Wäre eine Haftstrafe auf Bewärhung nicht besser als eine Geldstrafe?
guten Morgen
was denkt ihr darüber?
Ich meine eine Geldstrafe kostet einem ja gleich mal einen halben Jahreslohn, oft auch mehr. Eine Haftstrafe auf Bewährung hingegen kostet einem gar nichts.
Und wenn man nicht so blöd ist dann nochmal straffällig zu werden dann bereitet sie einem ja gar keine Probleme.
Also wenn ich mir aussuchen könnte zwei Jahre auf Bewährung oder 10k Geldstrafe würde ich das erste nehmen.
Geldstrafen können einem auch schnell mal die Existenz ruinieren wenn man viele Fixkosten hat und einem vom Monatslohn nur wenige Prozente bleiben.
Ironisch ist ja dass man für kleinigkeiten irgendwie keine Haftstrafe auf Bewährung kriegt sondern diese einem lediglich sauviel Geld kostet.
Also ich weiß dass man bei bestimmten Jobs wie zB Militär oder Polizei oder so eine Bestätigung braucht keine Vorstrafen zu haben, aber wenn einen das nicht interessiert sondern man in der privatwirtschaft arbeitet kann es einem wurscht sein.
Oder übersehe ich hier grundlegend irgendwas?
4 Antworten
Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung erfolgt zum einen, wenn das Gericht eine Geldstrafe nicht für ausreichend erachtet, aber zum anderen eine günstige Sozialprognose sieht;
Vorbestraft bleibt man so oder so, klappt es mit der Bewährung wird sie nur nicht vollstreckt;
Regelmässig gibt es aber Bewährungsauflagen finanzieller Art, die man an bestimmte gemeinnützige Organisationen zahlen muss(evtl in Raten)
Die können unter Umständen die Höhe einer Geldstrafe haben;
Im Grunde sind die sozialstunden im Wesentlichen in jugendstrafsachen vorgesehen, ich sag mal so als Denkzettel;
Das Gericht kann aber auch solche Dienstleistungen als Bewährungsauflage auch für Erwachsene auferlegen;
Alles klar, ja am schlimmsten sind wohl so oder so die Zahlungen die man da leisten muss. Also mir wären so Sozialstunden lieber, wobei das im Endeffekt ja auch irgendwie aufs gleiche hinausläuft, also ob zB 1000€ strafe oder 100 Sozialstunden macht im Grunde ja kaum unterschied.
Aber hängt es nicht auch von der Schwere der Straftat ab?
Bewährung ist nur möglich wenn nicht mehr als zwei Jahre verurteilt werden;
Darüber geht es nicht mehr;
Es kann zb durchaus eine bewährungszeit von vier Jahren und zb300 Stunden verhängt werden
Wäre dann ein schaden von 3k, naja das geht voll.
Tagessätze gehen von fünf bis max 360 und die Höhe von 1 Euro bis 30.000, da kann schon was zusammenkommen;
Der tagessatz wird grob gesagt berechnet nach dem mtl netto geteilt durch 30, damit es in etwa jedem gleich weh tut
Ja ich weiß, unfair ist es dennoch.
Zb ein Arbeitsloser zahlt dann weniger Stundenlöhne als einer der 70 h pro Woche arbeitet.
jedoch gerechter als zb 20k egal wieviel wer verdient, das wäre manch einem egal und dem anderen würde es das Leben zerstören
Ja, das System Tagessatz ist halt derzeit noch das gerechteste
wie wird das gehandhabt wenn jemand jedes monat was anderes verdient?
Das Gericht setzt einen tagessatz fest den es für angemessen hält; wenn der verurteilte glaubt, dass das nicht passt, dann kann er Berufung einlegen, die sich auf die Höhe des tagessatzes beschränkt;
Dann muss er eben alle Unterlagen für zb einen durchschnittlichen jahresverdienst vorlegen, dann kann es sein, dass der tagessatz dann angeglichen wird
Alles klar, ja das klingt plausibel
Ich denke mal du weißt was ich meine, also wenn jemand zB studiert und über den Sommer pro Monat 2k verdiente und dann zu 90 Tagessätzen verurteilt wird.
Würde dass dann nicht über das Jahr gerechnet werden dann wären es eben diese 6k die er zahlen müsste also hätte er statt den 90 Tagessätzen dann einen Jahreslohn bezahlt.
Wäre das so ein Fall wo es angeglichen wird?
