der Realität, Negation und Limitation):

  • Realität: Der Bleistift hat bestimmte Eigenschaften wie eine feste Struktur, eine bestimmte Farbe, und ein spezifisches Gewicht. Diese wahrgenommenen Eigenschaften werden durch das Schema der Realität erfasst.
  • Limitation: Wenn wir den Bleistift als "nicht blau" oder "nicht sehr dick" beschreiben, wenden wir das Schema der Limitation an, indem wir seine Eigenschaften durch Abgrenzung von anderen möglichen Eigenschaften definieren.

Relation (Schemata der Substanz und Akzidenz, Ursache und Wirkung, Wechselwirkung):

  • Substanz und Akzidenz: Der Bleistift wird als Substanz wahrgenommen, an der verschiedene Akzidenzen (zufällige Eigenschaften wie Farbe, Härte der Mine) haften.
  • Ursache und Wirkung: Wenn wir den Bleistift benutzen, um zu schreiben, wenden wir das Schema der Kausalität an. Der Druck, den wir ausüben (Ursache), resultiert in der Linie auf dem Papier (Wirkung).
  • Wechselwirkung: Die Beziehung des Bleistifts zu anderen Objekten (z.B. das Liegen auf einem Tisch) wird durch das Schema der Wechselwirkung verstanden.

Modalität (Schemata der Möglichkeit/Unmöglichkeit, Dasein/Nichtsein, Notwendigkeit/Zufälligkeit):

  • Möglichkeit/Unmöglichkeit: Die Vorstellung des Bleistifts als schreibendes Instrument oder als Kunstobjekt sind Beispiele für das Schema der Möglichkeit. Die Vorstellung des Bleistifts als fliegendes Objekt fällt unter das Schema der Unmöglichkeit.
  • Dasein/Nichtsein: Wenn wir den Bleistift vor uns auf dem Tisch sehen, bestätigen wir sein Dasein. Wenn wir ihn nicht finden können, beziehen wir uns auf sein Nichtsein.
  • Notwendigkeit/Zufälligkeit: Die Existenz des Bleistifts als Werkzeug zum Schreiben wird als zufällig betrachtet, während bestimmte Eigenschaften (wie die Härte der Mine, die für das Schreiben notwendig ist) als notwendig angesehen werden könnten.

Anschließend wenden wir nun die Verstandesgrundsätze (das sind die mathematischen und die dynamischen Verstandesgrundsätze, letztere umfassen dabei die Analogien der Erfahrung und die Postulate des empirischen Denkens überhaupt): (siehe mein Antwortpost, weil Text zu lang)

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Meinung des Tages: LGBTQ in Russland als "extremistisch" eingestuft - wie sollte international darauf reagiert werden?

Russland schränkt die Rechte von queeren Menschen ein weiteres Mal drastisch ein: Der obere Gerichtshof hat die LGBTQ-Bewegung am gestrigen Tag als extremistisch eingestuft. Wie genau sich dieses Urteil letztendlich in der Praxis niederschlagen wird, ist derzeit noch unklar....

Ein unklarer Urteilsspruch

Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs, in welcher die LGBTQ-Community als "extremistisch" eingestuft worden ist, müssen schwule, lesbische und queere Menschen mit einer erneuten Einschränkung ihrer Rechte rechnen. Besonders kritisch: Die Richter verpassten es, eine klare Definition von Personen, Organisationen und Institutionen vorzulegen, die der LGBTQ-Community zugeschrieben werden können.

Demzufolge sind die konkreten Auswirkungen der Regelung derzeit unklar. Queere Aktivisten allerdings befürchten, dass diese auslegungsfähige Regelung der russischen Justiz künftig dahingehend dienen könnte, Vertreter der Bewegung in der Zukunft öffentlich mundtot zu machen. Die Entscheidung tritt laut dem obersten Gerichtshof in Russland ab sofort in Kraft.

