Motorschaden / Lagerschaden über Vollkasko?

Ich habe einen VW Bj 2008 mit Vollkasko Versicherung bei der HUK24.

Der Motor hat vermutlich einen Lagerschaden, das Auto fährt noch aber der Motor rattert, die Werkstatt sagt, es ist ein Lagerschaden und sehr teuer bzw Motor muss getauscht werden.

In der Police der HUK24 steht:

Umfang der Kaskoversicherung

Die Voll- bzw. Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Teilkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung (Diebstahl und Raub, Unterschlagung, Erpressung oder in Fällen des unbefugten Gebrauchs)
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss - Folgeschäden am Fahrzeug bis zu 20.000 € 
  • Tierbiss (z.B. Marderbiss) am Fahrzeug - Folgeschäden bis zu 20.000 € 

Die Vollkasko ersetzt unter anderem Schäden durch folgende Ereignisse:

  • alle Schadenereignisse der Teilkasko
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Vandalismus
  • zusätzliche Schäden am Antriebs-Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 €
  • Transport auf einer Fähre

Weitere Vorteile für Sie: Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt das Fahren unter Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.

Neupreisentschädigung bei Pkw gilt 24 Monate lang.

Wir erstatten den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden.

Austausch der Tür- und Lenkradschlösser oder Neucodierung.

Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Kraftfahrzeug), Raub oder Erpressung. Oder die Kosten für eine Neucodierung bei einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

Was meint ihr? Bei google sind geteilte Meinungen aber nicht ausgeschlossen

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KFZ-Versicherung: Schadensminderungspflicht HUK-Coburg zulässig?

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe in meinem Vertrag Teil- und Vollkasko; freiE Werkstattwahl und den Rabattschutz inkludiert. Dementsprechend hoch ist auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung.

Kürzlich wurde meine Windschutzscheibe durch einen Steinschlag so stark beschädigt, dass diese ausgetauscht werden muss. Ich habe einen Ford Focus mit etlichen Sensoren und Frontscheibenheizung.

Telefonisch wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich meine Werkstatt gem. Vertrag frei auswählen kann. Natürlich habe ich mein Auto zum Ford-Vertragshändler gebracht und ihm eine Vollmacht erteilt, dass er direkt mit meiner Versicherung abrechnen kann.

Heute erhalte ich einen Brief von der HUK, dass ich zwar freie Werkstattwahl habe, aber dennoch eine "Schadensminderungspflicht" habe. Es steht drin, dass die HUK den Austausch der Scheibe nur bis zu folgenden Höchstsätzen erstattet:

Bei Markenwerkstätten:

Stundenverrechnungssatz: 105,00€

Aufschlag für Ersatzteile: -10% auf UPE

Alternativ kann ich auch einfach in eine Partnerwerkstatt....

Ich habe jetzt mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Da steht kein Wort über eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" sondern nur "(...) die erforderlichen Kosten werden erstattet". Ich habe extra die Werkstattbindung ausgeschlossen und zahle daher auch einen höheren Beitrag und nun soll ich trotzdem in eine Partnerwerkstatt der HUK, da der Austausch ansonsten "zu teuer" werden kann.

Das Schreiben habe ich natürlich an meinen Ford-Händler geschickt und hoffe er rechnet dementsprechend ab. Dennoch bin ich sauer auf die HUK, dass einem noch vorgeschrieben wird, was eine Reparatur zu kosten hat.

Daher meine Frage, ob das Verhalten der HUK überhaupt zulässig ist?

Über das Verhalten der HUK bin ich sehr sauer, da ich auch sehr viele Versicherungen bei der HUK habe. Ich überlege gerade zu wechseln, da ich bei einem größeren Schaden das selbe Szenario befürchte.

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir beantworten ob das zulässig ist.

Viele Grüße

Franke94

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Wildschaden durch totes Tier auf der Straße,schadensregulierung?

Ich bin aus meinem Dorf außerorts gefahren als es dunkel war mit einem Beifahrer. Aus der ferne sah ich ein paar hundert Meter in die Ferne zwei Autos die den Warnblinker anhatten und plötzlich sehe ich nur noch ganz kurz im Lichtkegel des Scheinwerfers ein totes Reh aut der Straße und fuhr natürlich unabsichtlich voll darüber.
Es war keine abgesicherte Unfallstelle bzw. Stelle geschweigeden ein Warndreieck aufgestellt. Daraufhin fuhr ich ein paar Hundert Meter rechts ran und schaute nach einem Schaden , augenscheinlich war keiner nur Wildhaar hing unter meinem Auto, dann startete ich mein Auto und es hat geknackt und gebrummt schaltet nicht mehr richtig und knirscht beim Gas geben sehr laut. Ich bin zur Unfallstelle zurückgefahren und die zwei Autos die ich am Rand gesehen hatte waren weg ( ich gehe davon aus das dies die Verursacher des Wildunfalls waren und dann einfach weg gefahren sind).

Dann kam die Polizei und noch eine weitere Person die wie ich in der Dunkelheit über das nicht abgesicherte Wild drüber gefahren ist. Die Polizei hat die Daten aufgenommen aber ein Verursacher war nicht da, da er abgehauen ist. Nun ist meine Frage bezüglich der Schadenshaftung , denn ich denke ich habe bestimmt einen bösen Schaden so wie es sich beim fahren anhört. Da ich absolut keine Schuld daran habe und eine Vollkasko habe mit 150SB wäre dies ja abgedeckt. Allerdings sehe ich nicht ein 150 SB zu zahlen für diesen Schaden, oder wird das über den Forst bzw den Jagdpächter beglichen. Wie sieht es aus mit dem Jagdpächter bezüglich seines Wilds etc ? habt ihr da einen Tipp für mich oder konkrete Ratschläge ?
Ich bitte hierbei wirklich zu beachten das ich nicht schuld war am Wildunfall und auch nicht am daraus folgenden Schaden ,genauso wie die andere Person die ebenfalls Schäden am Auto hat. danke

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