Wo beantrage ich Unterhalt als Studentin?

4 Antworten

Als Studentin musst du vorrangig BAföG beantragen, bevor deine Eltern ggf. dran wären mit Unterhalt.

Beim Jugendamt bekommst du bis 21 max. Rat und Hilfe bei der Unterhaltsberechnung. Aber das war es dann auch schon.

Also: BAföG beantragen - geht auch online. Eltern sollen Formblatt 3 ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das Amt senden.

Verweigern die Eltern nachweislich die Mitarbeit beim Antrag: Formblatt 8 ausfüllen - das ist der Antrag für die Vorausleistung durch das Amt. Das gilt auch, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssten es aber nicht tun!

Sollte der Antrag nicht oder nur in Teilen bewilligt werden, dann muss nach BGB errechnet werden wer was zahlen kann und muss. Dabei kann das Jugendamt helfen. Nur gerichtlich vertreten können sie dich nicht!

Kommt das Jugendamt also nicht weiter, weil deine Eltern die Mitarbeit verweigern, dann bleibt der Gang zum Anwalt, falls ein Antrag auf Vorausleistung keinen Erfolg hat.

Dafür kannst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und mit dem gehst du zu einem Anwalt, der den einlöst. Kostet um die 15 Euro.

Und dann wird zusammen entschieden wie es weitergeht: Auskunftsklage, Unterhaltsklage... Nur das kann sich hinziehen!

Wohnst du bereits alleine oder noch bei den Eltern:

Alleine wohnen bedeutet: Antrag auf Abzweigung auf das Kindergeld stellen bei der Kindergeldkasse, wenn deine Eltern das Kindergeld nicht an dich weiterleiten, bzw. keinen Unterhalt in Höhe des Kindergeldes an dich zahlen.

Du wohnst noch Zuhause bei beiden Eltern: sie können dir Unterhalt auch in Form von Kost und Logis gewähren.

Wohnst du nur bei einem Elternteil: der muss, je nach BAföG Bewilligung und Leistungsfähigkeit und nach der Berechnung der Haftungsanteile den zu zahlenden Unterhalt direkt an dich überweisen.

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/home/home_node.html

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html


askim777 
Fragesteller
 18.01.2023, 20:26

Mein Problem is leider dass ich seit Monaten auf Bafög warte und deshalb iwas dazwischen brauche aber mein Vater zahlt freiwillig kein Unterhalt :)

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Kessie1  18.01.2023, 20:30
@askim777

Freiwillig muss er ja auch nicht zahlen. Entweder er muss nach BGB zahlen, weil der BAföG Antrag abgelehnt wurde oder weil nur ein Teilbetrag über BAföG kommt.

Aber genau das muss ja erstmal geprüft werden. Und wenn auch im BAföG Antrag steht, dass du vom Amt Summe X bekommst und dein Vater (und/oder die Mutter) noch Summe Y zu zahlen haben, bedeutet dies keineswegs, dass sie es auch nach BGB tatsächlich müssen. Denn BAföG und Unterhalt sind unterschiedliche Dinge und der BAföG Bescheid ein reiner Leistungsbescheid ohne Aussagekraft was nach BGB tatsächlich zu zahlen wäre.

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askim777 
Fragesteller
 18.01.2023, 20:53
@Kessie1

ja das weiß ich ja, mir gehts darum von welchem geld ich leben soll während ich noch keinen bafög bescheid erhalten habe aber ich glaube das scheinen mir lücken im deutsch system zu sein. Das heißt also dass ich bafög und unterhalt von meinen eltern nicht gleichzeitig erhalten darf?

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In Deutschland können volljährige Kinder Unterhalt von ihren Eltern verlangen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dazu gehört in der Regel auch das Studium. Der Unterhalt kann beim Familiengericht oder beim Jugendamt beantragt werden.

Wenn Sie Unterhalt beim Jugendamt beantragen möchten, können Sie sich an das zuständige Jugendamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Dort können Sie sich informieren, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen und wie der Antragsprozess abläuft. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommensnachweise der Eltern
  • Nachweise über Ihre eigenen Einkünfte (z.B. BAföG-Bescheid)
  • Nachweise über Ihre Ausgaben (z.B. Miete, Krankenversicherung)

Wenn das Jugendamt den Unterhalt festsetzt, wird dieser vom Unterhaltspflichtigen (in der Regel den Eltern) direkt an Sie gezahlt. Wenn Sie Unterhalt beim Familiengericht beantragen möchten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie bei dem Verfahren unterstützt.

Es ist auch möglich, dass das Jugendamt das Unterhaltverfahren an das Familiengericht verweist, wenn es nicht in der Lage ist, den Unterhalt festzusetzen oder wenn es sich um einen Streitfall handelt. In diesem Fall wird das Familiengericht eine Entscheidung treffen


askim777 
Fragesteller
 28.12.2022, 23:08

Alles klärchen, danke

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Vorrangig musst Du Bafög - beantragen, wenn die Eltern leistungsfähig sind, dann wirst Du nur einen Teil oder auch gar kein Bafög - bekommen.

Das geht dann aus dem Bescheid hervor, dann musst Du dich mit deinen Forderungen an deine Eltern wenden.

Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt kann es nur bis max. Vollendung des 18 Lebensjahres geben.

Ab 18 bis unter 21 kann das Jugendamt nur noch hilfreich zur Seite stehen, um z.B.deinen Unterhaltsanspruch zu berechnen.

Deine Eltern sind vermutlich unterhaltspflichtig.