Gearbeitete Zeit als Aushilfe als Praktikum anrechnen lassen. Geht das?

1 Antwort

Normalerweise musst Du ein gelenktes Praktikum durchlaufen haben. Gelenkt bedeutet, das es einen Plan gab, in dem festgelegt war, was Du alles durchaufen solltest. Damit soll vermieden werden, dass Praktikanten nur als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.

Vielleicht kann man Dir ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen, das entsprechendes beinhaltet. Damit könntest Du versuchen bei der zuständigen Stelle (Schulamt etc.) vorstellig zu werden, um Dir das als berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen. Wäre immerhin mal einen Versuch wert !

Tip: Die Zeit zählt aber auf jeden Fall für die Aufmahme an ein Abendgymnasium oder ein Erwachsenenkolleg (Ziel Vollabitur !). Dafür bräuchtest Du mindestens 2 Jahre Vollzeitberufstätigkeit, wobei maximal 1 Jahr gemeldete Arbeitslosigkeit ebenfalls mit anerkannt wird.

Mit Fachhochschulreife (schulischer Teil) wirst Du dort meist schon nach Q1 eingestuft, so dass Du für das Abitur noch ca. 2 Jahre bräuchtest.