Staffelmiete gültig?

Interesierter  19.05.2024, 14:31

Zur Klarstellung: Ist in dem von dir unterschriebenen Vertrag ausdrücklich vereinbart, dass der Hauptvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf dich übergeht?

Cr4xoo 
Fragesteller
 19.05.2024, 14:35

Ja, so steht es im Vertrag.

2 Antworten

Wenn im Vertrag keine Staffelmiete vereinbart ist und auch keine Indexmiete kann der Vermieter die Miete nach BGB § 558 und/oder § 559 erhöhen.

Das muß nicht ausdrücklich im Vertrag stehen.

Nach Mietbeginn kann der Vermieter die Miete nach § 558 aber frühestens nach 15 Monaten erhöhen.

Bist Du wirklich in den Mietvertrag eingetreten oder hast Du einen komplett neuen abgeschlossen?

Wenn "eingetreten" kommt es drauf an wann die letzte Mieterhöhung war, nicht wann Du in den Vertrag "eingetreten" bist.


Cr4xoo 
Fragesteller
 19.05.2024, 14:42

Danke für die Antwort. Ich bin in den Mietvertrag eingetreten und soweit ich weiß gab es die letzten beiden Jahre keine Mieterhöhung. Im Mietvertrag den ich nicht unterschrieben aber übernommen habe, werden jährliche Erhöhungen ab diesem August aufgeführt.

0
anitari  19.05.2024, 15:01
@Cr4xoo

Stell die Passage aus dem Mietvertrag bitte mal ein.

0
Oder wird einfach davon ausgegangen, dass ich diesen ursprünglichen Vertrag und so die Staffelmiete übernehme, obwohl ich diesen nie zu sehen bekommen habe? Mein Vermieter hat mir diesen vollständigen Vertrag nie zukommen lassen.

Du bist in den bestehenden Vertrag eingetreten. Im Klartext: Alle vertraglichen Rechte und Pflichten sind auf dich übergegangen.

Im Grunde stellt sich hier nur die Frage, ob der Vermieter dir hätte diesen Vertrag von sich aus geben müssen.

Andererseits wäre es doch eigentlich von deiner Seite aus logisch gewesen, nach dem Vertrag zu fragen.