Zweiter Vorname?

1 Antwort

Ja, es könnte Probleme geben.

Schwierigkeiten drohen allerdings in allen Situationen, in denen die maschinenlesbare Zone unserer amtlichen Ausweisdokumente eine Rolle spielt, also vor allem bei internationalen Flugreisen.

In der maschinenlesbaren Zone werden die Vornamen kompromisslos in derselben Reihenfolge aufgeführt wie in der Geburtsurkunde, ganz egal welcher der Rufname ist. Wenn Adalbert Chlodwig Müller bei der Reisebuchung nur seinen gebräuchlichen Rufnamen „Chlodwig“ angibt, sind Probleme am Flughafen vorprogrammiert, denn dort ist der Eintrag des Ausweises relevant und der lautet „Adalbert Chlodwig“.