Ja, das wär so ein Fall, der Regelfall ist bzw war ja bisher ein monatlich etwa gleichbleibendes Einkommen, ist das nicht der fall, finden sich andere Berechnungen
Während der laufenden Strafvollstreckung wird nichts mehr angeglichen. Der Tagessatz wird im Urteil festgesetzt. Wenn das rechtskräftig ist, bleibt es so, wie es ist. Egal wie sich das Einkommen in der Folge ändert. Man kann lediglich über geringere Ratenzahlungen verhandeln.
Ja das mti den Raten ist ja wieder eine andere Geschichte.
Wirklilch relevant ist was man tatsächlich zahlt.
Ich gehe davon aus dass das bei vielen der Fall ist das sich das ändert. Speziell in jugen Jahren wenn jemand vielleicht doch noch studieren geht oder bei einem Jobverlust etc. ist das duirchaus von belang, wenn jemand 20 Jahre den Gleichen monatsbezug hat ist es anders.
Ich gehe davon aus dass das bei vielen der Fall ist das sich das ändert. Speziell in jugen Jahren wenn jemand vielleicht doch noch studieren geht oder bei einem Jobverlust etc. ist das duirchaus von belang
Das ändert aber rechtlich nichts. Wenn das Urteil einmal rechtskräftig ist, mit einer Strafe von z.B. 100 Tagessätzen je 30 EUR (= 3000,00 EUR) bleibt es so. Egal ob sich später das Einkommen verringert oder erhöht.
Nein, finde ich nicht. Da es sich eben auch dann nicht ändert, wenn man plötzlich mehr verdient, als zum Urteilszeitpunkt. Wenn ich Hartz 4 beziehe und entsprechend zu z. B. 100 Tagessätzen a 15 EUR (1.500) verurteilt werde, die ich in Raten à 30 Euro abbezahle, bleibt es auch dann bei den 1.500 EUR, wenn ich z.B. 1 Jahr nach dem Urteil plötzlich einen Job mit 2.100,00 EUR netto habe, mein Tagessatz also rechnerisch 70,00 EUR (somit 7.000,00 EUR Strafe) betragen würde.
Das meine ich nicht, ich rede nicht davon was nach dem Urteil ist sondern davon wenn man zB Student ist und gar nichts verdient sondern nur über den Sommer pro Monat 1500€ und dann 90 Tagessätze welche dann im Grunde ein Jahreslohn ist zahlen muss.
Dass das in zukunft davon unberührt bleibt ist wieder was anders.
Wenn es von vornherein sicher ist, dass man nur z.B. 6 Monate im Jahr arbeitet (z.B. Saisonarbeit) kann das Gericht das im Einzelfall berücksichtigen. Grundsätzlich gilt jedoch das Einkommen zum Urteilszeitpunkt.
Wie oben geschrieben. Kann das Gericht im Einzelfall berücksichtigen...
Das kann man sich nicht aussuchen. Man bekommt, was der Richter urteilt bzw. was das Gesetz vorsieht. Und nein, eine Bewährungsstrafe ist nicht "pillepalle". Man muss bestimmte Auflagen erfüllen, bekommt einen Bewährungshelfer usw.
Mir ist es klar dass man es sich nicht aussuchen kann, aber welche Nachteile hat die Bewährungsstrafe gegenüber der Geldstrafe?
Ich weiß dass das vor Gericht entschieden wird und nicht zur Wahl für einen selbst steht.
Okay, das klang anders. Nachteile einer Bewährungsstrafe sind u.a., dass man sich regelmäßig mit seinem Bewährungshelfer treffen muss und ggf. andere Auflagen erfüllen muss.
welche Auflagen sind das zB.?
Ja habe ich evtl nicht deutlich geschrieben. Ich wollte nur sagen dass mir als Studentin 10k€ als Geldstrafe fast unbewältigbare Probleme schaffen würden und mir die Bewährungsstrafe eher egal wäre.
Mir ist auch klar dass man diese dann absitzen muss falls man so klug ist dann nochmal straffällig zu werden, aber wenn das nciht wieder vorkommt kann es auch egal sein.
Also, wenn dir eine Bewährungsstrafe egal ist, dann hast du ein seltsames Rechtsverständnis.
Eine Bewährungsstrafe wird meist auf länger festgesetzt. Also beispielsweise 1/2 Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung!
