Wird der Urlaubsanspruch anhand von Kalendermonaten oder Tagen berechnet?
hallo zusammen,
beim Titel fiel mir ehrlicherweise nichts besseres ein, daher hier ausführlich.
Ich habe ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis welches vom 11.09.2023 - 11.07.2024 geht. (Bereits gekündigt daher ist Beendigung am 11.07.2024 bekannt).
Ich bin der Meinung das dies volle 10 Monate sein müssten. Mein Chef will mir aber einen Monat nicht anrechnen, da er meint, dass Einstellung und Kündigung im laufe des Monats nicht berücksichtigt werden. Aber ich meine das sind insgesamt 10 volle Monate egal wie man das dreht und wendet. Da ich aber nicht weiß wo man diese Frage kostenfrei adressieren kann wollte ich die Community um Hilfe bitten.
habe ich recht oder mein Arbeitgeber?
Liebe Grüße
euer Fragensteller aus Bayern :)
7 Antworten
Urlaubsanspruch wird immer für das laufende Kalenderjahr berechnet. Dabei erhältst du 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs für jeden VOLLEN Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat.
ABER: in deinem Fall greift noch eine Sonderregel - § 5 Bundesurlaubsgesetz. Das Arbeitsverhältnis besteht insgesamt bei Austritt schon länger als 6 Monate. Du trittst in der zweiten Jahreshälfte - also nach dem 30.06.24 - aus. Und durch diese zwei Faktoren in Kombination hast du für 2024 den vollen Jahresurlaubsanspruch!
Eine kleine Einschränkung gibt es dabei eventuell noch. Wenn arbeitsvertraglich mehr als der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Tagen pro Jahr vereinbart ist UND der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, dass die Urlaubstage, die über diesen Mindestanspruch hinausgehen, bei Austritt im laufenden Jahr gezwölftelt werden, kann das greifen. Würde bedeuten, du hast 20 Tage Mindestanspruch plus 6/12 der Tage, die über die 20 Tage hinausgehen.
Na, da wäre der Arbeitsvertrag die Rechtsgrundlage für die Kürzung. Steht dort nichts, gibt's keine - und somit auch keine Berechtigung für den AG, da zu kürzen :).
Oh wow, aus dieser Seite habe ich das noch nicht gesehen. Ich werde es aufjedenfall mal versuchen mal sehen was bei rumkommt xD.
in diesem Sinne würde ich jetzt die Frage schließen da ein guter Konsens gefunden wurde. Danke dir vielmals und zusätzlich danke an alle anderen die ebenfalls geholfen haben <3
Wird der Urlaubsanspruch anhand von Kalendermonaten oder Tagen berechnet?
Nach Monaten, je vollen Monat erwirbst Du Urlaubsanspruch. Ab dem 7. Monat in einem Kalenderjahr hast Du den vollen gesetzlichen Anspruch erworben.
Ich habe ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis welches vom 11.09.2023 - 11.07.2024 geht. (Bereits gekündigt daher ist Beendigung am 11.07.2024 bekannt
Im Jahr 2023 hast Du für 3 volle Monate Urlaubsanspruch erworben also 3/12 Anspruch für 2023.
Im Jahr 2024 erwirbst Du den vollen Anspruch wenn Du nach dem 30.06.2024 ausscheidest.
Der Urlaubsanspruch besteht pro Jahr und kann in der Regel nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Wenn doch, muss der Anspruch aus dem Vorjahr bis zum 31.03. des aktuellen Jahres genommen werden.
M. E. hast du für 2024 einen Anspruch von 7/12 deines gesamten Urlaubanspruches
Wenn das stimmt, dann wäre er wohl mit den angebotenen 9 Monaten besser bedient?
Achso sorry ich hatte vergessen darauf einzugehen, genau die Urlaubstage werden ja auch parallel genommen. Urlaub ausm Vorjahr wurde bereits alles genommen. Allerdings fehlen mir halt von Anfang an die Urlaubstage vom September 2023 und Juli 2024.
Es gab letztens ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, wonach Urlaubsanspruch nur verfallen kann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweist das der Urlaub verfällt, wenn er nicht bis zum Tag X genommen wird. Und das muss jedes Jahr geschehen. Pauschale Klauseln dazu im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung sind unwirksam.
M. E. hast du für 2024 einen Anspruch von 7/12 deines gesamten Urlaubanspruches
Bei Ausscheiden nach dem 30.06.2024 ist der volle gesetzliche Jahresurlaub für 2024 erworben.
Wenn er Dich mit 11.9. angemeldet hat und mit 11.7. abmeldet, dann sind es 10 Monate.
Doch möglicherweise gibt es wirklich das Gesetz, dass angefangene Monate nicht berechnet werden.
Doch möglicherweise gibt es wirklich das Gesetz, dass angefangene Monate nicht berechnet werden.
Das BUrlG §5 Abs.1
Hier hat mMn der AG Recht. Der Urlaubsanspruch entsteht durch volle Beschäftigungsmonate; in dem gegebenen Szenario entgehen dir daher die zwei halben Monate.
Du uebersiehst, dass das Arbeitsverhaeltnis in der 2. Jahreshaelfte endet und dann auch schon laenger als 6 Monate bestanden hat.
Stimmt. In totum ist das für 2024 irrelevant, nicht jedoch für den halben Monat 2023. Danke :-)
Ich danke dir für die hilfreiche Rückmeldung. In meinem Arbeitsvertrag sind keine sonderklauseln definiert die festlegen was bei Kündigung in der zweiten Hälfte passiert, deswegen sollte ich ja darauf Anspruch haben.
Könnte ich dich noch nach dem Gesetz/ bzw. Klausel fragen welches für die Regelung des 2. Parts greift.