Wenn man als Vermieter vorschlägt die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen, weil die Kosten gestiegen sind. Kann der Mieter das ablehnen?

10 Antworten

Was sagt dein Vertrag mit dem Mieter zur Zahlungsregelung?

Auszug:

Die rechtliche Grundlage für die Erhöhung der Nebenkosten findet man in § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Ist eine Betriebskostenvorauszahlung vertraglich festgelegt, ist es sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter möglich, eine Anpassung der Höhe der Betriebskosten zu verlangen. Bei langfristigen Mietverhältnissen ist es üblich, dass eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wird. Sollte sich herausstellen, dass die Betriebskostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt war, ist der Mieter verpflichtet, eine Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum zu leisten. Willst du die Nebenkosten jedoch während eines Abrechnungszeitraums erhöhen, benötigst du die Zustimmung deines Mieters.

https://housinganywhere.com/de/Deutschland/nebenkosten-erhoehen

Ja, das kann der Mieter in der Tat. Wenn die veranschlagte Nebenkosten-Vorauszahlung als nicht angemessen erscheint.

Übrigens egal, ob zu hoch oder zu niedrig.

Weil, wenn zu niedrig kann es ja zu so hohen Nachzahlungen kommen, die dann dann der Mieter schlecht auf einmal aufbringen kann oder könnte.

Ideal ist, wenn der Vermieter eine Aufstellung vom letzten Jahr bringt oder richtig die neue Vorauszahlung begründet.

Ja, kann er.

Gerechtfertigt wäre eine Anpassung nach der Vorlage einer Nebenkostenabrechnung, die eine fällige Nachzahlung durch den Mieter ausweist.

christl10 
Fragesteller
 03.05.2024, 14:05

Das habe ich auch vorgelegt...

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christl10 
Fragesteller
 03.05.2024, 14:12
@AngiedieSchlaue

Werde ihn fragen, nach 30 Tage nach Zustellung, denn er hat auch die Nachzahlung noch nicht beglichen.

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AngiedieSchlaue  03.05.2024, 14:33
@christl10

Ich hätte bereits in einem Anschreiben zur Abrechnung geschrieben, dass Du um die Nachzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum xx.xx.2024 bittest und aufgrund der Nachzahlung die monatlichen NK-Vorauszshlungen ab dem xx.xx.2024 um xx,xx Euro erhöhst.

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Zumindest in der Schweiz müsste so etwas begründet sein. Gibt sogar Amtliche Papiere dazu. Ausserdem ist die Inflation ja eher schon abgeschwächt. Jetzt noch mit Preisänderungen zu kommen, ist überrissen.

Vorschläge kann man für gewöhnlich ablehnen.
Man sollte sich nur bewußt sein das es vermutlich dann bei der entsprechenden Abrechnung wohl zu einer Nachzahlung kommen wird und sollte dafür vorsorgen.

christl10 
Fragesteller
 03.05.2024, 13:14

Es war ja nur ein Vorschlag. Habe nicht darauf bestanden!

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csor77  03.05.2024, 13:16
@christl10

Du bist die Vermieterseite?
Auch als Vermieter kann man das vorschlagen, vielleicht kannst du deine Schätzung (darauf läuft es ja hinaus) mit ein paar Zahlen unterfüttern.

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