Umzug in die neben Straße?
Hallo ich habe eine wichtige Frage ich ziehe eine Straße weiter um und habe im Internet gelesen das bürger büro die Mietbescheinigung von mein Vermieter Braucht, fürs Ummelden, meine Frau sagt das der Mietvertrag reicht, kennt sich da jemand aus ? Ich ziehe innerhalb gleichen Ortes um
5 Antworten
Den Mietvertrag braucht ihr nicht.
Dein Vermieter muss etwas ausfüllen soweit ich weiß
Kommt aber auf den Arbeiter da an. Ne freundin hat es mit nem Mietvertrag geschafft. Manche halten sich an die Vorgaben, einigen scheint das wurscht zu sein
Ja eben... kommt eben auf denjenigen beim Amt an
Ich bin in meinem Leben schon gut 15 mal in verschiedenen Bundesländern umgezogen, war immer so.
Also bei mir hat nach einem Umzug immer nur der Gang zum Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt gereicht, dort meinen Personalausweis vorgelegt und gesagt wo ich nun aktuell wohne. Dann wurde das auf dem Personalausweis mittels neuen Adresse-Aufkleber aktualisiert und das Thema war durch. 👍
Mietvertrag reicht nicht und ist auch völlig irrelevant.
1Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. 2Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.
Mietvertrag ist unnuetz. Du brauchst eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter.
Wenn man umgezogen ist und sich neu anmelden will, geht man zum Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) legt seinen Personalausweis vor und benennt seine neue Adresse. Dann wird auf dem Personalausweis ein neuer Adressaufkleber angebracht und man geht wieder, Thema erledigt 👍
Zur Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Wenn das bei dir nicht der Fall war, hast du es entweder vergessen oder Glueck gehabt.
Nein. So wirst du das auch auf keiner Seite jemals vorfinden, egal bei welchem Bürgerbüro du schaust. Du kannst ja nichtmal ansatzweise belegen, dass du da wirklich wohnst.
Blödsinn..., ist es nicht ☝️ Ich bin in den letzten 30 Jahren mindestens 15 mal umgezogen und das sogar in verschiedenen Bundesländern und immer reichte die Vorlage meines Personalausweis zur Aktualisierung. Ende der Geschichte.
Mindestens 15 Umzüge und demzufolge 15 Neuanmeldungen in zum Teil unterschiedlichen Bundesländern der letzten 30 Jahre sagen mir, daß ich Recht habe. Ende der Geschichte ☝️
Dann zeig mir mal ein Bürgerbüro, bei dem das auch so schriftlich vermerkt ist.
... würde ich gerne tun, habe aber nun besseres zu tun, meine Frau hat mir gerade Schweinebraten mit Thüringer Klöße und Rotkohl serviert. Tschüß 😘
Blödsinn..., ist es nicht ☝️ Ich bin in den letzten 30 Jahren mindestens 15 mal umgezogen
In den letzten 30 Jahren hat sich da ja auch einiges geaendert. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist erst seit 2015 erforderlich.
Also Vorsicht mit dem Vorwurf "Bloedsinn"!
...seit 2015 bin ich ganze drei mal umgezogen. Von Baden Württemberg nach NRW und dann nach Sachsen (innerhalb von Sachsen zwei mal).
Habe bei Neuanmeldung, also Ummeldung nur meinen Personalausweis beim Bürgerbüro vorlegen müssen, neuer Adressaufkleber drauf und tschüss...