Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

4 Antworten

Wer er Bürgergeld bezieht, dann muß er die Änderungen dem Jobcenter melden.

Inwieweit sich diese auf das BAföG auswirken, kann ich nicht sagen.

Das sinnvollste wäre, wenn die Kinder "offiziell" noch die 3 Monate bei ihren Vater leben und dort gemeldet sind. Dann gibts zumindest mit der Miete und der Kündigung gar kein Problem mehr. Hier wäre es mit der Mutter abzusprechen, ob das eine Möglichkeit wäre. Ansonsten mit dem Jobcenter direkt sprechen und abklären, ob eine Übergangsregelung möglich wäre.

Bianca86627 
Fragesteller
 05.03.2023, 12:33

Er hat nachgefragt und das ginge eventuell mit einem Dahrlehen. Das müsste er beim Jobcenter beantragen.

0
Linuel  05.03.2023, 15:16
@Bianca86627

Dann hat er keine Möglichkeit und kann nur das Darlehen annehmen. Außer er kann sich mit der Kindesmutter einigen, dass die Kids die 3 Monate noch bei ihm gemeldet sind. Ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.

0

Wenn die Mädchen zur Mutter ziehen, dann muss er das dem Jobcenter sofort melden und ja, die Gelder fallen dann weg und das Kindergeld geht an die Mutter- zu Recht, da sie ja dannn die Kosten für die beiden tragen muss.

Die Wohnung ist dann eindeutig zu groß und da ihm das bewusst ist, muss er sich eben jetzt direkt anfangen, zu kümmern. Das Jobcenter zahlt max. 6 Monate weiter- aber nur, wenn er im Leistungsbezug wäre, das ist er persönlich ja nicht.

Bedeutet: ziehen die beiden um, fällt auch die Miete weg, denn er selbst ist ja nicht Bezieher von Bürgergeld sondern bekommt Bafög.

die sollen sich vom Jugendamt und vom Anwalt beraten lassen und jede Änderung mit dem Bafögamt und dem Jobcenter und dem Jugendamt und dem Sozialamt mitgeteilt werden. Wenn die Kinder zu ihr ziehen, steht ihr das Kindergeld und der Unterhakt zu und er wird ein Besuchsrecht erhalten für die Kinder.