Wie bezeichnet man einen Vertrag, wenn die Eigentümerin einer Wohnung nur ein Zimmer davon vermietet und selbst drin wohnhaft ist?
Hallo, eine Freundin möchte mir ein Zimmer untervermieten und ich soll dazu den Vertrag aufsetzten. Die Vermieterin wohnt selbst in der Wohnung. Ich bin leider etwas verwirrt worin es sich dabei nun handelt, ist das dann ein Untermietvertrag oder doch ein Wohnraummietvertrag, wenn sie mir nur ein Zimmer vermietet und nicht selbst Mieterin ist.
Danke!
Die Vermieterin wohnt selbst in der Wohnung
Ist das gleichzeitig Deine Freundin?
nicht selbst Mieterin ist.
Etwas verwirrend die Fragestellung!
ja, also die Freundin ist auch die Vermieterin
3 Antworten
Ein Untermietvertrag. Möbliertes Zimmer ? Wenn ja, nach §549 BGB dann aber Achtung, starke verkürzte Kündigungsfrist ! Auch für den Vermieter ohne Begründung nach § 573 c 1. (3) BGB
Es ist beides natürlich. In einem solchen Vertrag wird, im Gegensatz zu einem normalen Wohnraummietvertrag, geregelt, welchen Raum die Untermieterin exklusiv erhält und welche Räume gemeinsam genutzt werden können.
Außerdem, auf welche Weise sich die UM an den Nebenkosten beteiligt.
Mietvertrag.
Ob ein Haus, eine Wohnung oder nur ein Zimmer vermietet wird ist egal.