Ist es normal, das Vermieter für Betriebskosten haften, die vor den Einzug eingefallen sind?

8 Antworten

Natürlich. Der Mieter hat nicht für Dinge zu zahlen die er nichr in Anspruch nahm. Jedoch ist z.B. eine Gartenpflege im März und Oktober für ein Ganzes Jahr "wirksam", mit dem Ergebnis dass der Garten gepflegt aussieht. Bedeutet, wenn jemand im Juni Mietbeginn ht, zahlt er natürlich dafür seinen monatlichen Obolus mit.

Der Vormieter muss bis zu seinem Mietvertragsende die Betriebskosten zahlen.

Der Nachmieter muss ab seinem Mietvertragsbeginn die Betriebskosten zahlen.

War die Wohnung eine Zeit lang nicht vermietet, muss der Vermieter die in dieser Zeit angefallenen Kosten selbst stemmen.

Entweder der Vermieter oder der Vormieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn die Mietsache leer stand ja.

Ansonsten trägt der Vormieter die Kosten.

Haften ist nicht der richtige Begriff.

Der Vermieter zahlt ja erstmal grundsätzlich die laufend anfallenden Kosten wie z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Müllentsorgung usw.

Die Frage ist etwas wirr.

Der Mieter zahlt ab Beginn des Mietvertrags, nicht davor. Warum auch?

Was davor ist, kommt darauf an, ob dort jemand gewohnt hat oder nicht. Und "haften" ist das falsche Wort. Es geht ums Zahlen.