Menschenrechtler üben massive Kritik an Russland

Spätestens seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gehen die Behörden in Russland verstärkt gegen queere Menschen vor: Die staatlichen Repressionen reichen hierbei von Demonstrations- und Versammlungsverboten bis hin zur systematischen Verfolgung, Inhaftierung und öffentlichen Diskreditierung von Schwulen und Lesbischen. Dabei inszeniert sich Russland stets als moralische Instanz, die in der LGBTQ-Bewegung eine kindheitsgefährdende, (sexual-)moralisch verkommene Gruppe sieht, die alles Verwerfliche des Westens par excellence verkörpere.

Aus einem Russlandbericht, der dem UN-Menschenrechtsrat im September vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Situation der Zivilbevölkerung in Russland bereits seit zwei Jahrzehnten in einer Abwärtsspirale befindet. Inzwischen jedoch könne nicht mehr von einer "Einschränkung der Zivilgesellschaft" gesprochen werden; eine Zivilgesellschaft findet, da es keine unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr gibt, faktisch nicht mehr statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen Russlands gegen queere Menschen und wie sollten russische LGBTQ-Aktivisten auf diese Entscheidung reagieren? Welche Reaktion wünscht Ihr Euch von der internationalen Staatengemeinschaft? Inwieweit könnten internationale LGBTQ-Organisationen und Staaten ggf. Druck von außen ausüben? Inwiefern lässt sich das Urteil mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang bringen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/russland-lgbt-queer-aktivismus-verbot-gefaengnis

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-menschenrechte-100.html

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Ist das begründete Urteil so gut geschrieben?

Wir hatten in Politik die Aufgabe, ein begründetes Urteil zu fällen, beziehungsweise zu schreiben. Meins ist noch nicht fertig (es fehlen noch die Punkte Zumutbarkeit, Umsetzbarkeit und Wirksamkeit), doch ich würde mich gerne über Feedback freuen, wie mir der Text bisher gelungen ist. (Bin 8 Klasse, die Anforderung war mindestens eine Seite)

"Eine sehr umstrittene Forderung, zu der es unheimlich viele verschiedene Meinungen gibt, ist hier in Deutschland die Senkung des bisher geltenden Wahlalters bei Bundestagswahlen. In den letzten Jahren ist die Mitbestimmung von Kindern- und Jugendlichen in der Politik als Thema immer präsenter geworden. Nun stellt sich die Frage, ob es eine vertretbare Idee ist, das Mindestalter zu Wählen gehen auf Bundesebene von 18 auf 16 Jahre zu senken, wie es auch in vielen Bundesländern bei den Kommunal- oder sogar Landtagswahlen bereits getan wurde. Kriterien, die für ein Urteil herangezogen werden müssen, sind unter anderem die Zumutbarkeit, Wirksamkeit und Gerechtigkeit.

Das, meiner Meinung nach, wichtigste Kriterium, das in diesem Zusammenhang zu beachten ist, ist die (Generationen-)Gerechtigkeit. 16,5% unsere Bevölkerung sind jünger als 18 Jahre. Das sind ca. 14 Millionen Menschen, die keine einzige Stimme bei einer Bundestagswahl haben. Natürlich ist es nicht umsetzbar, Kleinkinder, die zu einem großen Teil nicht in der Lage sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen, Entscheidungen für ein ganzes Land treffen zu lassen, doch bei Jugendlichen mit 16 oder 17 sehe ich hierbei kein Problem. Ein Argument der Gegenseite könnte die Gerechtigkeit gegenüber älteren Menschen sein, die in dem Alter auch noch keine Möglichkeit hatten, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen. Natürlich kann das für den ein oder anderen ungerecht wirken, aber in meiner Sicht muss, nur weil es schon immer so war oder andere nicht die Chance dazu hatten, das zu tun, was sie vielleicht wollten, diese möglicherweise durchaus positive Veränderung nicht ausbleiben. Nehmen wir mal ein einfaches Beispiel: Endlich gibt es auf dem Pausenhof eurer alten Schule die Schaukel, die ihr euch schon so lange gewünscht habt. Im ersten Moment erschient es unfair, denn ihr könnt nun leider nicht mehr von der Schaukel profitieren. Nur deshalb war diese aber keine schlechte Idee, denn wenigstens können die jetzigen Schüler in den Pausen dort schaukeln. Des Weiteren werden viele Entscheidungen gefällt, die auch die jüngere Generation betreffen, beziehungsweise sie sogar viel länger betreffen werden, als Über-Sechzigjährigen, die derzeit jedoch 40% aller Wähler und Wählerinnen ausmachen, während Unter-30jährige weniger als halb so viel ausmachen.

