Staffelmiete gültig?
Hallo, ich bin vor ein paar Monaten in eine Wohnung gezogen, von der ich jetzt erst durch meinen Mitbewohner erfahren habe, dass die Miete diesen Sommer erhöht wird. In meiner unterschriebenen „Mietvertragseintrittsvereinbarung“ fehlen viele Klauseln wie zum Beispiel die Staffelmiete und somit Erhöhung der Miete in den nächsten Jahren.
Zum Kontext, ich habe das Zimmer des Vormieters übernommen, von dem der eigentliche vollständige Mietvertrag mit meinem jetzigen Mitbewohner unterschrieben wurde.
Muss mein Vermieter mir 2 Monate vor der Mieterhöhung Bescheid geben damit diese ihre Gültigkeit behält?
Oder wird einfach davon ausgegangen, dass ich diesen ursprünglichen Vertrag und so die Staffelmiete übernehme, obwohl ich diesen nie zu sehen bekommen habe? Mein Vermieter hat mir diesen vollständigen Vertrag nie zukommen lassen.
Zur Klarstellung: Ist in dem von dir unterschriebenen Vertrag ausdrücklich vereinbart, dass der Hauptvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf dich übergeht?
Ja, so steht es im Vertrag.
2 Antworten
Wenn im Vertrag keine Staffelmiete vereinbart ist und auch keine Indexmiete kann der Vermieter die Miete nach BGB § 558 und/oder § 559 erhöhen.
Das muß nicht ausdrücklich im Vertrag stehen.
Nach Mietbeginn kann der Vermieter die Miete nach § 558 aber frühestens nach 15 Monaten erhöhen.
Bist Du wirklich in den Mietvertrag eingetreten oder hast Du einen komplett neuen abgeschlossen?
Wenn "eingetreten" kommt es drauf an wann die letzte Mieterhöhung war, nicht wann Du in den Vertrag "eingetreten" bist.
Oder wird einfach davon ausgegangen, dass ich diesen ursprünglichen Vertrag und so die Staffelmiete übernehme, obwohl ich diesen nie zu sehen bekommen habe? Mein Vermieter hat mir diesen vollständigen Vertrag nie zukommen lassen.
Du bist in den bestehenden Vertrag eingetreten. Im Klartext: Alle vertraglichen Rechte und Pflichten sind auf dich übergegangen.
Im Grunde stellt sich hier nur die Frage, ob der Vermieter dir hätte diesen Vertrag von sich aus geben müssen.
Andererseits wäre es doch eigentlich von deiner Seite aus logisch gewesen, nach dem Vertrag zu fragen.
Danke für die Antwort. Ich bin in den Mietvertrag eingetreten und soweit ich weiß gab es die letzten beiden Jahre keine Mieterhöhung. Im Mietvertrag den ich nicht unterschrieben aber übernommen habe, werden jährliche Erhöhungen ab diesem August aufgeführt.