Werde ich vor Abschlussprüfung freigestellt? Wenn ja, wie viele?

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Hallo Anson12,

gem. § 15 BBiG heißt es:

(1) 1Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. 2Sie haben Auszubildende freizustellen
 
(1) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
(2) an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
(3) in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen,
(4) für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und
(5) an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.

Das BBiG gilt bundesweit und ist nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt. Sprich am Prüfungstag und den Tag vor deiner Prüfung wirst du bezahlt freigestellt von deinem Ausbildungsunternehmen.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung