Ofenrohrdurchführung durch Fertigteil Haus

Hallo, ich habe mal eine dringende Frage und hoffe das sie mir hier jemand beantworten kann. Ich möchte einen Kaminofen stellen und musste dazu nachträglich einen Wanddurchbruch durch ein Fertighaus machen, für die Rohrdurchführung in den Schornstein. Nun habe ich den betreffenden Teil der Wand entfernt (ca. 60 mal 60 cm). Es steht jetzt in dem Bereich nur noch die Außenwand (Fermacellplatte mit Styropordämmung und Außenputz), durch welches das 150 mm Rauchrohr (doppelwandig mit 3 cm Wolle gedämmt) führt. Das Styropor um das doppelwandige Rohr im Fassadenaußenbereich habe ich ca. 8 cm entfernt und mit weißer Hochofenwolle ausgestopft. Diese Wolle wird zur Isolierung von Hochöfen bzw. Rohren verwendet. Nun zum Durchbruch selbst. Die Wand hat ein Holzständerwerk, welche in ca. 60 cm Abstand hochkant steht und woran die Fermacellplatten der Innenwände geschraubt sind. Darum eben auch der oben genannte Ausschnitt. Nun habe ich Edelstahlbleche links und rechts an die Holzständer gebaut zum Schutz der Holzflächen im Strahlungsbereich. Außerdem habe ich oben und unten zum Schutz der restlichen Mineralwolle auch Edelstahlbleche geschraubt. Es ist jetzt also in dem genannten Bereich von 60 mal 60 cm ein Viereck aus Edelstahl zu sehen. Ich hoffe dadurch, das die Holzständer und die darunter und darüber befindliche Minaralwolle geschützt werden. Durch dieses Viereck aus Edelstahl führt das doppelwandige Rauchrohr. Dieses Rauchrohr habe ich nachträglich in dem brisanten Bereich der Wanddurchführung (zusätzlich) mit einem doppelt beplankten Kasten aus Fermacell ummantelt. Der Hohlraum im viereckigem Kasten und dem runden Rohr ist ebenfalls mit besagter Hochofenwolle ausgestopft ebenso die restliche Fläche in dem Bereich von genannten 60 mal 60 cm. Nun zu meinem Problem: Der Abstand vom doppelwandigem Rauchrohr zu dem linken Holzständer beträgt nur 15 cm, aus diesem Grund alle oben genannten Vorkehrungen. Theoretisch sollte das reichen, oder??

Brandschutz
nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht

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