Und solltest du in den 3Jahren was anstellen, dann wird die Bewährung widerrufen und du sitzt das 1/2 Jahr ab!
Ausserdem ist meist auch noch zusätzlich zur Bewährung eine Geldstrafe fällig.
Das ist mir klar, es geht aber jetzt darum wenn man sowieso nicht mehr straffällig wird.
"Ausserdem ist meist auch noch zusätzlich zur Bewährung eine Geldstrafe fällig."
Falls das stimmt ist das ein Argument, hätte ich allerdings noch nie was davon gehört dass das zusätzlich noch dabei ist, was ich weiß kreigt man immer nur eines davon.
Es kommt drauf an, welche Auflagen man bekommt. Die sind nicht immer gleich. Welche Nachteile sie hat, habe ich dir schon beantwortet.
Sag mal, liest du nicht, was ich schreibe? Es gibt nicht immer die gleichen Auflagen!
Hab ich noch nie gehört..
https://www.juraforum.de/forum/t/bewaehrungsstrafe-mit-geldstrafe.447943/
Die möglichen Auflagen und Weisungen sind in §§ 56b und 56c StGB genannt. Ferner hat man mit einem belasteten Führungszeugnis auch in der Privatwirtschaft oft schlechte Karten. Und letztlich ist das mit dem "nicht wieder straffällig werden" auch so eine Sache. Das geht manchmal schneller als man denkt. Und (bis zu) 5 Jahre Bewährungszeit ist eine lange Zeit. Abgesehen davon kann die Bewährung nicht nur bei einer neuen Straftat widerrufen werden, sondern auch wenn man gegen Auflagen oder Weisungen verstößt.
Hallo zusammen,
wir haben hier gerade Kommentare entfernt. Bitte achtet auch in hitzigen und emotionalen Diskussionen darauf, sachlich und respektvoll miteinander umzugehen.
Beleidigungen und ausfallende Bemerkungen sind bei uns nicht erwünscht, denn sie führen nicht zu einem sinnvollen Austausch. Solche Beiträge löschen wir. B
itte schaut diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.
Danke Euch! :-)
Eva vom gutefrage Support
Dachte immer, dass wenn man einer Geldstrafe ist nicht nachkommt, absitzen muss bis die Schuld beglichen ist? Ist das nicht so?
Also als Beispiel, wir hatten bei uns jemanden der Sozialstunden ableisten musste weil er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Diese Maßnahme wurde als "schwitzen statt sitzen" bezeichnet. Wenn er nicht zum Dienst angetreten wäre, und auch nicht gezahlt hätte, wäre er in den knast gekommen.
Wenn ich dass alles richtig verstanden habe, wo ich mir nicht sicher bin, können sich ja betuchte Menschen 'frei' kaufen oder?
Andere, die nicht bezahlen können, bekämen ja dann trotzdem eine Chance in dem s I e einfach ihre Schuld abarbeiten..
Hallo, das Projekt greift aber nur bei Verurteilten, die nicht in der Lage sind, die Geldstrafe zu zahlen; betuchte Menschen fallen daher von vornheraus aus;
im Urteil werden diese Sozialstunden nicht ausgesprochen, dort verbleibt es bei der Geldstrafe und den entsprechenden Tagessätzen;
das "schwitzen statt sitzen" muss extra beantragt werden;
kann ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht zahlen, so bringt die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von z.B. 30 Tagen nichts ausser Gefängniserfahrung;
da ist es durchaus besser, z.B. für jeden Tagessatz einen Tag oder eine Anzahl von Stunden täglich als gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten;
"kann ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht zahlen, so bringt die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von z.B. 30 Tagen nichts ausser Gefängniserfahrung;"
Aber da muss er nachweisen dass er bleite ist oder?
Hallo, den Nachweis bekommt er sozusagen von selbst, da vor dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe immer erst alle Versuche unternommen werden, das Geld einzutreiben
Das ist ja der Sinn - es soll ja im Geldbeutel weh tun...
Wenn dich das nervt dann funktioniert es ja, so soll es auch sein!
Angst davor, etwas abstottern zu müssen und wenn man nicht zahlen kann gibts noch die Möglichkeit für jeden Tagessatz auch einen Tag abzusitzen!
Endlich mal eine kluge Antwort, vielen dank dafür.
Ja das klingt tatsächlich plausibel.
Muss man da sozialstunden auch leisten? Oder ist das wieder was anders.