Selbstständigkeit, Familienversicherung und Einkommensteuerbescheid?

Guten Tag, im Rahmen eines Kleingewerbes finanziere ich meinen Unterhalt. Angemeldet habe ich dieses im September 2021. In den 4 Monaten bis einschl. Dezember 21 habe ich durchschnittlich unter der 470 Euro Grenze verdient — bin also unter Vorbehalt in der Familienversicherung mitversichert.

Unter Vorbehalt heißt, dass dies erst mit meinem Steuerbescheid für 2021 bestätigt werden kann.

In meinem Interesse ist es aber, dass ich mehr als 470 Euro verdiene — ich müsste mich (Kriterien werden erfüllt) studentisch selbst versichern.

Mein Anliegen: Interpretiere ich es nun richtig, dass, wenn ich gemäß Steuerbescheid für 2021 unter der 470 Euro Grenze familienversichert bin, ich solange dies bleiben kann — unabhängig vom Einkommen — bis ich beispielsweise Mitte 2023 meinen Bescheid für 2022 einreiche, in dem dann stehen wird, dass ich mehr als 470 Euro im Durchschnitt verdient habe? Und ich mich dann ab Erhaltens des Steuerbescheids von 2023 eigenständig versichern müsste, ohne nachzuzahlen?

Ich beziehe mich hierauf: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/68-familienversicherung-und-gesamteinkommen-bei-selbststaendigen.html

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Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

Guten Tag,

hier eine Frage an alle Steuerexperten.

Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Nun gibt es da zwei Probleme:

  1. ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
  2. Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.

Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.

In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).

Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?

Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?

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Finanzamt erkennt meine Entfernungspauschale nicht an?

Ich hatte heute meinen Steuerbescheid im Briefkasten. Leider wurden diesmal erstmalig nicht alle KM meiner Entfernungspauschale anerkannt.

Dieses Mal findet sich auf der zweiten Seite des Bescheides folgender Textbaustein: 'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden.

Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen Nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.

Bis zu einem Betrag von 4.500,- pauschal kann ich ja auch Fahrtkosten geltend machen, wenn ich z.B. mit dem Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin.

Allerdings habe ich jetzt bereits angegeben, dass ich mit dem eigenen Fahrzeug gefahren bin. Hier kann ich auch mehr als diese 4.500,- Euro veranschlagen. Allerdings kann das Finanzamt dann auch, wie in diesem Fall, Nachweise fordern.

Daher ist jetzt meine Frage, ob ich nachträglich noch eine Änderung vornehmen kann und sage, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin. Ich habe mich nämlich einfach in der Zeile vertan. In diesem Fall MUSS das FA mir die Entfernungen bis 4.500,- Euro anerkennen.

Zum Vergleich hierzu das entsprechende Schreiben vom BMF: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf

Steuern, Steuererklärung, Steuerbescheid
Dringende Frage zu der Beareitung Steuererklärung

Ich hatte bereits Mitte März meine Unterlagen für die Steuererkläung beim Finanzamt eingereicht. Vor zwei Wochen hatte das Finanzamt bei mir angerufen und auf Band gesprochen und mir parallel ein Schreiben zukommen lassen dass eine Angabe fehlt bzw. Unklar ist. Ich rief also dort um das ganze telefonisch zu klären aber ich wurde gebeten das ganze schriftlich mitzuteilen. Da ich bereits nun schon 14 Wochen auf den Steuerbescheid warte, fragte ich wenn ich die fehlende Angabe einreiche, wie lange die Bearbeitung denn noch dauern würde. Man sicherte mir zu, dass soweit alles fertig wäre und wenn mein Schreiben da wäre, würde der Vorgang SOFORT beareitet werden. Wie gesagt, nun ist das auch schon wieder zwei Wochen her und ich habe immer noch nichts vom Finanzamt gehört. Weder der Steuerbescheid ist mir zugeschickt worden noch eine Rückmeldung ob das nun mit den Unterlagen in Ordnung ist. Ich weiss dass die Mühlen beim Finanzamt sehr langsam mahlen, aber wenn soweit alles fertig ist, warum dauert dass denn noch solange? Oder kann es sein, dass ich aufgrund der fehlenden Angabe nochmals 14 Wochen warten muss bis ich den Steuerbescheid erhalte? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamtgemacht wenn Angaben nachgereicht wurden, wie lange die Bearbeitung dauert? Danke für Eure Antworten.

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