Wohnsituation in meiner Ausbildung?
Guten Tag, ich starte zum 01.08.2024 eine Ausbildung bei der Deutschen Bahn zum Zugverkehrssteuerer (Fahrdienstleiter). Da ich etwa zwei Stunden Zugfahrt entfernt von u.a. meiner Berufsschule lebe (auf einem Dorf) bräuchte ich eine Unterkunft, da ich sonst jeden Morgen von hier um 5 Uhr frühs losfahren müsste. Eine Autofahrt ist nicht möglich, da ich 16 Jahre alt bin. Ich habe folgende Möglichkeiten für Unterkünfte: 1. Hotels: Die müsste ich dann im Vorraus bezahlen und kriege am Ende des Monats das Geld wieder. Jedoch ist das für mich sehr teuer, besonders im ersten Monat, bis ich meinen ersten Lohn habe. Alternativ wäre ich auch bereit dazu, mir eine Wohnung zu mieten die in der Nähe ist. Die Ausbildungsstelle würde sogar einen großen Teil der Netto Kaltmiete übernehmen. Aber selbst das ist dann alles sehr teuer für den Anfang. Kaution und die erste Miete sowie die grundlegende Ausstattung der Wohnung würde eine Menge kosten. Wohnheime oder WG's sind mir leider nicht möglich. Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Ersparnisse für den Beginn habe ich leider keine und Geld anderswo herausbekommen ist auch schwierig.
3 Antworten
Kannst du nicht einen Kredit aufnehmen? Wenn du den in 2 Monaten zurückzahlst kann das ja nicht viel an Zinsen kosten.
Ansonsten in einer Jugendherberge im Gemeindscahftsschlafsaal übernachten? Sind meist ca. 15 Euro die Nacht je nachdem wo du bist.
Ich habe mal geschaut, aber leider ist bei der Sparkasse kein Kredit für Minderjährige möglich.
Guten Tag. Ein Kredit klingt gut. Jedoch bin ich mit meinen 16 Jahren sehr ungewiss in dem Thema. Bin ich überhaupt kreditwürdig? Aber dankeschön, ich werde mich darüber informieren.
Wenn dein Arbeitgeber dir einen Großteil der Wohnung finanziert, mach das doch.
Die Kosten für Einrichtung und Kaution sind überschaubar, da leihen dir deine Eltern sicherlich auch etwas.
Hallo, danke für deine Antwort. Wie gesagt, Geld wo anders herzubekommen ist schwierig. Für den Anfang ist das, trotz einem Teil Übernahme der Miete, zu viel für mich.
In deiner Erstausbildung sind die bei Leistungsfähigkeit zumindest theoretisch deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, vorrangige Ansprüche auf BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung müsste geprüft werden.
Was machen denn deine Eltern, also was für Einkommen haben sie und gibt es noch andere Kinder, wenn ja, wie alt und was machen sie, was würdest Du laut Arbeitsvertrag an Bruttovergütung bekommen ?
Wenn deine Ausbildung als minderjähriges Kind zu weit entfernt ist, käme in deiner betrieblichen Erstausbildung theoretisch BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in Betracht.
Dafür müsstest Du aber schon einen Mietvertrag haben und auf die Wohnung angemeldet sein.
Auch kommt es dann auf das Einkommen deiner Eltern und deine eigene Vergütung an.
Dir stünde dann nach dem Auszug bei den Eltern zumindest das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Derzeit stünde dir nach dem Auszug theoretisch ein Unterhalt von 930 Euro zu, dein Kindergeld würde darauf voll angerechnet und deine Nettovergütung im Regelfall bis auf einen monatlichen pauschalen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.
Ist der Weg zur Ausbildung zu weit entfernt, also das tägliche Pendeln unzumutbar, was bei einer einfachen Pendelstrecke von um die 2 Stunden der Fall sein sollte, könnte unter Umständen erst einmal ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter einen Sinn machen.
Da kommt es aber dann auch auf das Einkommen der Eltern an und das Jobcenter würde dir auch nur evtl.notwendige Kosten für den Umzug zahlen, weil dann wieder ein anderes Jobcenter für dich zuständig wäre.
Müsstest dann also zweimal einen Antrag stellen, aber wenn der Umzug notwendig ist, würde dir das derzeitig zuständige Jobcenter eine schriftliche Bestätigung für das neue Jobcenter geben, dass der Umzug notwendig ist.
Dann könntest Du beim neuen Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld und Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen und auch eine notwendige Erstausstattung für die Wohnung beantragen.
Diese müsstest Du nicht ans Jobcenter zurück zahlen, auch ein zinsloses Darlehen wäre dann auf schriftlichen Antrag möglich, dass müsste dann aber in Raten ans Jobcenter zurück gezahlt werden.
Auch würde dann dein Kindergeld und Zuschuss für die Miete vom Ausbildungsbetrieb entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet, deine Azubivergütung dann auch entsprechend der SGB - ll Verordnungen.