Wohnung gekündigt. Darf der Vermieter mir bis dahin auch fristlos kündigen?
Ich wohne in einer 3erWG und konnte seit zwei Monaten meinen Teil der Miete nicht zahlen. Nun haben meine Mitbewohner für Anfang September die Wohnung gekündigt und dies wurde vom Vermieter angenommen. Darf der Vermieter nun gleichzeitig wegen den unvollständigen Mieteinahmen der Wochnung den Mietvertrag auch schon vorher kündigen und das fristlos?
Mache mir gerade tierische Sorgen, da ich erst nächste Woche die fehlende Miete zahlen kann....natürlich hat sich der Vermieter bereits deswegen bei mir beschwert,was verständlich ist
3 Hauptmieter und du bist einer davon? Oder bist du Untermieter?
Bin einer davon
3 Antworten
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag von 3 Mietern können nur alle 3 zusammen den Mietvertrag kündigen. Diese Kündigung ist also unwirksam. Sie können sich darauf berufen, einen gültigen Mietvetrag zu haben und der Vermieter hat keinen Anspruch auf Räumung.
Nebenbei bemerkt ist der Vermieter gar nicht verpflichtet, Teilzahlungen anzunehmen. Er könnte darauf bestehen, die Miete in einer Summe überwiesen zu bekommen.
Darf der Vermieter nun gleichzeitig wegen den unvollständigen Mieteinahmen der Wochnung den Mietvertrag auch schon vorher kündigen und das fristlos?
Klar.
Klingt allerdings so, als seien es 3 Hauptmieter und die anderen beiden haben anteilig gezahlt. Dann reicht der Rueckstand noch nicht fuer eine fristlose Kuendigung.
Du bist also einer von 3 Hauptmietern. Haben denn die anderen ihre "Anteile" jeweils vollstaendig gezahlt? Dann ist der Gesamtrueckstand noch zu gering fuer eine fristlose Kuendigung.
Ab wann ist der Gesamtrückstand nicht mehr zu gering?