Wird mein Freund bestraft?
Ich mache mir ein wenig Sorgen um einen Freund. Dieser hat angeblich mal mit einem 12 jährigen Kind geschrieben, welches ihm intime Bilder geschickt hat. Er selbst war zu dem Zeitpunkt noch 14 Jahre alt.
Er hat selbst eine geistige Störung und ist zu 90% behindert. Er meinte er hat bestimmt mal mit einem gleichaltrigen pupertäre Chats gehabt, aber garantiert nicht mit einem Kind. Er kann schwer einschätzen was richtig und was falsch ist und besitzt daher ein schlechtes Urteilsvermögen.
Erfahren habe ich davon als er mir erzählt hat dass die Polizei bei ihm morgens in sein Zimmer gekommen ist und all seine elektronischen Geräte mitgenommen hat.
Das ansich ist auch schon ein Jahr her.
Er hat viele private Probleme und hat sich als Kind schonmal geritzt. Kann ich ihm da irgendwie was sagen? Und wieso meldet sich die Polizei bei ihm nicht mehr?
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
2 Antworten
Ich kann es nicht beurteilen, ob und in wie fern er bestraft wird. Ganz objektiv liegt hier aber der Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie im Raum. Daher hat die Polizei alle elektronischen Datenträger mitgenommen. Diese werden nun ausgewertet.
Bei ihm wird das Jugendstrafrecht angewendet. Aufgrund der geistigen Behinderung könnte aber auch eine (verminderte)Schuldunfähigkeit festgestellt werden. Aber das wird im Einzelfall entschieden und wird sich dann zeigen.
Die Polizei sammelt alles an Beweisen, was möglich ist. Sie schaut, ob er noch mehr Sachen von Kindern irgendwo auf der Festplatte hat. Alles wird dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Es kann dann gut sein, dass Anklage erhoben wird und es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ich kenne den Chatverlauf mit dem Kind nicht. Und diese geistige Einschränkung muss bezeugt werden können.
Alsobei derc Frage ob bestraft wird müssen drei Fragen beantwortet werden:
1. Liegt eine strafbare Handlung vor?
Könnte sein, wenn er sich Schmuddelbilder von Kindern schicken lässt. Die Straftat heiß dann Besitz von Kinderpornographie.
2. Ist deinem Freund die Tat nachweisbar?
Das wird wahrscheinlich so sein da man ja für Chats und Computer Passworte hat die im Regelfall nur dein Freund kennt.
3. Liegt ein schuldhaftes Handeln vor?
Wusste dein Freund um was für Bilder es sich handelt? Hat er die Bilder angefordert oder verlangt? Wusste dein Freund, dass das die gezeigte Person minderjährig ist? Wusste er dass der eine Straftat begeht?
4. Ist dein Freund schuldfähig?
Als 14-Jähriger ist das der Fall. Aber er hat auch eine geistige Behinderung. Somit könnte man auf verminderte oder Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit plädieren. Allerdings müsste dies durch ein psychiatrisches Gutachten geklärt werden. Wenn er zum Beispiel so behindert ist, dass er nicht Erkennen konnte dass seine Handeln irgendwie falsch, unrecht, oder sonsowie problematisch sein könnte. Insgesamt wird das Jugendstrafrecht angewendet und das ist eher auf Reintegration als auf Strafe aus.
Das alles zu ermitteln dauert eine Weile. Das beste was dein Freund tun kann ist umfänglich zu kooperieren und bei jeder Gelegenheit zu beteuern dass es ihm sehr Leid tut. Man kann aber gerne mal bei Polizei oder Staatsanwaltschaft nachfragen wie so der Sachstand ist. Man mache sich große Sorgen was jetzt auf einen zukommt und möchte dies gerne in Erfahrung bringen.
Wenn es zu einer Strafe kommt, würde ich eher etwas symbolisches wie x Sozialstunden erwarten.
Was heißt das nun?