Welche genaue Tätigkeit soll ich bei der Gewerbeanmeldung schreiben (Dropshipping, E-Commerce, Waren aller Art)?

1 Antwort

Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurrentenschutz, deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht. Nur dann kann es eine angemessene Überwachung sicherstellen. Du musst also deine Tätigkeit so beschreiben, dass das Amt erkennt, ob es das Veterinär- und Lebensmittelamt oder das Umweltamt mit einbinden muss. Viele Warenarten unterliegen auch einer besonderen Aufsicht.

Also kannst du nicht Waren aller Art angeben. Du musst schon alle relevanten Warenarten (z.B. Textilien, Lebensmittel, KFZ, Tiere, Schmuck, Immobilien, Elektroartikel, Kosmetika etc.) angeben. Du kannst viel angeben, falls der Platz nicht reicht, mach ein Blatt als Anlage zur Gewerbeanzeige.