MPU Gutachter ändert im nachhinein seine Meinung?

Grüße euch!
Ich habe gestern meine MPU gemacht in Frankfurt, beim Tüv Nord Mobilität wegen zu viele Punkte.

Der Gutachter war sehr nett und hat mich auf kaum unterbrochen. Allerdings meinte er am Ende des gespräches ob ich zufrieden war mit meiner MPU Vorbereitungsstelle. Ich meinte Ja, drauf hin sagte er, dass ich dann gerne noch ein paar mal die Vorbereitung machen solle und ihm beim nächstes mal ein paar fragen besser beantworten solle. Ich gehe natürlich stark davon aus, dass ich durchgefallen bin. 95% der MPU war eigendlich erfolgreich, konnte alle Delikte auswenig und konnte auch sehr ruhig und entspannt zur jedem delikt was sagen.. Nur bei der Frage ob ich ein Rückfallrisiko habe, beantwortete ich das dummerweise mit Nein.. Natürlich sollte ich was anderes sagen, was mir leider nur im nachhinein wieder eingefallen ist.

Meine zwei Fragen an euch!

  1. Besteht die möglichkeit, dass der Gutachter sich die Aufnahmen anhört und im nachhinein sich doch dazu entscheidet mir ein Positives Ergebnis zu schicken?

2. Solle ich bei einem Negativen Gutachten wieder zur selben stelle und zum selben Gutachter? Wenn ich zum selben Gutachter gehe, denke ich das er beim zweiten male mich nicht wieder alle Delikte nachfrägt da er das schon weiß und diesmal mir nur die 2-3 fragen frägt die mich druchfallen ließen, somit müsste das gespräch ja viel weniger dauern? Ein neuer Gutachter oder eine neue Stelle würde mich alles wieder von A-Z fragen.

Freue mich auf eure Antworten!

Auto, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Gutachter, Straßenverkehr, Führerscheinstelle
Führerschein Entzug MPU ja oder nein?

Servus ich habe da mal eine frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen der sich auskennt oder schon Erfahrung damit gemacht hat. Ich hatte eine Probezeit Verlängerung und war somit 4 Jahre in der Probezeit (Aufbauseminar auch schon gemacht). Kurz nach der Probezeit kam ein gelber Brief mit 6 Seiten. Wie beschrieben Stande drin, "Zu viele schwere Straftaten im Strassenverkehr während der Probezeit" und somit Führerschein Entzug (keine Abgabe sondern Entzug!). Ich habe jeweils jedes Jahr 1 Punkt kassiert und somit 4 Punkte während der Probezeit gesammelt. Denn Führerschein musste ich direkt abgeben und wollte auch nicht mit dem Rechtsschutz vorgehen aber nun beim Neuantrag wurde mir gesagt das jetzt bei der Bearbeitung entschieden wird wann ich Frühestens meinen führerschein wieder bekommen darf und ob ich ein MPU machen muss. Ist zwar noch nichts sicher aber falls angenommen, ich jetzt einen Brief bekomme und dort steht als Beispiel, Sie können ihren führerschein frühestens nach weiteren 6 Monaten wieder bekommen und unter einer Bedingung, noch dazu einen MPU machen. Kann ich dann mit Rechtsschutz vorgehen und erfolg haben bei der Verkürzung der Monate und eventuell denn MPU weg bekommen? Weil meiner Meinung nach finde ich denn Entzug in Ordnung aber MPU sehe ich nicht ein wegen denn Straftaten. Es war weder Alkohol noch Drogen in spiel. Konsumiere gar nichts davon. Meine Straftaten waren einmal 21Km/h zu schnell (1Punkt), 25Km/h zu schnell (1Punkt kein Fahrverbot), Handy am Steuer (1Punkt) und Rotlichtblitzer unter 1 Sekunde (1Punkt). Jede Straftat war in einem verschieden Jahr über die ganze Probezeit, 2019,2020,2021 und 2022.

Mir gehts jetzt nur darum das wenn ich bescheid bekomme wie es weiter Läuft also wann ich denn Führerschein wieder bekommen kann und ob ich einen MPU machen muss, ob ich dann Erfolg hätte wenn ich mit Rechtsschutz vorgehe.

Vielen Dank schonmal für jede Antwort

Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Probezeit, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Straßenverkehr
MPU nach 17 Jahren?

So, ich muss nochmal meine Frage und mein Anliegen ausführlicher stellen:

Vor über 17Jahren wurde ich nach Jugendschutzgesetz wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Ich bekam eine Geldstraf, Sozialstunden und den Führerschein entzogen.

Meine Strafe habe ich Abbezahlt, Abgearbeitet und Abgesessen.

Da für mich die MPU zu kostspielig war hab ich von Vorhinein die 15Jahre Verjährung bevorzugt.

In der Zwischenzeit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Vor drei Jahren habe ich den Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt.

Es gibt ein Fragebogen mit Gesundheitsfragen. Darunter, ob ein Entzug stattgefunden hat. Dies war der Fall und ich wäre nie auf die Idee, dass dieser negativ ausgelegt wird. Habe ich alos Ja angekreuzt. Telefonisch wurde ich nach dem Arztbericht gefragt. Habe ich eingereicht. Um den Entzug 10 Tage zu gewähren wurde "Alkoholkrank" eingetragen, damit dies die Krankenkasse bewilligt. Ich habe seit dem Entzug nicht mehr getrunken!

Desweiteren sind diese Angaben freiwillig gewesen! Da mir daraufhin eine MPU angeordnet wurde, habe ich den Antrag zurück gezogen. Vor sechs Wochen habe ich diesen erneut gestellt und Freitag eine Antworten bekommen (diesmal habe ich den Gesundheitsbogen nicht ausgefüllt)

Die Sachbearbeiterin hat daraufhin die Unterlagen aus dem zurückgezogen Antrag hinzugezogen und mir dennoch eine MPU auferlegt, weil die Diagnose den Anschein erwirkt, dass ich nicht geeignet sein könnte!

Das war vor 15Jahren. Für das Vergehen habe ich gebüßt, die Strafe basierte auf Trunkenheit am Steuer. Seit dem Entzug bin ich trocken, habe zwei Kinder und erwarte kommendes Jahr das Dritte.

Wie kann es sein, dass mir aus der freiwilligen Angaben ein Strick gedreht wird obwohl ich seitdem nicht trinke? Ich stehe schlechter dar als jemand, der keinen Entzug gemacht hat.

Noch dazu habe ich die Angaben beim Neuantrag nicht eingereicht und die werden dennoch hinzugezogen?!

Das kann doch so nicht richtig sein?

Also bekommt jemand, der unter Alkohol gefahren ist und keinen Entzug gemacht hat, seinen Führerschein ohne MPU wieder und bei mir wird davon ausgegangen, dass ich Alkoholkrank für immer bin, aufgrund des Entzugs?

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MPU, Verkehrsrecht, Fahrerlaubnis, neuerteilung, fahrerlaubnisbehörde, Auto und Motorrad

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