Gut erklären kann man diese Ungerechtigkeit auch anhand der deutschen Umweltpolitik und der Ungerechtigkeiten in diesem Sinne. Wenn Politiker oder Wählende Entscheidungen treffen, beziehungsweise Parteien wählen, dem Umweltthema nicht genug Beachtung schenken, müssen sie möglicherweise nicht mehr mit den Folgen der Klimakrise leben.  Wir müssen das am Ende tun. Wir, die uns zurzeit nicht einmal aktiv an der Politik beteiligen können, also auch nicht in der Lage sind, etwas am Ergebnis der Wahlen zu ändern. Laut einer Umfrage gaben 19% von 1000 Befragten im Alter von 16-18 Jahren an, dass sie bereits einmal an einer Fridays for Future Demonstration teilgenommen haben. 12% waren dort schon mehrmals und weitere 34% zwar noch nicht, setzen sich jedoch auf anderen Wegen für unsere Umwelt ein. Das ist ungefähr die Altersgruppe, die bei einem niedrigeren Wahlalter aktiv mitwählen könnte, anstatt die eigene Meinung nur durch Proteste zu äußern. Außerdem zeigt diese Umfrage auch, dass eine große Mehrheit von Jugendlichen an solchen Themen Interesse zeigt. (...)"

Schule, Urteil, wahlalter
Kopftuch aber trotzdem nicht bedeckt?

Assalamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakaatuh meine lieben Geschwister, dies ist eine Frage, NUR auf die islamische Sicht bezogen, ich möchte bitte keine anderen Ansichten auf meine Frage, die mir nicht weiterhelfen oder beleidigend/angreifend sind gegenüber meinem Glauben. Ich hoffe, ihr hattet einen gesegneten Ramadan, möge Allah swt. das fasten, die Duas und die Gebete von euch und euren Familien annehmen. Nun zu meiner Frage Hauptfrage: ich sehe oft Frauen mit Kopftüchern, die aber beispielsweise bewusst den Hals nicht bedecken oder allgemein Körperteile, die Allah vorgeschrieben hat, frei lassen oder trotzdem enge Kleidung tragen, Schmuck präsentieren usw. ... gelten solche Frauen trotzdem als ,,bedeckt" oder wie lautet das Urteil? Nebenfrage: Ich sehe ebenfalls oft, wie Frauen die kein Kopftuch tragen, eine Hijabi z. B. darauf hinweist und ihr hilft und andere sich direkt angegriffen fühlen und sagen ,,du musst gar nichts sagen, du trägst nicht mal eins" Ich bin selber noch keine Hijabi da meine Eltern streng dagegen sind und mich ausschliessen würden und auch gar nicht gerne darüber reden da es für sie die Religion der Araber ist, und nicht ,,unsere" und da ich in meinem aktuellen alter keine Chance habe irgendwo hinzugehen oder auf mich alleine gestellt zu sein, werde ich In Shaa Allah früh islamisch heiraten und dann für Allah ein Kopftuch tragen und alles andere in Kauf nehmen. Obwohl ich keine Hijabi bin, achte ich darauf, dass alle meine Stellen bedeckt sind, mit Ausnahme meiner Haare und gebe ebenfalls Kopftuch tragenden Frauen, wenn ich es sehe, Tipps, jedoch wird man direkt dumm angemacht, weil man selber keins trägt. Was soll man dagegen sagen oder tun? Vielen Dank im Voraus

Islam, Hijab, Kopftuch, Koran, Muslime, Urteil
Warum bezeichnen wir Leute, die unvorstellbare Straftaten begehen, immer sofort als böse?

