Wenn in der Gewerbeanmeldung „Promotion“ als angemeldetes Tätigkeitsfeld steht, darf man dann als Musiker arbeiten mit diesem Gewerbe?
- In einer Gewerbeanmeldung steht "Promotion" als "Angemeldete Tätigkeit". Kann man auch als Musiker arbeiten (Auftritte & Musikproduktion) und Rechnungen schreiben mit diesem Gewerbe?
- Kann man bei diesem bereits bestehenden Gewerbe die angemeldete Tätigkeit irgendwie "updaten", also weiter ausführen, oder muss man da ein komplett neues Gewerbe anmelden?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbeanmeldung
Produzierst du selbst Musik? Dann muss man unterscheiden zwei der Kunst, die kein Gewerbe ist und dem Verkauf der Werke (CD´S, Downloads etc), der Handel=Gewerbe ist.
Wenn du aber nur in Musikproduktionen mitwirkst, kannst du das alles unter Promo laufen lassen.
Geochelone
19.07.2020, 18:29
@Jidokim
Ja, diese Erweiterung macht man mit einer Ummeldung (Vordruck GewA2).
Ich produziere selbst Musik und veröffentliche die auf Independent Labels. Außerdem habe ich Auftritte - d.h. ich muss wohl das Gewerbe "updaten" sozusagen, oder? geht das?