Wer kann mir bei der Gewerbeanmeldung helfen?

2 Antworten

Du trägst ein Datum ein, wann Du gedenkst, mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Oder auch bereits begonnen hast. Das kann dann relevant sein, wenn Du bereits Ausgaben getätigt hast, die Deine Steuerlast vermindern. Nachträgliche Anmeldungen werden, sofern das im Rahmen von ein paar Wochen geschieht (und man höflich erklärt, warum) meist toleriert. Ansonsten kanns ein Bußgeld geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du trägst bei Elster das Datum ein, das du auch in der Gewerbeanzeige eingetragen hast.