Bauamt verlangt Brandschutztür. Wer zahl? Mieter oder Vermieter?

8 Antworten

Du kannst uns doch nicht mit so wenigen Infos abspeisen und einen Rat verlangen!

Brandschutztüren sind z.B. vorgeschrieben in jedem Gebäude zwischen Garage (einem Ort wo KFZs stehen) und dem Rest. Größere Gebäude (meist gewerbliche Bauten oder Ämter) werden in Brand-Segmente eingeteilt -dazwischen muss eine Brandschutztür. Das muss der Vermieter zahlen - er muss für die allgemeine Bauordnung und Brandschutzgesetze erfüllen!

"Fenster Brandschutztür" - was soll das denn heißen? Eine Brandschutztür mit Fenster? Die sind richtig teurer!!!! Die haben den Sinn, dass jemand, der dahinter eingeschlossen ist, sich bemerkbar machen kann! Das glaube ich gern, dass die für Räume mit Kinderbetreuung festgeschrieben ist - bloß das kannst Du nicht dem Vermieter aufhalsen. Nicht er sondern Du möchstest da im gewerblichen Rahmen Kinder betreuen!

Das ist alles Länderrecht - nicht nur wegen deiner spärlichen Infos, auch deshalb kann man dir nicht präzise Auskunft geben!

Die Gartennutzung und -pflege hängt vom Mietvertrag ab. Da ich denke , da steht nichts über deine spezielle Nutzung, finde ich es schon dreist, wenn Du den Garten im Rahmen des Gewerbes nutzen willst, aber nichts geben..... Was heißt, "er will die Kosten "abwälzen" - in der Regel vereinbaren Mieter und VErmieter Nutzung gegen Pflege oder Nutzung mit Umlegung der Pflegekosten über die Nebenkosten. Du möchtest aber den GArten nutzen und er soll ihn herrichten und pflegen?

Ich habe große Zweifel - ob dein Business-Plan wirklich sattelfest ist! Aber die Bank oder KFW scheint ihn ja abgesegnet zu haben?

Du veränderst die Nutzung, damit trägst du die Verantwortung fuer die Auflagen. Gartennutzung ist Vertragssache. Das könnt ihr frei vereinbaren.

Gewerbliche Verträge sind da ganz anders als Wohnungeverträge.

Zunächst bedarf die gewerblichen Nutzung als Kita eines dementsprechenden Mietvertrages.

Ist dir vertraglich Wohnraum vermietet, muss der VM deiner geplanten Nutzungsänderung keinesweg zustimmen und die angedachte Gewerbeausübung untersagen.

In einem Gewerbemietvertrag ist selbstverständlich der Mieter für die zur Ausübung seines Gewerbes erforderlichen Auflagen und baulichen Veränderungen zuständig. Kämst du auch auf die Idee, Kosten einer vorgeschriebenen Video- und Alarmanlage bezahlt zu verlangen, wenn du eine Postagentur betreiben willst?

Der VM muss zwar die erforderliche Massnahmen dulden, darf aber die notwendige Kostentragung dir als Auftraggeber überlassen und sogar Rückbau in den angemieteten Zustand bei Mietvertragbeendigung beanspruchen. Du zahlst Montagekosten der erforderlichen Fenster und Tür also gleich zweimal.

Ist der Garten nicht ausdrücklich mitvermietet, darfst du den auch nicht benutzten oder gar selbst gestalten. Ist die Nutzung geduldet, ist es deine sache, den herzurochten. Oder müsste dein VM dir auch eine Garage frisch gestrichen und mit hellem Neonlicht vermieten?

G imager761

Brandschutztüren sind Eigentum des Hausbesitzers; der ist auch für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften an seinem Eigentum zuständig. Er kann dies aber per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen; es kommt somit auf den Mietvertrag an.

Auch die Gartenpflege hätte im Mietvertrag geregelt werden müssen; wenn nicht ist es Sache des Eigentümers.


Ceyda 
Fragesteller
 01.08.2013, 10:44

Danke für die Antwort. Momentan ist ein vorläufiger Vertrag vorhanden. Er wollte entscheiden, ob er als Wohnraum oder als gewerbliche Fläche vermieten will. Je nach dem was kostengünstiger ist. Habe erst in drei Wochen einen Termin bei der Verbraucherzentrale. ./

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Seehausen  01.08.2013, 11:44
@Ceyda

"Kindertagesstätte" ist eine gewerbliche Nutzung. Wenn es in Eurer Stadt eine "Zweckentfremdungsverordnung" gibt darf die in genehmigten Wohnräumen nur eingerichtet werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.

Weiterhin ist das eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung, zu der auch das Jugendamt zustimmen muss. Ob der Eigentümer oder der Mieter diese Anträge stellt könnt ihr untereinander vereinbaren; der Eigentümer muss aber schriftlich einverstanden sein.

Ihr solltet das schriftlich vereinbaren und auch regeln, wer den Rückbau bezahlt bzw. wer die Einbaukosten erstattet, wenn ihr auszieht oder gekündigt bekommt.

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Ich denke egal ob du das jetzt als Wohnfläche oder Gewerbe gemietet hast, musst du die Brandschutztür selber zahlen. Du bist ja schliesslich die Person die diese braucht. Ich meine ich würde auch nicht zum Vermieter gehen und sagen der "Postkasten gefällt mir aber garnicht. Gibts nen neuen?" Da sagt der auch nur dann machen sie das selbst. Dann kommen da noch so sachen auf wie "Wenn sie das doch machen, können sie ja vllt auch noch den Garten machen lassen." das ist dann so etwas was die sich dann erschleichen wollen. das sind dann so dinge zu die der keine lust hat die der dann schlauer weise anderen aufdrückt damit sie gemacht werden.


Ceyda 
Fragesteller
 01.08.2013, 10:24

Der Vergleich mit dem Postkasten ist deplatziert da nicht ich den Wechsel erwünsche sondern das Bauamt. : )))

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Linivinia  01.08.2013, 10:29

das stimmt leider nicht, wie du das so siehst....minutech

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Ceyda 
Fragesteller
 01.08.2013, 10:30
@Linivinia

Das Fenster lässt sich nicht aufmachen. Das wurde bemängelt.

Es liegt ein Mangel vor.

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Minutech  01.08.2013, 11:35
@Linivinia

Mh schade :D ich hoffe ich konnte doch ein bisschen helfen. :)

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