kaputte Telefonleitung - zahlt Mieter oder Vermieter Rg. v. Elektriker?

Frau S. hatte 1 1/2 Monate keinen Telefonanschluß. Nach insgesamt 6 Technikern des Telefonanbieters wurde endlich herausgefunden, das ein Teil der Leitung defekt war. Es wurde zunächst ein Provisorium gelegt - die Reparatur sollte dann vom Hauselektriker erfolgen. So...nun zum Problem: die Leitung des Telefonanbietes bis in den Keller war in Ordnung. Auch die Leitung innerhalb der Mietwohnung von Frau S. war in Ordnung. Vom Hauptverteiler im Keller gehen dann mehrere Leitungen zu einem zusätzlichen Verteilerkasten, der sich draußen an der Hauswand befindet. Von diesem Verteiler aus gehen dann die Leitungen in die einzelnen Mietswohnungen. Das Kabel verläuft außerhalb - an der Hauswand und geht dann durch die Hauswand in die Küche rein. Innerhalb der Wohnung war die Leitung in Ordnung. Die Leitung wurde also nicht durch Bohren oder ähnliches von Frau S. zerstört. Das Kabel von dem Zwischenverteiler (draußen)bis in die Wohnung war defekt und wurde ausgetauscht. Nun hat der Elektriker die Rechnung zunächst an den Vermieter gesendet, aber der verweigert die Zahlung und meint, er wäre nicht zuständig, Frau S. müsste bezahlen. Nun erhielt Frau S. eine Rechnung vom Elektriker. Muß Frau S. die Rechnung wirklich zahlen? Wer ist hier in der Pflicht? Vermieter oder Mieter Frau S.? Ist eine Nichtzahlung von Frau S. irgendie rechtlich begründbar? Bitte um Info! Danke

Mietrecht, Telefonleitung