Nebenkosten an Mieter?

8 Antworten

Bei II. ist ein Fehler. Es darf nicht heissen II. umlagefähige Kosten, sondern müsste heissen

II. nicht umlagefähige Kosten

So, wie dann am Ende auch die "Summe nicht umlagefähige..." erwähnt ist.

Dann wird ein Schu draus und alle Missverständnisse dürften beseitigt sein.


Cologne19881404 
Fragesteller
 26.03.2020, 18:22

Das könnte wirklich so sein. Also ab Instandhaltung TG bis einschließlich Instandhaltungsrücklage TG müsste ich als Vermieter dafür aufkommen, richtig?

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das was Du anzeigst, ist nicht schlüssig für mich, Nicht alle Versicherungen darfst Du umlegen zum Beispiel, lasse Dich von haus und Grund hier besser beraten


Möglichen Mieter, also auch da nur das, was umlagefähig ist und was vertraglich vereinbart wurde.

Keinen Cent mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schleudermaxe  26.03.2020, 18:10

Achso, achte auf den richtigen Mietvertrag, denn bei einer Eigentumswohnung gibt es ja nichts zu verteilen.

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Warum schreibst du nicht was du vermietest?

Normale Nebenkosten

Wasser Abwasser Müll Schornsteinfeger

Grundsteuer B Anteilmässig

Hausversicherung Anteilm.

Haftpflicht Antm.

Woher ich das weiss:

Vermiete und meine Abrechnungen

wurden von Haus und Grund überprüft

Wartungen und Reparaturen zahlen die Mieter nicht

Wir sind fair


Cologne19881404 
Fragesteller
 26.03.2020, 18:15

Ich will zukünftig meine Wohnung vermieten (wenn alles gut geht). Daher meine Frage. Die Abrechnung ist mir auch etwas unübersichtlich, daher meine Frage was ich alles weiter berechnen darf und was nicht

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hoekerlein  26.03.2020, 18:20
@Cologne19881404

Wohnung in einen Block?

Das haben wir nicht.

Meine Freundin wohnt in einen Block.

Da wird man verrückt wenn man die

Abrechnung durchliest.

Bei so einen Objekt würde ich das vom Steuerberater ausrechnen lassen.

Das ist zu schwierig.

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Schau in die Betriebskostenverordnung. Dort findest du 16 Positionen für umlegbare Betriebskosten konkret benannt. P.17 (sonstige BK) kommt dazu.

Insofern diese Kostenarten nachweisbar entstanden sind, darfst du sie auf den/die Mieter abwälzen

Vorausgesetzt natürlich, dass monatliche Vorauszahlungen auch vereinbart wurden.

Über di Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen und das binnen 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

Instandhaltungs- und Reparaturkosten dürfen nicht angerechnet / umgelegt werden, bestimmte reine Wartungskosten schon.