Zwischenmieter / Mitverhältnis?
Fall: Eine Wohnung wird von vier Personen angemietet (Mieter 1–4), alle sind Hauptmieter dieser Wohnung, und jeder hat ein eigenes Zimmer. Mieter 1 und 2 haben Mieter 3 und 4 vor einigen Monaten informiert, dass sie ausziehen möchten und nach einer Wohnung suchen. Nun haben sie am 10.05. eine Wohnungszusage bekommen und mieten eine Wohnung zum 16.06. an. Sie informieren direkt die restlichen Mieter, dass Nachmieter gesucht werden sollen, da man nur ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt, wenn man Nachmieter hat (die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate). Da Mieter 3 und 4 extrem wählerisch sind und sich nicht wirklich viel Mühe geben, fällt die Suche extrem schwer (obwohl sich ausreichend Leute bewerben).
Nun ist meine Frage: Wenn Mieter 3 und 4 sich für keinen passenden Nachmieter entscheiden, können Mieter 1 und 2 für die drei Monate, in denen sie doppelt zahlen müssten, bis die Kündigung greift, einen Zwischenmieter aussuchen und in ihrem Zimmer wohnen lassen (auch wenn Mieter 3 und 4 möglicherweise nicht mit der ausgewählten Person zufrieden sind)? Natürlich würden die Vermieter über die Untermiete informiert werden.
3 Antworten
Ohne Zustimmung der Mieter 3 und 4 sowie der des Vermieters koennen die Mieter 1 und 2 ueberhaupt nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus.
Wer als Nachmieter infrage kommt entscheidet allein der Vermieter.
Der entscheidet auch, zusammen mit Mieter 3 und 4, ob Mieter 1 und 2 aus dem Vertrag entlassen werden.
... da man nur ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt, wenn man Nachmieter hat ...
Das ist ein Ammenmärchen.
Mieter 1 und 2 können gar nicht alleine kündigen.
Natürlich würden die Vermieter über die Untermiete informiert werden.
Und somit müssen - bei Zustimmung des Vermieters - die weiteren Hauptmieter eine derartige Untervermietung tolerieren.
Alle Hauptmieter haben einen seperaten Vertrag mit dem Vermieter - und soweit nicht gesondert vereinbart wurde, dass sie bei einer Neuvermietung der weiteren Zimmer um ihre Zustimmung gefragt werden müssen, haben sie im Prinzip nichts zu melden.
Ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass hier jeder einen eigenen Mietvertrag nur ueber den von ihm genutzten Wohnraum hat. Vielmehr scheint es sich hier um einen gemeinsamen Mietvertrag mit 4 Hauptmietern ueber die ganze Wohnung zu handeln. Habe ich etwas uebersehen?
So lese ich das auch. Gemeinsamer Mietvertrag über die komplette Wohnung.
Wieso das denn?