ich hab mal ein paar Fragen zum BF17 (Begleitetes Fahren mit 17), speziell dazu, was passiert, wenn man ohne die eingetragene Begleitperson fährt. Ich möchte gerne verstehen, wie das rechtlich genau eingeordnet wird:
Ist das eigentlich eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit?
Kann so etwas wirklich eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen?
Wie hoch ist das Bußgeld und gibt es Punkte in Flensburg?
Wird einem direkt der Führerschein entzogen oder kann man ihn trotzdem behalten?
Muss man zwangsläufig ein Aufbauseminar machen oder hängt das von der Punkteanzahl ab?
Ich hab gehört, man bekommt erst bei 2 Punkten ein Aufbauseminar – aber Fahren ohne Begleitperson gibt doch nur 1 Punkt? Wie passt das zusammen?
Zählt das als A- oder B-Verstoß und was bedeutet das für die Probezeit?
Wäre nett, wenn jemand den ganzen Ablauf mal verständlich und genau erklären kann , vor allem wie streng das wirklich geahndet wird und was einem wirklich droht, wenn man das (z. B. nur einmal) macht und man vorher noch garnicht aufgefallen ist
Danke im Voraus.