Werde ich vor Abschlussprüfung freigestellt? Wenn ja, wie viele?
Hi,
Ich habe bald meine Abschlussprüfung Theorie (Niedersachsen) und laut bbig wurde gesagt, dass ich vor Abschlussprüfung freigestellt werde, um für die Abschlussprüfung vorzubereiten. Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob diese Regelung aktuell für ganz Deutschland gilt oder nur bestimmte Bundesland diese Regelung hat. Kann mein Chef entscheiden, ob ich vor meiner Prüfung freigestellt werde oder doch arbeiten muss und stadessen frei nehmen soll?
https://www.ihk.de/hagen/bildung/neuigkeiten/azubifrage/azubifrage-des-monats-4712794
https://www.ihk.de/schwerin/bildung/aktuelles/freistellung-fuer-abschlusspruefungen-3019670
https://www.ihk.de/schwerin/bildung/aktuelles/freistellung-fuer-abschlusspruefungen-3019670
1 Antwort
Hallo Anson12,
gem. § 15 BBiG heißt es:
(1) 1Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. 2Sie haben Auszubildende freizustellen
(1) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
(2) an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
(3) in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,
(4) für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und
(5) an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Das BBiG gilt bundesweit und ist nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt. Sprich am Prüfungstag und den Tag vor deiner Prüfung wirst du bezahlt freigestellt von deinem Ausbildungsunternehmen.
emesvau
Habe ich auch richtig verstanden, dass ich vor die Prüfung nur ein Tag oder auch 5-6 Tage frei bekomme?
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ausbildung-2322-freistellung-gem-12a-tvaoed_idesk_PI13994_HI1443252.html