Mir ist aufgefallen, dass bei den verschiedensten Dokumentationen zu Schwerverbrechern - zB. auf Youtube - die Kommentare immer gefüllt sind mit Aussagen wie: “Die Strafe ist nicht schwer genug!”, “So jemand sollte nicht leben dürfen!”, “Es ist für mich UNVORSTELLBAR, wie ein Mensch so etwas schreckliches tun kann!!”

Und langsam denke ich mir: Wenn diese ganzen Taten für uns Laien und Normalsterblichen so unvorstellbar sind - warum massen wir es uns dann so selbstverständlich an, zu wissen, welche Strafe dieser “unvorstellbar schreckliche Mensch” verdient oder nicht verdient hat?

Wir haben weder sein Leben durchlebt, noch seine Gedanken durchdacht. Unser Werkzeugkasten/unsere Erfahrungen und unser objektives oder subjektives angesammeltes Wissen, mit dem wir uns diese Dokumentation gratis im Internet anschauen, entspricht wohl einem komplett anderen Grundriss, als der Werkzeugskasten des dort wiedergegebenen oder dargestellten Verbrechers. Sonst wären seine Taten für uns ja nicht unvorstellbar.

Auch wird in diesen Dokus dann oft Einblick in die Kindheit der Straftäter gegeben. Vorhin habe ich mehrmals hintereinander, sowohl auf englisch als auch auf deutsch den Kommentar gelesen (nicht wortwörtlich, aber sinngemäß zusammengefasst): “Was interessiert mich sein Trauma? So viele Menschen wachsen mit Kindheitstrauma auf und würden trotzdem NIE solche schrecklichen Taten begehen!!” - Das stimmt natürlich, aber ich bezweifle dass es einen einzigen weiteren Menschen auf diesem Planeten gibt, der mit dem EXAKT gleichen Werkzeugskasten wie dieser Täter ausgestattet ist. Gäbe es einen, würde der höchstwahrscheinlich die gleiche “unvorstellbare” Tat begehen.

Worauf ich eigentlich hinauswill: Ist dieses “Mindset” nicht grundlegend falsch? Zeugt es gewissermassen nicht schon von falschem Narzissmus, eine Tat eines Verbrechers als unvorstellbar und nicht-rechtzufertigen darzustellen, nur weil man selbst andere Erfahrungen im Leben gemacht und anders gehandelt hat? Wie hätte dieser Verbrecher das Gleiche lernen sollen, wenn es ihm nie beigebracht wurde? Wer sind wir eigentlich, über einen Menschen, der nicht wir sind, zu urteilen?

Noch wichtig hinzuzufügen: Mit alldem möchte ich NICHT die Erfahrungen der möglichen Opfer dieser Verbrecher romantisieren oder verharmlosen! Auch will ich nicht sagen, dass es keine Strafen für Verbrecher geben sollte.

Mir ist jetzt nur wiederholt dieses “Muster” in unserem Verhalten aufgefallen und ich wollte euch da mal nach eurer Meinung fragen. Dieser Beitrag ist auch sehr spontan entstanden und meine Denkansätze können gerne ergänzt oder kritisiert werden.

Psychologie, Gesellschaft, Mörder, Moral, Straftat, Urteil, Verbrechen, moralphilosophie, Philosophie und Gesellschaft, Gesellschaft und Soziales
Warum werde ich unschuldig verurteilt?

Am 23.5.2021 setzte ich mich in den Gottesdienst einer Kirche, die ich seit 2011 besuche. Zwei Tage vorher ist leider der Papa meiner Kinder viel zu jung gestorben während auch zeitgleich mein eigener Vater im Sterben lag. In tiefster Trauer und in Tränen saß ich in der Kirche.

Bald darauf bekam ich völlig überrascht eine Strafanzeige und mir wird Hausfriedensbruch vorgeworfen sowie hätte ich einen Menschen gegrüßt und somit seine Nähe gesucht. Von alldem entspricht nichts der Wahrheit. Ich habe mit diesen Anschuldigungen nichts zu tun. Der Prozeß geht nun ein Jahr, meine Rechtsanwältin hatte Einspruch eingelegt. In den Verhandlungen vor dem Strafgericht machen alle drei Zeugen der Gegenseite unwahre Aussagen, zu meinen tiefsten Entsetzen! Darunter der Pfarrer und der Kirchenvorstand. Alle Zeugen sind einander sehr eng befreundet weshalb sie sich natürlich abgesprochen haben.

