Ist "Spazierenfahren" verboten?

Hallo miteinander,

folgende Situation:

ich bin heute mit dem Bus von der Arbeit zurückgefahren und dachte mir, ich steige mal auf der gegenüberliegenden Seite ein, da mir etwas kalt war und der Bus auf der gegenüberliegenden Seite erst ca. 10 Minuten später kommt. Beim Einsteigen fragte mich der Busfahrer, ob ich zur Zielhaltestelle (also bevor er wieder umdreht und zu seinem Startpunkt zurückfährt) will. Da ich viel im Kopf hatte, habe ich einfach ja gesagt und bin eingestiegen. Bei besagter Haltestelle angekommen forderte er mich auf, aus dem Bus auszusteigen und als ich mich weigerte, beschuldigte er mich, dass ich Spazierenfahre und dass dies verboten sei. Zudem meinte er, beim nächsten Mal einfach weiterzufahren, weil eben gegenüber der Straße auch eine Gelegenheit zum Einsteigen ist, nur eben später. Ich habe eine gültige AzubiCard und wollte einfach nur etwas eher einsteigen. Der Bus war in dem Fall leer und im Prinzip stellte mein vorzeitiges Einsteigen eigentlich kein Problem dar. Nun würde ich gerne wissen, ob der Busfahrer hier im Recht ist und beim nächsten Mal wirklich einfach weiterfahren darf trotz Beförderungspflicht. Gibt es für seine Behauptung eine rechtliche Grundlage und gilt das wirklich als Spazierenfahren? Im Prinzip gilt es ja nur als eher Einsteigen und ich sehe mit gültiger Busfahrkarte kein Problem darin.

Ich freue mich auf eure Antworten. Und bitte nicht nur Behauptungen/Vermutungen sondern Fakten!

Grüße

Recht, Bus, busfahrer, ÖPNV, haltestelle

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