Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?
Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.
Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.
Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.
Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.
Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
LG
4 Antworten
Wer er Bürgergeld bezieht, dann muß er die Änderungen dem Jobcenter melden.
Inwieweit sich diese auf das BAföG auswirken, kann ich nicht sagen.
Das sinnvollste wäre, wenn die Kinder "offiziell" noch die 3 Monate bei ihren Vater leben und dort gemeldet sind. Dann gibts zumindest mit der Miete und der Kündigung gar kein Problem mehr. Hier wäre es mit der Mutter abzusprechen, ob das eine Möglichkeit wäre. Ansonsten mit dem Jobcenter direkt sprechen und abklären, ob eine Übergangsregelung möglich wäre.
Dann hat er keine Möglichkeit und kann nur das Darlehen annehmen. Außer er kann sich mit der Kindesmutter einigen, dass die Kids die 3 Monate noch bei ihm gemeldet sind. Ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.
Wenn die Mädchen zur Mutter ziehen, dann muss er das dem Jobcenter sofort melden und ja, die Gelder fallen dann weg und das Kindergeld geht an die Mutter- zu Recht, da sie ja dannn die Kosten für die beiden tragen muss.
Die Wohnung ist dann eindeutig zu groß und da ihm das bewusst ist, muss er sich eben jetzt direkt anfangen, zu kümmern. Das Jobcenter zahlt max. 6 Monate weiter- aber nur, wenn er im Leistungsbezug wäre, das ist er persönlich ja nicht.
Bedeutet: ziehen die beiden um, fällt auch die Miete weg, denn er selbst ist ja nicht Bezieher von Bürgergeld sondern bekommt Bafög.
die sollen sich vom Jugendamt und vom Anwalt beraten lassen und jede Änderung mit dem Bafögamt und dem Jobcenter und dem Jugendamt und dem Sozialamt mitgeteilt werden. Wenn die Kinder zu ihr ziehen, steht ihr das Kindergeld und der Unterhakt zu und er wird ein Besuchsrecht erhalten für die Kinder.
Er hat nachgefragt und das ginge eventuell mit einem Dahrlehen. Das müsste er beim Jobcenter beantragen.