Das Gericht mit Staatsanwaltschaft und Richter ist davon überzeugt, daß drei Zeugen gleichzeitig nicht lügen können und somit ich zur Lügnerin erklärt wurde. In der Verhandlung betonte ich, das die Zeugenaussagen nicht wahr sind.

Doch das interessiert keinen. Ich wurde verurteilt obwohl ich genau weiß das ich unschuldig bin. Das ist doch absurd! Dagegen legte ich Berufung ein.

Auf keinen Fall darf das Urteil rechtskräftig werden! Wie kann ich das verhindern?

Es ist so schrecklich, wie im einem falschen Film! Mehrere Tausend Euro Rechtsanwaltskosten sowie mehrere Tausend Euro Gerichts- und Strafkosten soll ich zahlen! Für Straftaten, die ich in keinster Weise begangen habe. Das ist Existenzvernichtung, diese habe ich mir mühsam über die Jahre hinweg aufgebaut.

Wie ist es möglich das Zeugen solche Aussagen machen können wenn diese beim Hereintreten in den Kirchenraum überhaupt nicht in meiner Nähe waren?

Ich bitte dringend um Antworten!

Die Lügen der Zeugen sind entsetzlich, Rufmord in alle Richtungen gleich nach den Todesfällen. Sogar meine Zeugen wurden neulich vor einer Gerichtsverhandlung vom Kirchenvorstand so negativ mit falschen Informationen zu meiner Person beeinflußt, daß diese nichts mehr mit mir zu tun haben wollten, was ich unter meinen Zeugen aber aufklären konnte.

Inzwischen drängen sich mir Suizidgedanken auf da ich so verzweifelt bin weil mir nicht geglaubt wird und ich als Lügnerin dargestellt und bezeichnet werde.

Recht, Hausfriedensbruch, Straftat, Urteil, Psychologie und Gesellschaft
UMFRAGE! Pizzafahrer - ein guter und sicherer Job mit Zukunft?

Guten Abend,

dies ist eine Umfrage.

Ich bin zur Zeit als Pizzafahrer tätig, habe jeden Monat mindestens 100 Stunden, manche Monate auch 120 - 130 Stunden. Die Fahrten kann ich mit einem Firmenwagen machen und der Verdienst ist echt nicht übel.

Außerdem verdiene ich jeden Tag Trinkgelder. Der Chef ist auch sehr zufrieden mit mir.

Ich nenne mal ein paar Vor - und Nachteile (mich persönlich betreffend), die der Job für mich mit sich bringt:

Vorteile:

  • tägliche Trinkgelder
  • Firmenwagen für die Tätigkeit selbst
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • zuverlässige Zahlung von Gehalt zum 10. des Folgemonats
  • auf Wunsch Barauszahlung vom Gehalt (Netto)

Nachteile:

  • eigener PKW zum Erreichen notwendig
  • Trinkgeldhöhe nicht konstant
  • körperlich sehr sehr anstrengend (Treppen, Hausflure)
  • Feierabend erst ab frühestens 23:00 Uhr
  • sehr lange, anstrengende Schichten

Nun die Frage:

Würdet Ihr mit meinem Job an meiner Stelle auf Dauer gesehen zufrieden sein, oder ihn eher als Kurzzeitjob als Sprungbrett für eine sehr gute Alternative nehmen?

Ist es eigentlich sehr doof, öfter die Jobs zu wechseln oder manchmal auch nachvollziehbar? Würde da mal gerne Eure Einstellung zu wissen.

Danke.

Sicherer Job mit Zukunft, aber nimm Dir besser einen anderen 36%
Eigene Antwort 28%
Sicherer Job, mit sehr guter Zukunft, es gibt keine Alternative 12%
Unsicherer Job ohne Zukunft, besser wäre es, wenn 12%
Andere 8%
Sonstige 4%
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